Jahrestag der Kirchturmsbesetzung in Dortmund: Justiz ermittelt noch immer – Neonazis wollen demonstrieren

Mit der Besetzungsaktion in der Reinoldikirche gelang ihnen ein PR-Coup. Aber die Aktion hatten sie geklaut. Bild: Marcus Arndt
Mit der geklauten Besetzungsidee auf der Reinoldikirche gelang den Neonazis ein PR-Coup. Bild: Marcus Arndt

Es war eine abgekupferte Aktion – dennoch verfehlte sie ihre Wirkung nicht: Die kurzzeitige Besetzung des Kirchturms der Reinoldikirche in Dortmund durch Neonazis für rund einem Jahr. Die Schlagzeilen war den Aktivisten der Partei „Die Rechte“ sicher, obwohl sie die Idee geklaut hatten. Am Jahrestag wollen sie erneut in der Innenstadt eine Aktion machen. Dabei läuft die juristische Aufarbeitung der Vorjahresaktion noch.

Gegen Pfarrerin wird wegen Körperverletzung durch Kirchenglockenklingeln ermittelt

Zwei unterschiedliche Verfahren sind anhängig: Gegen elf Beschuldigte aus der rechtsextremen Szene wird wegen des Verdachts der Nötigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt. Sie waren in die Kirche eingedrungen und hatten auf dem Turm Pyrotechnik abgefackelt und ein islamkritisches Banner gehisst.

Aber auch gegen Hausherrin Susanne Karmeier wird noch ermittelt: Als Zeichen gegen die Neonazi-Propaganda hatte die evangelische Pfarrerin geistesgegenwärtig reagiert und die mächtigen Glocken von St. Reinoldi eingeschaltet. Die Parolen der Neonazis waren daher unten auf dem Weihnachtsmarkt nicht zu hören.

Dies war den Kirchturmsbesetzern zwar kein sprichwörtlicher Dorn im Auge, wohl aber ein Klingen in den Ohren. Weil die Polizei die Neonazis in Handschellen abführte, konnten diese ihre Ohren nicht zuhalten. Daher erstatteten die Eindringlinge Anzeige wegen Körperverletzung.

Die Rechtsvertretung der Pfarrerin hatte im Sommer den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, seit dem aber nichts mehr gehört. Doch eingestellt ist das Verfahren nicht, wie Staatsanwältin Sonja Frodermann auf Nachfrage der Nordstadtblogger berichtet.

Neonazis wollen am 15. Dezember ab 19 Uhr in der Innenstadt demonstrieren

Nach der Aktion klickten die Handschellen - aber große Strafen sind nicht zu erwarten. Foto: Tomasz Niemic
Nach der Aktion klickten die Handschellen – aber große Strafen sind nicht zu erwarten. Foto: Tomasz Niemic

Das Verfahren läuft ebenso weiter wie das gegen die Neonazis. Diese wollen daher am Freitag, 15.12. 2017, ab 19 Uhr eine Kundgebung in der Innenstadt machen.  Anmelder ist Michael Brück, der stellvertretende Landesvorsitzende der Partei „Die Rechte“. Das Motto lautet: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen Eure Repression! Gegen die Kriminalisierung  der friedlichen Reinoldikirchbesetzung“.

„Es werden 30 bis 50 Teilnehmer erwartet und die Versammlung soll in der Dortmunder Innenstadt stattfinden“, bestätigte die Polizei auf Nachfrage. Es hat aber noch kein Gespräch mit dem Anmelder gegeben.

Daher ist zum genauen Ablauf und vor allem der Örtlichkeit noch keine Klarheit. Mit einer Kundgebung an der Reinoldikirche ist allerdings nicht zu rechnen: Rund um die Kirche gibt es Buden des Weihnachtsmarktes.

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Reaktionen

  1. Dortmunder Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus

    Vielfalt statt Einfalt: Aufruf zu Mahnwachen in der Dortmunder Innenstadt –
    Naziaufmarsch in der Innenstadt am 15.12. um 19 Uhr

    Wieder einmal will die Partei „Die Rechte“ kurz vor Weihnachten die Weihnachtsstimmung der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger öffentlich stören! Nachdem ihre Taktik der Hausbe- suche an der Polizei scheiterte, haben sie im letzten Jahr provokativ den Turm der Dortmun- der Stadtkirche besetzt. Nach etlichen Misserfolgen in der letzten Zeit wollen sie daran mit einer Kundgebung in der Dortmunder Innenstadt erinnern. Ihr irreführendes Motto lautet: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisie- rung der friedlichen Reinoldi- Kirchturmbesetzung.“

    Als wenn die braunen Herrschaften je Licht gebracht oder Solidarität gefördert hätten! Im- mer, wenn sie herrschten, senkte sich das Dunkel der Gewalt, des Hasses und des Rassismus über die Menschen. Es gilt weiter, was Demokraten schon 2016 den Nazis entgegenhielten: „Den Rechtsextremisten ist nichts heilig – eine Kirche ebenso wenig wie das friedliche Zusam- menleben der Menschen in der Stadt. Die Besetzung stellt einen skrupellosen Missbrauch des Kirchengebäudes und eine tiefe Respektlosigkeit dar. Demgegenüber werden wir weiter am Dialog mit Menschen anderer Religionen und Kulturen festhalten. „Wir alle sind Dortmund“ – in diesem Geist treten wir Rechtspopulismus und Rechtsextremismus entgegen.“ ( Ev. Kirchenkreis 17.12. 2017) Nicht zuletzt zeigten ihnen die Glocken von Reinoldi, dass sie hier unerwünscht sind.

    Auch in diesem Jahr wollen wir solche Provokationen nicht stehen lassen. Denn wir wissen, dass diese „Besetzung“ eher ein Überfall war, ihrer einfältigen Propaganda diente und in keiner Weise friedlich war. Wir wollen gegen die Verdrehung von Fakten und die Instrumen- talisierung unserer Institutionen und Werte Mahnwachen organisieren.

    Wir laden alle ein, sich am 15. 12.2017 um 19:00 Uhr mit uns auf dem Friedensplatz zu tref- fen und an den notwendigen Stellen zu demonstrieren.

    Der Dortmunder Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus

  2. Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ gegen versammlungsrechtliche Auflage (PM Bundesverfassungsgericht)

    Beschluss vom 21. März 2024
    1 BvR 194/20

    Mit dem am 2. Juli 2024 veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war.

    Die Beschwerdeführerin organisierte eine Mahnwache mit dem Motto „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen
    (…)kirchenbesetzung“. Diese sollte am Jahrestag einer früheren Protestaktion stattfinden. Bei der Protestaktion hatten sich Mitglieder der Beschwerdeführerin in einem Kirchturm in der (…) Innenstadt verbarrikadiert, Pyrotechnik gezündet und ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen“ entrollt, was eine Strafverfolgung nach sich gezogen hatte.

    Die Versammlungsbehörde untersagte das Mitführen und Abbrennen von Fackeln bei der Mahnwache. Gegen diese Auflage wandte sich die Beschwerdeführerin letztlich erfolglos an die Fachgerichte. Sie sieht sich durch die fachgerichtliche Bestätigung der Auflage in ihrer Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt.

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den gesetzlichen Darlegungsanforderungen. Es bestehen jedoch Zweifel daran, ob die angegriffenen Gerichtsentscheidungen die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) bei der Deutung des Versammlungsmottos angemessen berücksichtigt haben.

    Die Verfassungsbeschwerde lässt eine hinreichende Auseinandersetzung mit den gerichtlichen Entscheidungen vermissen. Die gerichtliche Wertung, die von der Beschwerdeführerin geplante Mahnwache weise ein die öffentliche Ordnung gefährdendes bedrohliches Gepräge auf, weil sie aufgrund ihres Gesamtcharakters auf den Nationalsozialismus anspiele und eine durch die Fackeln assoziativ verstärkte Erinnerung an die Kirchturmbesetzung auslöse, hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert in Zweifel gezogen.

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob die angegriffenen Entscheidungen bei der Deutung des Versammlungsmottos die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) richtig erfasst haben.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Urteile, die den Sinn einer umstrittenen Äußerung erkennbar verfehlen und darauf ihre rechtliche Würdigung stützen, verstoßen gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Diese in Bezug auf Äußerungsdelikte entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen müssen entsprechend gelten, wenn das Veranstaltungsmotto in einer Gesamtbetrachtung herangezogen wird, um ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer zu begründen.

    Ob die angegriffenen Entscheidungen diesen Maßstäben gerecht werden, wenn sie das Veranstaltungsmotto als Androhung künftiger Übergriffe deuten und dies darauf stützen, die Beschwerdeführerin habe die Kirchturmbesetzung als friedlich und rechtmäßig bezeichnet, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung. Zweifel bestehen aber deshalb, weil dem Veranstaltungsmotto eine Bezeichnung der Aktion als rechtmäßig gar nicht entnommen werden kann und die Ablehnung der „Kriminalisierung“ ohne Weiteres als eine Meinungskundgabe dahingehend verstanden werden kann, eine strafrechtliche Verfolgung der Kirchturmbesetzer werde abgelehnt. Mit dieser naheliegenden Deutung haben sich die angefochtenen Entscheidungen nicht auseinandergesetzt.

  3. Polizeipräsident Gregor Lange: „Gerichte stärken der Polizei den Rücken – die Demokratie ist und bleibt wehrhaft im Kampf gegen den Rechtsextremismus in Dortmund“ (PM Polizei DO)

    „Die Demokratie muss wehrhaft sein. Die Polizei muss dafür Verantwortung übernehmen, indem sie alle Mittel des Rechtsstaats ausschöpft, um die Menschen in einer Stadt vor nationalsozialistischen Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen zu schützen“ – mit diesen Worten reagierte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange am Donnerstag (4.7.2024) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsextremisten wegen unzureichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat. Zahlreiche Medien berichteten darüber.

    Anlass für die Beschwerde des Rechtsextremisten war ein Verbot, mit dem das Polizeipräsidium Dortmund den Einsatz von Fackeln während einer Neonazi-Demonstration am 15. Dezember 2017 verhindert hat.

    Polizeipräsident Gregor Lange: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere über inzwischen ein Jahrzehnt strafrechtlich und verwaltungsrechtlich konsequent durchgesetzte Linie, nationalsozialistische Einschüchterungen und Drohgebärden in der Tradition einer menschenverachtenden NS-Ideologie zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger abzuwehren. Dafür mussten wir immer wieder vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in die juristische Auseinandersetzung gehen. Und wir werden auch in Zukunft alle juristischen Instrumente anwenden um die Demokratie zu schützen. Wir schützen die Freiheit und den sozialen Frieden in Dortmund vor rechtsextremistischen Umtrieben. Dafür stärken uns die vergangenen Gerichtsentscheidungen und jetzt auch das Bundesverfassungsgericht den Rücken.“

    Die Nationalsozialisten nutzten in der NS-Zeit Fackeln und bedrohlich wirkende Fackelmärsche, um ihren Machtanspruch öffentlich einschüchternd und bildgewaltig zum Ausdruck zu bringen. Die rechtsextremistische Szene in Dortmund kopierte immer wieder mit Parolen und Symbolen die Propaganda aus der NS-Zeit, um die Stadtgesellschaft und auch Privatpersonen aggressiv-kämpferisch auftretend mit einer menschenverachtenden Ideologie einzuschüchtern. So auch ein Jahr nach der öffentlichkeitswirksam inszenierten „Besetzung“ des Turms der Dortmunder Stadtkirche St. Reinoldi im Dezember 2016:

    Am 15. Dezember 2017 wollte ein Rechtsextremist, der seine menschenverachtende politische Arbeit in Dortmund inzwischen aufgegeben und die Stadt verlassen hat, auf dem Brüderweg demonstrieren. Das Polizeipräsidium Dortmund untersagte in einem fast 60 Seiten starken Bescheid wie so oft zahlreiche Parolen und für den 15.12.2017 auch den Einsatz von Fackeln und Pyrotechnik. Die beschränkende Verfügung sollte einen störungsfreien Verlauf der Versammlung sicherstellen und eine insgesamt einschüchternde Wirkung verhindern. Dagegen klagte der Rechtsextremist vergeblich vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten und mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Beschwerde reichte ein ehemals führender Kopf der Dortmunder Neonaziszene ein, der Dortmund inzwischen verlassen und als Grund dafür öffentlich die Ausweglosigkeit seiner politischen Arbeit in Dortmund angegeben hat.

    Anlass für die Demonstration im Dezember 2017 war die „Besetzung“ der Stadtkirche St. Reinoldi am 16.12.2016. Die „Soko Rechts“ des Staatsschutzes der Kriminalpolizei ermittelte gegen mehrfach vorbestrafte Rechtsextremisten. Das Amtsgericht verurteilte 2022 mehrere Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu Geldstrafen.

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