Wahlberechtigte können zwei Stimmen für die NRW-Wahl abgeben

Am 15. Mai ist Landtagswahl: 405.000 Dortmunder:innen sind zur Wahl aufgerufen

Zur Landtagswahl sind alleine in Dortmund 405.000 Wahlberechtigte zur Teilnahme aufgerufen.
Zur Landtagswahl sind alleine in Dortmund 405.000 Wahlberechtigte zur Teilnahme aufgerufen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Die rund 405.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am Sonntag, 15. Mai 2022, aufgerufen, zwei Stimmen bei der Landtagswahl abzugeben. Gewählt wird in den vier Dortmunder Wahlkreisen 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Februar 2021 die Abgrenzungen der Landtagswahlkreise verändert. Die aktuellen Grenzen der Landtagswahlkreise der Stadt Dortmund sind im Internet unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Landtagswahl) in einer interaktiven Karte abrufbar.

Was wird gewählt? Wer ist zur Landtagswahl wahlberechtigt?

Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landtages NRW gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag (Direktkandidat*in) und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.

Wahlberechtigt zur Landtagswahl in einem der Dortmunder Landtagswahlkreise ist, wer am 15. Mai 2022 Deutsche:r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit dem 29. April 2022 in Dortmund seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlbenachrichtigung – wo kann gewählt werden?

Die Deutsche Post verschickt in dieser Woche allein in Dortmund 405.000 Wahlbenachrichtigungen.
Die Deutsche Post verschickt in dieser Woche allein in Dortmund 405.000 Wahlbenachrichtigungen. Foto: Marco Stepniak für die Deutsche Post AG

Für die am 15. Mai 2022 stattfindende Landtagswahl werden in der 15. Kalenderwoche (Werktage 11. bis 14. April) Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wer bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer (0231) 50- 1 09 31 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.

Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Stimmbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden.

Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann sich mit Hilfe der Wahlraumsuche unter wahlen.dortmund.de den für den Hauptwohnsitz zuständigen Wahlraum anzeigen lassen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist  die Stimmabgabe im Wahlraum dann mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich.

Wie geht das mit der „Briefwahl“?

Im Briefwahlbüro am Königswall kann man auch schon direkt wählen.
Im Briefwahlbüro kann man auch persönlich die Briefwahl beantragen – und auch schon die Stimme abgeben. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.

Auf wahlen.dortmund.de steht der „Briefwahlantrag-Online“ zur Verfügung. Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Kommunalen Wahlbüro tun. Das Kommunale Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, ist geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Antrag auf der Wahlbenachrichtigung

Die Deutsche Post verschickt in dieser Woche allein in Dortmund 405.000 Wahlbenachrichtigungen.
Die Deutsche Post verschickt in dieser Woche allein in Dortmund 405.000 Wahlbenachrichtigungen. Foto: Marco Stepniak für die Deutsche Post AG

Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Zusendung des Antrags an das Kommunale Wahlbüro kann in einem handelsüblichen Umschlag vorgenommen werden, der ausreichend zu frankieren ist.

Bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und manuelle Bearbeitungszeiten länger als beim Briefwahlantrag-Online dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können. Die Bürgerdienste empfehlen daher, mit der Wahlbenachrichtigung den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Wer noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigung ist, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen will, kann das Antragsformular unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahlantrag) nutzen. Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden. Es muss dann allerdings ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend kann es per Post an die angegebene Adresse oder eingescannt per Mail an wahlen@stadtdo.de geschickt werden. Auch bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und manuelle Bearbeitungszeiten länger als beim Briefwahlantrag-Online dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

Leopold Achilles für Nordstadtblogger.de Leopold Achilles | Nordstadtblogger

Es besteht bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für die persönliche Beantragung ist das Kommunale Wahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 18.00 Uhr geöffnet.

Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen sollte jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 12. Mai 2022 wird daher empfohlen, die Unterlagen persönlich im Kommunalen Wahlbüro, Königswahl 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 12. Mai die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Nach dem 13. Mai 2022 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende aufgetretene Erkrankung nachweisen kann. Die Ersatzausstellung von Wahlscheinen, die nachweislich nicht zugestellt wurden, ist bis Samstag, 14. Mai 2022, um 12.00 Uhr im Kommunalen Wahlbüro am Königswall möglich.

Rund 4000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen im Einsatz

Für die Abwicklung der Landtagswahl 2022 kommen in den 386 Wahlräumen und den 182 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie zuletzt in den Westfalenhallen ausgezählt.

Das Kommunale Wahlbüro freut sich in diesem Jahr über zahlreiche freiwillige Meldungen, sodass aktuell ein guter Stand für die Besetzung der Dortmunder Wahlräume und Briefwahlbezirke erreicht ist. Wer sich noch freiwillig als Wahlhelfer*in melden möchte, kann dies über das Anmeldeformular unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Wahlhelfer*in werden) oder telefonisch unter (0231) 50- 1 09 33 tun. Ein Einsatz am Wunschort kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.

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Reaktionen

  1. Deutsche Post liefert seit dem 9. April 2022 400.000 Wahlbenachrichtigungen in Dortmund aus – Briefzentren laufen auf Hochtouren (PM)

    Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 ist gestartet. Die Deutsche Post liefert seit dem 9. April 2022 die 405.000 Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten in Dortmund aus. Jeder Dortmunder Briefzusteller hat damit rund 1000 Sendungen zusätzlich im Gepäck.

    Rund 13 Millionen Wahlberechtigte erhalten eine Benachrichtigung zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei der Anteil an Briefwählern stetig steigt. Bei der letzten Bundestagwahl 2021 lag der Anteil der Briefwähler bei 47,3 %, 1994 lag er bei 13,4 % . Die Briefwahl bietet dem Wähler Flexibilität, um zum Beispiel bei urlaubsbedingter oder beruflicher Abwesenheit die Stimmabgabe sicherzustellen.

    Angesichts der anhaltend gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen zu Covid-19 rechnet die Deutsche Post weiter mit einem hohen Anteil. Der Leiter der Deutschen Post Niederlassung Frank Blümer versichert: „Wir haben uns auf eine hohe Briefwahlquote vorbereitet. Unsere Sortierzentren laufen auf Hochtouren und unsere Mitarbeiter sind präzise geschult, sowohl die Wahlbenachrichtigungen, als auch die Briefverkehre zur Anforderung und Auslieferung von Wahlbriefunterlagen sowie die Wahlbriefe pünktlich und zuverlässig zuzustellen.“

    Der Versand von Wahlunterlagen und Wahlbriefen läuft nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards ab. In den Briefzentren der Deutschen Post werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet und erfasst. Sind Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen. Die Deutsche Post weist die Empfänger darauf hin, die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Oftmals liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder werden damit verwechselt.

    Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:

    – Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)
    – Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
    – Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten

    Briefwahlunterlagen können z.B. durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung oder vielfach auch online bei der Gemeinde des Hauptwohnortes angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – roten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den roten Wahlbrief abschließend in einen der 109.500 Briefkästen der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.

    Damit der Wahlbrief rechtzeitig dem Wahlamt zur Auszählung der Stimmen vorliegt, empfehlen wir, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer unserer Filialen abzugeben. Mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands ist dies für Wähler portofrei.

    Weitere Informationen unter: http://www.deutschepost.de/briefwahl.

  2. Landeswahlleiter Schellen: „Die Weichen für die Briefwahl müssen jetzt gestellt werden.“ (PM)

    Rund 13 Millionen Wahlberechtigte haben in den letzten Wochen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 von der Gemeinde erhalten. Eine Wahlbenachrichtigung bekommt, wer wahlberechtigt ist und in das Wählerverzeichnis seiner Kommune aufgenommen wurde.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 29. April 2022 mit ihrem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland sind bei der Landtagswahl – anders als bei der Bundestagswahl – nicht wahlberechtigt. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.“

    Wer am 15. Mai 2022 nicht im Wahllokal wählen kann oder will, kann per Brief wählen. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Ein Briefwahlantrag findet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann den Antrag bei seiner Kommune abgeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin zurücksenden. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr beantragt werden.

    „Frühere Wahlen und natürlich die Corona-Pandemie haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt weiter zu. Bei den Wahlämtern dürften auch bei dieser Wahl viele Anträge eingehen“, erläutert der Landeswahlleiter. „Deshalb sollten Wahlberechtigte die Briefwahl möglichst frühzeitig beantragen, damit für Bearbeitung und Versand genügend Zeit bleibt“, so Schellen weiter.

    Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch können Wählerinnen und Wähler dort dann auch sofort ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben.

    Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragt und im Wahlamt abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw.

  3. Landeswahlleiter Schellen: „NRW setzt sich für eine möglichst barrierefreie Landtagswahl ein.“ (PM MIK NRW)

    Auch bei der Landtagswahl 2022 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und -vereinen in NRW kostenfrei verteilt wird. „Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können ihren Stimmzettel mithilfe der abgeschnittenen rechten oberen Ecke in die Schablone einlegen“, erläuterte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Unter einer zugehörigen Telefonnummer erhält man Auskunft über die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 29 Landeslisten auf dem Stimmzettel. „Damit kann der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden“, betonte der Landeswahlleiter.

    Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und Telefonnummer automatisch. Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 0800/00096710 anfordern. Außerdem ist die Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellbar:

    * in Dortmund unter 0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und
    * in Meerbusch unter 02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein.

    Der Versand hat bereits begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 geliefert werden können.

    Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die in Leichter Sprache verfasste Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ hin: „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten.“ Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet unter https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtes… https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtesprache.pdf abrufbar.

    Schließlich stellt jede NRW-Kommune sicher, dass es barrierefreie Wahlräume für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. „Die Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit kann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden“, erläuterte Schellen.

    Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden und ist zur Geheimhaltung verpflichtet.. Sie darf nur die Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung unterstützen, dessen selbstbestimmte Willensbildung jedoch nicht beeinträchtigen.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am
    15. Mai 2022 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw

  4. Landeswahlleiter stellt die wichtigsten Zahlen zur NRW-Landtagswahl vor (PM)

    Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in NRW hat Landeswahlleiter Wolfgang Schellen am Mittwoch (4. Mai 2022) die wichtigsten Zahlen und Daten zusammengefasst:

    „Mindestens 181 Abgeordnete werden für fünf Jahre gewählt, davon 128 als Direktkandidatinnen oder Direktkandidaten in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten der Parteien. Die Mandatszahl steigt, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. So entstandene Überhang-Mandate werden durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien im Landtag kompensiert, bis die Verteilung der Sitze das Zweitstimmenverhältnis aller Parteien korrekt abbildet.“

    Bei der letzten Landtagswahl ergaben sich aufgrund von 6 Überhang-Mandaten 12 Ausgleichsmandate, so dass 199 Abgeordnete in den Landtag einzogen. Die Regierungsfraktionen von CDU (72) und FDP (28) kamen zusammen auf 100, die Oppositionsfraktionen von SPD (69), AfD (16) und GRÜNEN (14) auf 99 Sitze.

    Über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag entscheidet also die Zweitstimme, mit der aktuell eine von 29 Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels (blau gedruckt) gewählt werden kann. Wegen der Sperrklausel schafft es eine Partei aber nur dann über die Zweitstimmen ins Parlament, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhält. Auf allen Landeslisten finden sich insgesamt 870 Bewerberinnen und Bewerber, auf dem Stimmzettel erscheinen maximal die ersten fünf einer Landesliste.

    Im Wahlkreis ist erfolgreich, wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in der linken Spalte des Stimmzettels (schwarz gedruckt) bekommt. Eine absolute Mehrheit von über 50 % der Erststimmen ist nicht erforderlich. Im gesamten Land treten 1.111 Direktkandidatinnen und -kandidaten an. 606 Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien stehen zugleich auf deren Landeslisten. Auch Wählergruppen können Direktkandidaten aufstellen, und eine Kandidatur als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber im Wahlkreis ist ebenfalls möglich.

    Wahlberechtigt sind rund 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 29. April 2022 in NRW wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wahlberechtigtenzahl von rund 101.500 pro Wahlkreis.

    Bei der letzten Landtagswahl 2017 gaben knapp 8,6 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen ab, die Wahlbeteiligung betrug 65,2 %. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 lag die Wahlbeteiligung in NRW bei 76,4 %. „Hier wäre also noch Luft nach oben“, so der Landeswahlleiter.

    Wichtig für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist die Briefwahl, die bis zum 13. Mai um 18 Uhr beantragt werden kann. Wer sich dazu erst spät entschließt, sollte die Unterlagen im Wahlamt seiner Gemeinde abholen. In diesem Fall kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle stattfinden. Dann muss der hellrote Wahlbrief nicht mehr per Post zurückgesandt oder bei der Gemeinde eingeworfen werden. Spätestens am Wahlsonntag (15. Mai) bis 18 Uhr muss der Wahlbrief bei der Heimatgemeinde eintreffen, damit die Stimmabgabe gültig ist.

    Bei der Landtagswahl 2017 betrug der Briefwähleranteil 24,9 %, bei der Bundestagswahl im September 2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie bereits 47,3 %. „Auch die deutlich gestiegenen Briefwähleranteile bei den Landtagswahlen im Jahr 2021 und im Saarland Ende März lassen erwarten, dass die Briefwahl bei der NRW-Landtagswahl 2022 wohl deutlich stärker genutzt werden wird als 2017“, vermutet der Landeswahlleiter.

    Auch diesen Aspekt berücksichtigen die Kommunen bei der Vorbereitung der Landtagswahl. Für die landesweit etwa 16.000 Brief- und Urnenwahlvorstände benötigen sie rund 110.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. „Wahlen sollen selbstverständlich demokratische Teilhabe gewährleisten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Wahlberechtigen aber auch bei der Durchführung der Wahl maßgeblich mitwirken. Deshalb nochmals meine Bitte an alle Wahlberechtigten: Unterstützen Sie die Wahl und Ihre Kommune durch Ihre Bereitschaft, Mitglied in einem Wahlvorstand zu werden!“, appellierte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw

  5. Freie Wohlfahrtspflege NRW stellt Parteien auf den Prüfstand: Initiative „Weil sozial relevant ist. #mitwählen“ zur Landtagswahl in NRW gestartet (PM)

    OGS, Kitas oder Pflege finden keine Mitarbeitenden mehr, Ukraine-Krieg und Corona spalten die Gesellschaft und die Lebenshaltungskosten werden für viele Menschen unbezahlbar: Die sozialen Fragen werden die nächste Legislaturperiode in NRW prägen. Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW hat daher die Initiative „Weil sozial relevant ist. #mitwählen“ gestartet. Was sind die Forderungen aus Sicht der sozialen Arbeit? Und was sagen die Parteien dazu? Vom Klimaschutz über Digitalisierung bis zur Armutsbekämpfung: Auf der Internetseite der Freien Wohlfahrtspflege und bei Youtube können sich Bürger*innen im Vorfeld der Landtagswahl über die Haltung der Parteien zu den zentralen Forderungen im sozialen Bereich informieren.

    Im Vorfeld der Landtagswahl haben die Wohlfahrtsverbände Politik und Praxis miteinander ins Gespräch gebracht: Welche sozialpolitischen Vorhaben stellen die Spitzenkandidat*innen der Parteien in den Fokus? Was sagen die integrationspolitischen Sprecher*innen zur Flüchtlingspolitik? Und wie steht es eigentlich um die Jugendlichen, die in Pandemie-Zeiten allzu oft zurückstecken mussten?

    Jugend braucht Chancen, Offener Ganztag ohne Lücken oder Heimat ohne Grenzen denken: Auf der Internetseite http://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de finden sich neben den Forderungen der Wohlfahrtsverbände und ihren Wahlprüfsteinen mit Antworten der Parteien (laufend aktualisiert) auch Grafiken für Internet und Social Media. „Wir rufen alle Bürger*innen und sozialen Organisationen in NRW auf: Streitet mit uns für ein soziales NRW auch morgen, werdet laut im Netz und nicht zuletzt: Geht am 15. Mai zur Wahl!“, so Christian Woltering. Vorsitzender der Landesarbeits­gemein­schaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.

    „Wer wählt, übernimmt Verantwortung. Und wir alle haben eine Verantwortung für ein soziales NRW – weil sozial relevant ist! Die Landtagswahl ist die zentrale politische Weichenstellung für die nächsten Jahre. Wichtig dafür ist, dass Menschen ihr Wahlrecht ausüben und für eine der demokratischen Parteien ihre Stimme abgeben”, so Woltering, „Nicht zufällig haben wir uns für den Hashtag #mitwählen entschieden: Wer seine Zukunft gestalten will, der muss die Möglichkeiten, die sich bieten, nutzen. Die Landtagswahl in NRW ist eine zentrale Möglichkeit dazu. Alleine mögen wir nicht viel ausrichten können, aber gemeinsam können wir auch politische Mehrheiten und damit die politische Zukunft des Landes beeinflussen.“

    Hintergrundinfo: Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW

    In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonischen Werke und die Jüdischen Gemeinden mit ihren 16 Spitzenverbänden zusammengeschlossen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote.

    http://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de

    http://www.youtube.com/WohlfahrtspflegeNRW

  6. Bitte gehen Sie wählen! Gemeinsamer Wahlaufruf von IHK zu Dortmund und HWK Dortmund vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai (PM)

    IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann:

    „Am kommenden Sonntag können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Stimme auch den wirtschaftspolitischen Kurs für die kommenden Jahre beeinflussen. Aus Sicht der Wirtschaft gibt es viel zu tun: Die Langzeitfolgen der Corona-Krise und Russland-Ukraine-Krieg hinterlassen tiefe Spuren und große Unsicherheiten bei den Unternehmen in unserer Region. Die dramatisch steigenden Energiepreise stellen eine große Belastung dar, der Fachkräftemangel und die marode Verkehrsinfrastruktur sind ebenfalls immense Herausforderungen.

    Daher ist für unser Bundesland eine kluge und vorausschauende Wirtschaftspolitik, die pragmatische und unternehmensnahe Entscheidungen trifft und gute Antworten auf die wichtigen Fragen der Zukunft findet, besonders wichtig. Ich möchte deshalb an die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an alle wahlberechtigten Mitarbeitenden in den Betrieben appellieren: Nutzen Sie Ihr demokratisches Grundrecht und gehen Sie am 15. Mai wählen!“

    HWK-Präsident Berthold Schröder:

    „Ich möchte alle Handwerkerinnen und Handwerker im Kammerbezirk dazu aufrufen, Ihre Stimme bei der Landtagswahl abzugeben und damit die Weichen für einen starken, zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort Nordrheinwestfalen zu stellen. Wir stehen als Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Mit Ihrer Stimme können Sie beeinflussen, welche Richtung wir in NRW künftig bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Digitalisierung oder der Bildung einschlagen.

    Demokratie lebt von der Mitbestimmung jedes Einzelnen. Und wenn uns die vergangenen Monate eines wieder vor Augen geführt haben, dann dass unsere Demokratie ein hohes Gut ist, das wir schätzen sollten. Darum bitte ich Sie: Mischen Sie sich ein und gehen Sie zur Wahl!“

  7. Achtung! Baustelle Bildung – GEW Dortmund fordert im Landtagswahlkampf gute Bildung für NRW (PM)

    Die Bildungsgewerkschaft GEW Dortmund macht mit einer symbolischen Baustelle auf die Mängel im Bildungssystem aufmerksam und fordert von künftiger Landesregierung Verbesserungen. Die Bildungsgewerkschaft GEW weist mit der Aktion „Baustelle Bildung“ im Landtagswahlkampf an vielen Orten in NRW auf die Mängel im Bildungssystem hin.

    Mit 24 Bausteinen machen wir im Wahlkampf deutlich, was gute Bildung ausmacht: Chancengleichheit, mehr Lehrkräfte und Ressourcen, Zeit für die pädagogische Arbeit und Schluss mit prekärer Beschäftigung. Das Bildungssystem in NRW ist eine wahre Baustelle, vieles ist unfertig, einiges renovierungsbedürftig, manches fast abbruchreif.

    Nach der Wahl muss NRW die Bildung in den Mittelpunkt rücken, um ein gutes Fundament für das Bildungssystem in NRW zu schaffen: mit individueller Förderung für jedes Kind, mit Schulen, die gut ausgestattet sind, mit genügend gut ausgebildeten Fachkräften und vor allem genügend Zeit für multiprofessionelles Arbeiten – egal ob Kita, Schule, Hochschule oder in der Weiterbildung. Dazu muss die Politik endlich die Ärmel hochkrempeln und anpacken.

    Kommenden Sonntag wird der Landtag in NRW neu gewählt. Unter dem Motto „Mehr für Bildung“ fordert die GEW NRW mehr Ressourcen. Bei den Bildungsausgaben liegt NRW seit Jahren als bevölkerungsreichstes Bundesland abgeschlagen auf dem letzten Platz im Vergleich der Bundesländer.

    „Wir müssen aufhören den Mangel zu verwalten. Insbesondere der Lehrkräftemangel steht ganz oben auf der Mängelliste der GEW. Dazu gehört klar eine verfassungsgemäße Besoldung. A13/EG13 muss nach den jahrelangen Versprechungen nun zügig kommen“ erklärt Peter Rieken, stellvertretender Vorsitzender der GEW Dortmund.

    „Auch die Ressource Zeit spielt eine große Rolle. Inklusion und Integration spielen hier in Dortmund eine wesentliche Rolle und darüber sind wir froh.“, ergänzt Birgitta Scholten, stellvertretende Vorsitzende der GEW Dortmund. „In Dortmund sind z.B. alle Grundschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens. Dafür benötigen wir gute Bedingungen. Viele Kolleg*innen arbeiten schon seit längerem über ihre Belastungsgrenze hinaus. Wir benötigen Zeit für die Kinder und Jugendlichen, für Absprachen, Förderplanung, Schulentwicklungsplanung und vieles mehr.“

    Mit den Wahlprüfsteinen hat die Bildungsgewerkschaft ihre Forderungen an die Politik ausgebreitet. „Deshalb wollen wir mit der Baustelle Bildung morgen ein Zeichen setzen und hoffen, dass viele Bürger*innen bei der Landtags-Wahl am 15.05.2022 deutlich machen: Wir wollen bessere Bildung für uns, unsere Kinder und Enkel. Deshalb fordern wir alle auf: Gebt guter Bildung eure Stimme. Wir fordern, dass Bildung zur Chefsache wird!“, so der GEW Stadtverbandsvorsitzende Martin Heuer.

  8. Landeswahlleiter Schellen: „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr!“ (PM)

    Landeswahlleiter Wolfgang Schellen hat die rund 13 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu aufgerufen, am 15. Mai wählen zu gehen. „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Schellen. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrechtrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den neuen Landtag einzieht.“ An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat und stattdessen ein Wahllokal in seinem Wahlkreis aufsucht.

    *Was ist zum Wählen notwendig?*

    Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen.

    Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick in die Wahlbenachrichtigung. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.

    Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis in ein Wahllokal seines Wahlkreises mitnehmen.

    Aus Infektionsschutzgründen wird im Wahlraum insbesondere das Tragen einer Maske empfohlen, die bei Bedarf zur Identifizierung kurz abgenommen werden kann.

    *Wahlzeit*

    Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (15. Mai) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich.

    *Stimmzettel*

    Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 69 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:

    * Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 128 Wahlkreisen können sich zwischen fünf bis zwölf Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

    * Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 29 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt.

    Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.

    *Barrierefreiheit*

    Ist ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreichbar, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (13. Mai), 18 Uhr, Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können.

    Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

    *Wahlstatistik*

    In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. „Selbstverständlich ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis ausnahmslos gewahrt wird“, betont der Landeswahlleiter.

    In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.

    *Wählerbefragung*

    In vielen Stimmbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagwahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw

  9. Termininfo: Die GRÜNE Bundesvorsitzende Ricarda Lang kommt nach Dortmund (PM)

    Am Samstag, 14.05., kommt die GRÜNE Bundesvorsitzende Ricarda Lang nach Dortmund.
    Bei einem öffentlichen Podiumsgespräch wird sie u.a. mit Vertreter*innen verschiedener Organisationen in Dortmund über sozialpolitische Fragen diskutieren. Ebenfalls dabei sind die vier GRÜNEN Direktkandidierenden für Dortmund.

    Datum: 14.05.
    Zeit: 15 Uhr (bis ca. 16 Uhr)
    Ort: Europabrunnen (Ecke Ostenhellweg/Kleppingstraße)

  10. Am Sonntag mit dem SPD-Wahltaxi zum Wahllokal (PM)

    Die SPD und die Landtagskandidatin Anja Butschkau bieten am Sonntag in den Stadtbezirken Hombruch und Hörde ein Wahltaxi an. Der Service richtet sich insbesondere an Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind. Sie werden zu Hause abgeholt, in ihr Wahllokal gefahren und anschließend wieder nach Hause. Terminvereinbarung unter 0157 396 445 00.

  11. Schulpolitik unter der Lupe der Eltern Wahlprüfsteine in der Landtagswahl 2022. (PM LEK NRW)

    Schulpolitische Themen, insbesondere die von Rot-Grün forcierte Inklusion als auch die von Schwarz-Gelb zu verantwortenden Corona-Maßnahmen an Schulen, haben in NRW in den letzten zwei Wahlperioden viel Beachtung gefunden.
    Wie soll es nach der Wahl am Sonntag weitergehen?

    Die LEK NRW hat gefragt – die Parteien haben geantwortet

    Sowohl die schriftlichen Stellungnahmen, auch von kleineren Parteien, zu unseren acht Wahlprüfsteinen als auch die Mitschnitte von Interviews, die wir mit den aktuellen schulpolitischen Sprechern Claudia Schlottmann (CDU), Jochen Ott (SPD), Sigrid Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Franziska Müller-Rech (FDP), mit der wir aus terminlichen Gründen ein gesondertes Gespräch geführt haben, sind auf der Internetseite der LEK NRW abrufbar.

    Wo sind die größten Unterschiede?

    Forderung nach Einbeziehung digitaler Endgeräte in die Lernmittelfreiheit

    Müller-Rech möchte eine 1:1-Ausstattung aller Schulkinder mit digitalen Endgeräten finanziert durch einen sozial gerechten Eigenanteil. Beer sieht keinen Spielraum, den Eigenanteil für Lernmittel stark zu erhöhen, Ott fordert zuerst Konzepte, damit bislang ungenutzt in den Schulen lagernde Geräte im Unterricht eingesetzt werden können, Schlottmann will Alleinerziehende und kinderreiche Familien in den Blick nehmen. Keine der Parteien hat dabei einen Überblick über die tatsächliche Höhe der finanziellen Belastung der Eltern.

    Forderung nach vergünstigten ÖPNV-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort und auch zum Erreichen von außerschulischen Bildungsangeboten Schlottmann möchte am jetzigen System festhalten, den Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket auf diejenigen zu beschränken, die in größerer Entfernung zur nächsten Schule wohnen, Müller-Rech ein einfacheres, sozial gerechtes System. Beer und Ott wollen grundsätzlich ein kostenloses Ticket. Beer nimmt besonders den ländlichen Raum in den Blick, während Ott die ÖPNV-Kapazitäten in den Städten als problematisch ansieht. Kombitickets zur Nutzung von Leihfahrrädern u. ä. sind trotz der Bekenntnisse zu mehr Klimaschutz bislang nicht Teil der Überlegungen der Parteien.

    Forderung nach Behebung des Lehrkräftemangels und Reform der Aus- und Fortbildung

    Müller-Rech setzt auf mehr Studienplätze sowie ein Recht auf und eine Pflicht zur Fortbildung. Ott und Beer betonen die
    Wichtigkeit, alle Einstiegsgehälter auf A13 anzuheben. Schlottmann wehrt sich nicht gegen gleiche Einstiegsgehälter, stellt die Höhe der Gehälter aber insgesamt zu Diskussion. Eine Verringerung der Klassengrößen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte spielt in den Planungen der Parteien keine Rolle.

    Forderung der LEK nach Beschulung von Kindern mit Förderbedarf am optimalen Förderort

    Beer will die Bedingungen im gemeinsamen Lernen verbessern und Förderschulen für das gemeinsame Lernen öffnen, Schlottmann möchte die Förderschulen stärken, Müller-Rech betont den Respekt vor der Entscheidung der Eltern und fordert unabhängige Beratung, Ott will gegen die zunehmende Etikettierung von Kindern einschreiten. Eine Umwandlung aller Schulen in NRW in Talentschulen, um eine optimale Förderung jedes einzelnen Kindes an jedem Förderort zu gewährleisten, ist von keiner Partei geplant.

    Von der zukünftigen Landesregierung, gleich von welchen Parteien diese gebildet werden wird, erwarten wir, dass die vielen guten Ideen der einzelnen Parteien endlich losgelöst von parteipolitischen Grabenkämpfen zum Wohle aller Kinder zügig und nachhaltig verwirklicht werden. Dies wird nur unter einer verbindlichen Einbeziehung aller an Schule Beteiligten, auch der Eltern, gelingen.

    Der Vorstand der LEK

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