Gericht weist das NiUS-Portal in die Schranken: Kein „Fastenbrechen finanziert vom Steuerzahler“

Das Landgericht Köln stoppt die irreführende Berichterstattung

An der Steinstraße in der Nordstadt ist die Zentrale der Dortmunder Arbeitsagentur. Archivbild: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Das Landgericht Köln hat dem rechtspopulistischen Portal NiUS per Beschluss vom  21. April 2026 mehrere Falschbehauptungen über die Kantinenpächterin der Dortmunder Bundesagentur für Arbeit, Selvi Aksünger, untersagt. Zudem darf das Portal mehrere Fotos nicht weiter verbreiten.

Gerichtliche Klarstellung: Eine Finanzierung aus Steuermitteln gab es nicht

NiUS hatte eine Veranstaltung in der Kantine der Agentur für Arbeit in der Dortmunder Nordstadt als „Fastenbrechen in der Kantine“ dargestellt und behauptet, diese sei „vom Steuerzahler“ finanziert worden. Beides trifft nicht zu.

Zentrale Aussagen und auch die Verwendung mehrerer Bilder wurden NiUS untersagt. Archivbild: Screenshot

Tatsächlich handelte es sich um die Eröffnungsfeier der Kantine, zu der ausschließlich Mitarbeitende der Arbeitsagentur sowie umliegender Büros eingeladen waren. Bürgergeldempfänger:innen gehörten nicht zur Zielgruppe.

Auch die Finanzierung stellte das Gericht klar: Die Feier fand auf Einladung der Pächterin statt, die sämtliche Kosten selbst trug. Eine Finanzierung aus Steuermitteln gab es nicht. Darüber hinaus untersagte das Gericht die Nutzung mehrerer Fotos, mit denen der Artikel bebildert worden war.

Fakenews sorgten für Drohanrufe – Pächterin zeigt sich erleichtert

Rechtsanwältin Sophie Hartmann Nordstadtblogger-Redaktion

Insbesondere bei einem Bild, das Aksünger während der Eröffnung zeigt, sah das Gericht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung.

Ausschlaggebend war dabei auch der falsche Kontext, in den die Aufnahmen gestellt worden waren. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die Rechtsanwältin Sophie Hartmann, die Aksünger vertritt, erklärte: „Wer versucht, eine gewöhnliche Kantineneröffnung zu einem Skandal aufzublasen, muss sich an die Fakten halten. Das Gericht hat zentrale Aussagen des Artikels beanstandet, man muss hier also von Desinformation sprechen.“

Selvi Aksünger steht vor der Cafeteriatheke und schaut in die Kamera. Immer Hintergrund ist eine rote Kaffeemaschine zu sehen.
Selvi Aksünger betreibt seit Anfang März die Cafeteria in der Bundesarbeitsagentur in Dortmund. Erik Latos | Nordstadtblogger

Die Rechtsanwältin wies darauf hin, dass bei Wiederholung der untersagten Behauptungen ein Ordnungsgeld drohe und NiUS die Verfahrenskosten tragen müsse.

Aksünger zeigte sich erleichtert: „Es ist belastend, wenn eine Veranstaltung, die man selbst mit viel Engagement organisiert hat, öffentlich falsch dargestellt wird.“ Nach der Berichterstattung habe sie sogar Drohanrufe erhalten.

„Das zeigt, welche Auswirkungen solche Unwahrheiten haben können. Ich bin erleichtert, dass das Gericht die falsche Darstellung untersagt hat und meine Rechte geschützt wurden“, so die Gastronomin.


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