Rechtsanspruch: Hochwertiger Ganztag statt Verwahranstalt für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit

Die Schaffung von deutlich mehr Plätzen im Offenen Ganztag wird begrüßt - nur der Weg dahin ist noch fraglich.
Die Schaffung von deutlich mehr Plätzen im Offenen Ganztag wird begrüßt – nur der Weg dahin ist noch fraglich.

Es sind gute Nachrichten für Eltern und Kinder: Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. 3,5 Milliarden Euro sollen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung fließen – eine Million neue Plätze sollen entstehen. „Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung klingt erst einmal gut. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass jetzt einfach hastig Verwahranstalten entstehen, nur um den quantitativen Anspruch auf die zusätzlich zu schaffenden mehr als eine Million neue Ganztagsbetreuungsplätze bis 2025 zu erfüllen“, betont die Dortmunder AWO-Vorsitzende Anja Butschkau. „Denn das schadet Kindern und Chancengleichheit. Es braucht den guten Ganztag!“

Gut die Hälfte der Grundschüler*innen haben OGS-Plätze – bald sollen es 80 Prozent sein

Kaum mehr als 50 Prozent der Kinder können derzeit einen OGS-Platz bekommen.

Was bedeutet das für NRW? Bis zum Rechtsanspruch müssen noch weitere ca. 259.000 Plätze geschaffen werden. Dann würde es eine Platzzahl von 551.000 Plätzen in NRW geben. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage vom Bund hervor. Momentan gibt es im Durchschnitt eine Auslastung von ca. 55 Prozent. Bis 2025 soll eine Auslastung von 80 Prozent geschaffen werden. ___STEADY_PAYWALL___

Die AWO-Tochter dobeq hat viele Erfahrungen mit guten Offenen Ganztagsschulen (OGS): Seit diesem Jahr ist sie für das Angebot an 17 (!) Dortmunder Grundschulen zuständig. Dort stoßen die Pläne auf Vorfreude, bereiten aber auch Kopfzerbrechen. Denn schon bisher ist das Interesse an der OGS wesentlich größer als das Angebot an Plätzen. Diese wurden zwar kontinuierlich eingerichtet, doch deutliche Zuwächse an Räumen gab es nicht. Und auch die Zuschüsse pro Kopf sinken, wenn mehr Kinder aufgenommen werden.

Dabei kosten gute Angebote Geld – insbesondere, wenn man Schule und OGS als eine Einheit begreift. „Es ist ein System – es gibt keine getrennten Systeme Schule und OGS“, betont AWO-Bereichsleiter Jörg Loose. „Wir müssen gemeinsam die Kinder fördern. Das ist bei uns eine Grundsatzfrage, die bei Eltern und Lehrkräften auf große Akzeptanz trifft.“

Grundschule und Offener Ganztag sind nach Ansicht von AWO und Schule nicht zu trennen

Anja Butschkau (AWO), Sarah Heidenreich-Strunk (dobeq), Jörg Loose (AWO) und Mathias Heil (Schulleiter der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule).

Das bestätigt Mathias Heil, Schulleiter der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule in Derne: „Eine gute OGS ist ein unverzichtbarer Baustein im Gesamtportfolio. Schule und Offener Ganztag sind nicht zu trennen.“ Nicht nur das Kollegium in Derne sieht das Angebot daher als eine Einheit.

Ein Grund: Die OGS umrahmt für viele Kinder den Schulalltag insbesondere im Dortmunder Norden – nicht wenige bekommen hier ihre erste Mahlzeit am Morgen – und für alle gibt es dann auch ein warmes Mittagessen. Ob es ein „ordentliches Abendessen“ gibt, ist in vielen Familien nicht gesichert.

„Wir sind in Derne. Der Strukturwandel wurde nicht gut gemeistert: Arbeitslosigkeit, billiger Wohnraum, kaum Infrastruktur. Das Echo der schwierigen Zeit der 1990er und Anfang der 2000er Jahre spürt man heute noch. Die benachteiligten Kinder von damals sind heute selber Eltern“, skizziert Heil die Rahmenbedingungen. „Wir müssen deren Kinder auffangen und uns den Lebensbedingungen und Bedürfnissen am Standort annehmen.“ 

Diese Bedürfnisse können von Standort zu Standort sehr unterschiedlich sein. „Da brauche ich eine gute OGS, die sich in konstruktivem Prozess hinterfragt. Die OGS ist Teil der schulischen Weiterentwicklung“, macht Sarah Heidenreich-Strunk, Betriebsleitung für den Bereich Angebote an Schulen bei der dobeq, deutlich.

Gerade die Kinder unterschieden nicht zwischen Schule und OGS. Beides zusammen ist für sie ein Lebensraum. Hier wird gegessen, gelernt, es werden Hausaufgaben gemacht und auch zusammen gespielt. Dabei steht die individuelle Förderung der Kinder im Mittelpunkt. „ Wir müssen immer als Schule Antworten entwickeln auf das, was gesellschaftlich erforderlich erscheint“, ergänzt Schulleiter Heil.

Mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

„Es geht um Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir müssen jetzt schon die Weichen stellen für den Rechtsanspruch ab 2025“, so Heidenreich-Strunk. Doch bisher ist die Arbeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich, weil die Ressourcen beschränkt sind. „Wir können leider nicht alles möglich machen. Aber wir versuchen alles, sehen uns als Teil der Schule und sind auch Lebensbegleiter der Kinder“, berichtet die Koordinatorin der dobeq.

Daher gibt es hier feste Bezugspersonen, möglichst hohe Stundenzahlen bzw. Vollzeitstellen und eine feste Anbindung an die Schule. Die Beschäftigten der OGS hospitieren – wenn dies die Schule wünscht – im Unterricht. Es gibt einen Austausch mit den Lehrkräften. Denn diese haben andere Möglichkeiten als Erzieher*innen. Das kann andere Perspektiven eröffnen.

„Wir bringen unterschiedliche Professionen zusammen, integrieren die OGS in die Schule, um auf unterschiedliche Bedarfe einzugehen. „Wir müssen die Menschen da abholen, wo sie stehen“, beschreibt Anja Butschkau die Herausforderung. Daher sei es umso wichtiger, jetzt die Weichen für 2025 zu stellen. Fehler, wie in NRW, dürften nicht gemacht werden: „In NRW ist völlig verbreitet, dass die Qualität der Bildung von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen abhängt. Das kann so nicht sein“, kritisiert die AWO-Vorsitzende. 

Mangel an Geld und Räumen:  „Wir wollen die Kinder gut betreuen – aber es gibt auch Grenzen“

Auch Bereichsleiter Jörg Loose pocht auf die Formulierung einheitlicher Standards: „Das ist zentral. Gruppengrößen, die Ausstattung von Räumlichkeiten, der Anteil der Fachkräfte und vieles mehr muss festgelegt werden. Nur so kriege ich Qualität hin.“ Bisher ist dies nicht der Fall: Es gibt keine trägerübergreifenden Standards für die OGS. „Wir haben unsere eigenen Ansprüche formuliert, die dann auch zertifiziert werden. Durch die finanziellen Möglichkeiten stoßen wir aber an Grenzen“, macht Loose deutlich.

Doch qualitativ hochwertige Betreuungsangebote, wenn es um Bildung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, dem werde die OGS häufig noch nicht gerecht, insbesondere dort, wo das bisherige Angebot auch platzmäßig nicht ausreiche. An einigen Dortmunder Standorten gebe es den Wunsch von 75 Prozent der Eltern, ihre Kinder für die OGS anzumelden. Doch kaum 50 Prozent der Kinder bekommen einen Platz. 

Zumeist scheitert es am Raumangebot. „Wir wollen die Kinder gut betreuen – aber es gibt auch Grenzen. Die bisherige Regelung, dass die finanzielle Förderung pro Kopf absinkt, wenn mehr Kinder teilnehmen, macht die Arbeit nicht einfacher. „Jedes Jahr kommen mehr Kinder, ohne dass sich die Bedingungen geändert haben. Teils geht es um 20 bis 30 Plätze pro Jahr mehr, weil Eltern das gute Angebot sehen und weil es sich rumspricht“, weiß Sarah Heidenreich-Strunk. 

Geforderte Kreativität bei der Schaffung von Räumen und Plätzen stößt schon an Grenzen

Die Schaffung der Infrastruktur - beispielsweise die Küchen und Speiseräume für das Essen - stellen eine Herausforderung dar.
Die Schaffung der Infrastruktur – beispielsweise die Küchen und Speiseräume für das Essen – stellen eine Herausforderung dar.

Teils werden Kinder auch angemeldet, weil fast alle ihrer Freunde in der OGS sind – ihre Eltern könnten die Betreuung oft auch selbst stemmen. „Wir fangen auch viel bei Trennungen ab. Wir sind für Kinder und Eltern da – da entstehen neue Bedarfe. Auch dann, wenn Großeltern plötzlich pflegebedürftig werden und bei der Kinderbetreuung ausfallen.“

Daher stoße die häufig geforderte Kreativität an Grenzen – das weiß auch Schulleiter Heil. Denn die OGS-Räume seiner Schule sind vor 12 Jahren geplant und errichtet worden – für 40 Kinder. Doch schon jetzt nehmen 132 Kinder das Angebot in Anspruch – wie das künftig mit einem Rechtsanspruch für alle 280 bis 290 Schüler*innen funktionieren soll, ist offen. 

Die pauschale Aussage – die Kinder, die morgens in eine Schule passen, müssen auch nachmittags hineinpassen – blende die Wirklichkeit aus. Dazu gehört beispielsweise, dass auch Küchen und Essbereiche, Platz für Lern- und Fördermöglichkeiten sowie für Bewegungsangebote benötigt werden. Auch für die Einbindung der Eltern brauche es Platz.

Daher sei es jetzt richtig und wichtig, die Weichen für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz zu stellen: „Wir tragen gemeinschaftlich Verantwortung dafür zu fragen, wie wir das Morgen gestalten können“, macht Schulleiter Mathias Heil deutlich. „Und wir müssen danach fragen, was uns das gesellschaftlich wert ist“, ergänzt Anja Butschkau.

 

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Reaktionen

  1. In Corona-Zeiten: Gute OGS ist bislang wieder mal Glückssache! (Pressemitteilung LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW)

    In Corona-Zeiten: Gute OGS ist bislang wieder mal Glückssache!

    Finanzielle und personelle Unterstützung fordern die Träger des Offenen Ganztags (OGS) mit großer Dringlichkeit von der Landesregierung NRW. In Corona-Zeiten verschärft sich die ohnehin schon schwierige Situation der OGS. Es fehlen Räume, zudem müssen Sport- und Spielmöglichkeiten eingeschränkt werden. Wegen der strengen Hygieneregeln bindet die Aufsicht beim Mittagessen derzeit viel Personal, das dann andernorts fehlt. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert deshalb in Anlehnung an die langjährige Kampagne: „Gute OGS darf keine Glückssache sein!“

    Das Schulministerium müsse in der Corona-Krise ein zusätzliches Personalprogramm auflegen oder wenigstens so genannte Alltagshelfer finanzieren, wie sie auch in Kitas eingesetzt werden, fordert Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW).

    „Für Betreuungs- und Bildungsmaßnahmen in den Sommerferien hatte das Land über 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die längst nicht abgerufen werden konnten“, sagt Hensel. Auch in den Herbstferien würden diese Mittel absehbar nicht abgeschöpft werden. „Somit steht doch durchaus Geld zur Verfügung, das dringend für eine bessere Personalausstattung der OGS genutzt werden sollte“, fordert Hensel.

    Hoher organisatorischer Aufwand belastet das Personal

    Seit der Aufnahme des Regelbetriebes an Schulen sei aus Gründen des Infektionsschutzes die Bildung fester Gruppen mit festen Bezugspersonen auch in der OGS notwendig, sagt Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des LAG-Arbeitsausschusses Familie, Jugend und Frauen.

    „In der Praxis führt die ohnehin schwierige Situation im Moment zu noch größeren Problemen, weil der OGS Räume fehlen und Sport- und Spielmöglichkeiten in Sporthallen und auf dem Schulhof nicht ausreichend vorhanden sind. Gerade die Essenszeiten werden wegen der Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln stark auseinandergezogen und binden viel Personal“, erläutert Siemens-Weibring. Der hohe organisatorische Aufwand aufgrund der Coronaregeln führe bei den ohnehin schon stark belasteten Mitarbeitenden zu deutlich höheren krankheitsbedingten Ausfällen.

    Vom Schulministerium werde die OGS in einem Schreiben als „wichtiges Bildungsangebot“ bezeichnet, „das gerade auch in Pandemiezeiten die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben, die Rhythmisierung des Tagesablaufs und die Rückkehr zur Normalität von Austausch und Begegnung für Schülerinnen und Schüler ermöglicht“. Wenn das wirklich ernst gemeint ist, dann müsse das Land dem Offenen Ganztag jetzt mit der gleichen Aufmerksamkeit und Verantwortung begegnen, wie dem Unterrichtsbetrieb, so der dringende Appell der Freien Wohlfahrtspflege.

    Zum Hintergrund: 80 Prozent aller Angebote des Offenen Ganztags in NRW sind bei der LAG FW angesiedelt. Mit der Kampagne „Gute OGS darf keine Glücksache sein“ macht die LAG FW seit mehreren Jahren auf die personell und finanziell schwierige Aufstellung des Offenen Ganztags aufmerksam.

  2. Beschäftigte am Limit – Offener Brief an Minister Stamp: ver.di NRW fordert Entlastung für Kitas und OGSen (PM)

    Beschäftigte am Limit – Offener Brief an Minister Stamp: ver.di NRW fordert Entlastung für Kitas und OGSen

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich heute (6. November) in einem offenen Brief an Familienminister Stamp gewandt, auf die kritische Situation der Kita- und OGS-Beschäftigten hingewiesen und dringende Gegenmaßnahmen gefordert. Die aktuellen Infektionszahlen würden gemeinsam mit bestehenden Personalengpässen zu einer Überlastungssituation führen, die nur gelöst werden könne, wenn der Regelbetrieb eingeschränkt und Programme wie Alltagshelfer*innen ausgeweitet würden.

    „Die permanente Schutzlosigkeit, der die Beschäftigen ausgesetzt sind, geht zunehmend mit dem Gefühl der Ohnmacht einher und verwandelt sich inzwischen in Unverständnis, Wut und Ärger. Die Umstellung der Kindertageseinrichtungen und Schulen auf den „Regelbetrieb“ sowie die aktuelle Pandemieentwicklung stellt die Beschäftigten vor unlösbare organisatorische Probleme und führt zur Überschreitung ihrer Belastungsgrenzen. Mit dem zur Verfügung stehenden Personal ist es faktisch unmöglich, den Betrieb der Einrichtungen aufrechtzuerhalten“, erklärte Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt am Freitag.

    „Die Grenzen der Frusttoleranz sind bald erreicht, da im jetzigen Arbeitsalltag mit Kindern zahlreiche Problemsituationen auftreten“, so Schmidt. Es gäbe kaum Möglichkeiten entsprechend der Coronavorschriften zu lüften, weil Kleinkinder gewickelt werden müssten und die Erkältungsgefahr zu hoch ist. Belüftungsampeln seien unzureichend vorhanden. Kinder, deren Geschwister in Quarantäne seien, dürften das Angebot trotzdem wahrnehmen. Feste Gruppen, die wichtig für den Infektionsschutz wären, könnten wegen des Personalmangels erst gar nicht umgesetzt werden. Außerdem fehle es erneut an Hygienematerial.

    Obwohl einige Eltern und andere Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht nicht einhielten, gäbe es keine Sanktionsmittel. Die Corona-Regeln müssten von den Beschäftigten eingefordert werden: „Dies kann zu kräftezehrenden Diskussionen führen“, so die Landesbezirksleiterin. Gleichzeitig würden Kita- und OGS-Beschäftigte im Privaten ausgegrenzt, weil sie in Einrichtungen arbeiteten, in der Infektionsschutz nicht eingehalten werden könne. „Regelöffnungszeiten sind vom vorhandenen Personal nicht mehr zu stemmen. Früh- und Spätdienste abzudecken oder die Betreuung von Schlaf- und Wachkindern durch eine pädagogische Kraft zu garantieren, wenn Personal fehlt, ist unmöglich. Hinzukommen gruppen- und einrichtungsübergreifende Vertretungen, die das Infektionsrisiko erhöhen“, so Schmidt weiter.

    Da es kurzfristig nicht möglich sei, bis zu 20.000 Erzieherinnen und Erzieher einzustellen, müsse aus Sicht der Gewerkschaft das Angebot in Kitas und OGSen eingeschränkt werden. Eine Möglichkeit sei die Ausweitung des Programms „Alltagshelfer*innen“, mit dem kurzfristig zusätzliche Kräfte für Tätigkeiten im nicht-pädagogischen Bereich gefunden werden könnten, um die Fachkräfte hier zu entlasten, so die Fachbereichsleiterin Gemeinden, Sabine Uhlenkott. Diese Unterstützung fehle im Offenen Ganztag bisher komplett. Außerdem müssten Maßnahmen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgebaut und weitere Schutzmaterialen zur Verfügung gestellt werden.

    „Eine Betreuungsgarantie für alle Kinder ist wegen des offensichtlichen Personalmangels nicht einzuhalten. Wir müssen jetzt Personal entlasten, für die Zukunft gewinnen und aufbauen. Denjenigen Kindern, die besondere Bedarfe haben, soll das Angebot weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Anderenfalls wird das System zusammenbrechen“, ergänzte Uhlenkott.

  3. CDU fordert Ausbau von Kita- und OGS-Plätzen an Sporthallen und Grundschulen (PM)

    CDU fordert Ausbau von Kita- und OGS-Plätzen an Sporthallen und Grundschulen

    Sporthallen und Grundschulen in Dortmund sollen in Zukunft über- bzw. unterbaut werden, um Raum für mehr Betreuungsplätze im Offenen Ganztag und Kindertagesstätten zu schaffen. Grundsätzlich soll ab sofort bei allen Schul- und Sporthallen die Möglichkeit einer entsprechenden Baukombination geprüft werden. Das hat der Schulausschuss gestern auf Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen beschlossen.

    Dazu die schulpolitische Sprecherin der Christdemokraten, Dr. Eva-Maria Goll:
    “Ab dem Schuljahr 2025/26 wird jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag haben. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Um auch bei den Kindern eine Trennung von Unterricht und Freizeit in der OGS-Betreuung zu erreichen, kann die Nutzung von Klassenzimmern zur Betreuung am Nachmittag nur ein Konzept für den absoluten Notfall sein.“

    Die Stadt Dortmund hat sich selbst das Ziel gesetzt, eine Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent bei Kindern unter 3 Jahren zu erreichen. Mit Blick darauf hält der jugendpolitische Sprecher der CDU, Christian Barrenbrügge, fest: “Der Bedarf an Kita- Plätzen in Dortmund wächst weiter. Wir brauchen in diesem Bereich eine Bauoffensive, um unsere Stadt für Familien auch langfristig attraktiv zu machen. Dabei sind pragmatische und innovative Lösungen gefragt: Mit der von uns vorgeschlagenen baulichen Kombination schonen wir Freiflächen und wirken damit auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hin. Nur so können wir unsere ambitionierten Ziele beim Kita- und OGS- Ausbau erreichen.”

    Geeignete Flächen für neue Kitas und Räume für die Betreuung im Offenen Ganztag zu finden, ist in einer dicht bebauten Großstadt wie Dortmund jedoch schwierig. Die Christdemokraten schlagen deshalb vor, verstärkt den Unter- bzw. Überbau, insbesondere von Sporthallen und Grundschulen, in den Blick zu nehmen. Denkbar seien zwei- und mehrgeschossige Bauten – oben Sporthalle, unten OGS oder Kindertagesstätte, oder andersherum.

  4. Elternbeiträge für Kita und OGS: Erstattung des Landes für Mai und Juni reicht nicht aus (PM Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

    Elternbeiträge für Kita und OGS: Erstattung des Landes für Mai und Juni reicht nicht aus

    Seit vielen Monaten haben viele Kinder aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kita, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule nicht mehr oder nur zeitlich eingeschränkt unter anderem auch im Rahmen der Notbetreuung besuchen können. Viele Eltern sind zu Recht empört darüber, dass sie trotzdem weiterhin die vollen Beiträge für die nicht in Anspruch genommene Betreuung ihrer Kinder zahlen mussten.

    Der Kinder- und Jugendausschuss hatte bereits im Februar das Land aufgefordert, wie schon für den Januar eine Regelung zur weiteren Aussetzung der Elternbeiträge zu beschließen und wenigstens die Hälfte der finanziellen Ausfälle der Kommunen zu übernehmen. Nun will das Land zumindest für Mai und Juni die Beiträge zu 50 Prozent erstatten.

    Für die GRÜNEN im Rat reicht das nicht aus. Deshalb soll der Rat in seiner nächsten Sitzung auf Antrag der GRÜNEN noch einmal nachlegen und das Land auch für Februar, März und April sowie für die kommenden Monate in die Pflicht nehmen.

    „Dass sich die Landesregierung nun etwas bewegt hat, ist gut. Dass sie dabei viel zu kurz springt, ist schlecht. Die Elternbeiträge nur für Mai und Juni zu übernehmen, ist halbherzig und lässt die Eltern für das Vierteljahr zwischen Februar und April im Stich“, stellt Britta Gövert, Mitglied der GRÜNEN im Kinder- und Jugendhilfe-ausschuss, fest.

    „Auch die kommunalen Spitzenverbände als Vertretung der Städte und Gemeinden sehen das so. Für den Städtetag NRW ist eine Beteiligung des Landes nur für zwei Monate aus kommunaler Sicht unzureichend. Es ist darüber hinaus auch vollkommen unverständlich. Denn einerseits ruft der zuständige Minister ausdrücklich alle Eltern dazu auf, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken, wenn es nicht unbedingt sein muss. Gleichzeitig ist die schwarz-gelbe Landesregierung nicht bereit, die Elternbeiträge für die ausgefallene oder eingeschränkte Betreuung zu erlassen. Das ist dreist. Es ist den Familien kaum zu vermitteln, warum sie volle Beiträge zahlen müssen, obwohl die Kinder zuhause bleiben sollen.“

    Die Kommunen und auch Dortmund hatten im April und Mai 2020 sowie im Januar ihren Beitrag zur Entlastung der Familien geleistet und die Hälfte der Erstattungen der Elternbeiträge übernommen. Für Dortmund waren das jeweils ca. eine Million Euro monatlich.

    „Wir wollen das Land nicht aus der Verantwortung lassen. Der Rat soll deshalb die Landesregierung auffordern, nachzubessern und auch für Februar, März und April eine Erstattung zu beschließen, an der sich die Stadt zur Hälfte beteiligt. Darüber hinaus muss das Land klarstellen, dass die Beiträge auch in den kommenden Monaten übernommen werden, wenn eine Betreuung nicht möglich ist. Alles andere lässt Eltern und Kinder im Stich“, so Britta Gövert.

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