Folgenlose Panne im Vorfeld der Landtagswahl am 15. Mai 2022: 

Falscher Aufdruck auf Briefwahlunterlagen in Dortmund – Wahlscheine bleiben trotzdem gültig

Links ist der fehlerhafte Wahlschein mit dem Kölner Frankiervermerk, rechts der korrekte mit dem Dortmunder. Beide Wahlscheine sind aber gültig.
Links ist der fehlerhafte Wahlschein mit dem Kölner Frankiervermerk über dem Adressfeld, rechts der korrekte mit dem Dortmunder Frankiervermerk. Beide Wahlscheine sind aber gültig. Eine Neuausstellung erfolgt nicht.

Peinliche Panne im Vorfeld der Landtagswahl: Bei der ersten Produktion der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 ist es zu einem Fehler beim Druckdienstleister gekommen. Auswirkungen hat das nicht: Alle produzierten Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen behalten auch mit dem fehlerhaften Aufdruck weiter ihre Gültigkeit. Das betont das Kommunale Wahlbüro.

Frankiervermerk hat die Adresse des Wahlamtes der Stadt Köln

Das mit dem Druck der Briefwahlunterlagen beauftragte Unternehmen hat versehentlich auf dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) oberhalb des Aufdrucks des Frankiervermerkes die Adresse des Wahlamtes der Stadt Köln „Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln“ eingedruckt.

Zu diesem Versehen ist es gekommen, da die beauftragte Firma auch die Briefwahlunterlagen der Stadt Köln druckt. Bis auf den fehlerhaften Aufdruck, der im Adressfenster sichtbar ist, sind alle Angaben korrekt und die Dokumente eindeutig als Briefwahlunterlagen der Stadt Dortmund zu erkennen.

Dortmunder Bürger:innen können den falschen Aufdruck ignorieren und die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl NRW wie gewohnt verwenden. Eine Neuausstellung erfolgt nicht. Der fehlerhafte Aufdruck betrifft ausschließlich die Briefwahlproduktionen am 11. und 12. April 2022. Alle Briefwahlunterlagen, die seit dem 13. April 2022 produziert wurden, enthalten diesen Eintrag nicht mehr.

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