Hausapotheke prüfen: Gesundheitsgefahr durch abgelaufene Arzneimittel vermeiden

Die richtige Lagerung und Entsorgung von Medikamenten ist wichtig

Person hält Medikamentenbehälter in der einen, und Tabletten in der anderen Hand
Menschen in Dortmund sollten nach Ablauf des Verfalldatums keine Medikamente mehr einnehmen, da dann die erwartete Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet ist. Foto: AOK/colourbox/hfr

In Dortmund werden Medikamente häufig auch nach Ablauf des Verfalldatums in der Hausapotheke aufbewahrt. Dabei kann ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht mehr gewährleistet sein. Die AOK warnt daher ausdrücklich vor der weiteren Einnahme abgelaufener Arzneimittel, auch wenn diese äußerlich noch intakt wirken. Zudem ist eine sachgerechte Entsorgung wichtig, um Umweltbelastungen zu vermeiden.

Arzneimittel verlieren nach Ablauf an Sicherheit

In 2024 verordneten die niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe für die rund 7,5 Millionen gesetzlich Versicherten Medikamente im Wert von über 5,8 Milliarden Euro. Diese Medikamente werden von den Verbrauchern häufig auch nach dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums aufbewahrt, wenn sie noch nicht verbraucht worden sind.

AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock macht deutlich, dass äußerliche Unversehrtheit kein verlässliches Kriterium ist. Er sagt: „Auch wenn die Verpackung und das Arzneimittel äußerlich unversehrt aussehen, warnen wir vor der weiteren Einnahme“.

Auch die Lagerung spielt eine wichtige Rolle für die Haltbarkeit von Arzneimitteln. Damit Medikamente nicht vor Ablauf des Verfalldatums verderben, sollten sie sachgemäß aufbewahrt werden. Dazu gehört insbesondere, sie vor Feuchtigkeit sowie vor zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen zu schützen. Wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, greifen viele Menschen dennoch bei Beschwerden auf die vorhandenen Präparate zurück. Experten raten hiervon jedoch eindeutig ab.

Abgelaufene Arzneimittel gehören in den Hausmüll

Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums sollten Medikamente unbedingt aus der Hausapotheke entfernt werden. Sofern keine speziellen Hinweise im Beipackzettel zur Entsorgung stehen, können sie über den Restmüll entsorgt werden. Jedoch nur, wenn der Müll in der Kommune oder im Landkreis verbrannt wird.

Medikamente werden in den Restmüll geworfen
Abgelaufene Medikamente dürfen in den allermeisten Fällen im Hausmüll entsorgt werden, wenn keine besonderen Hinweise im Beipackzettel enthalten sind. Foto: AOK/colourbox/hfr

Wichtig bei der Restmüll-Entsorgung ist, dass die Präparate nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen. Informationen zur Müllverbrennung bieten die jeweiligen kommunalen Abfallbetriebe.

Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln an, wie „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile. Auch Apotheken nehmen Alt-Arzneimittel teilweise zurück, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Entsorgung über Toilette oder Waschbecken vermeiden

Eine falsche Entsorgung kann erhebliche Umweltprobleme verursachen. Jörg Kock warnt deshalb ausdrücklich: „Auf keinen Fall sollten jedoch abgelaufene Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Die Substanzen gelangen hierdurch in die Kanalisation, belasten stark die Umwelt und gelangen so unter Umständen erneut in den Nahrungsmittelkreislauf von Mensch und Tier.“

Es gibt außerdem Arzneimittel, die nach dem Öffnen grundsätzlich schnell verderben oder sich darin Keime vermehren können, wie zum Beispiel Augentropfen oder Nasenspray. Bei diesen Mitteln ist direkt auf der Packung oder in der Packungsbeilage angegeben, wie lange das Präparat nach der ersten Anwendung noch haltbar ist. Die AOK empfiehlt daher, das Anbruchdatum auf der Packung zu vermerken und eventuelle Reste sofort nach Ablauf der Haltbarkeit zu entsorgen.

Zur Orientierung für die richtige Entsorgung kann auch die Internetseite www.arzneimittelentsorgung.de genutzt werden. Dort wird anhand der Postleitzahl der passende lokale Entsorgungsweg angezeigt.

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