Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen vier deutsche Staatsangehörige erhoben. Neben Stanley R., Keven L. und Gregor M. ist auch Robin S. unter den Angeklagten. Er ist ein bekanntes Gesicht der Dortmunder Neonazi-Szene und hatte durch seine Brieffreundschaft zum verurteilten NSU-Mitglied Beate Zschäpe bundesweit Bekanntheit erlangt.
Die Angeklagten sollen trotz Verbots die Organisation aufrecht erhalten haben
Die Angeschuldigten sind nach Ansicht der Bundesanwaltschaft „hinreichend verdächtig, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben, indem sie als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung (,Combat 18 Deutschland‘) aufrechterhielten“.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: „Bei ,Combat 18 Deutschland‘ handelt es sich um eine rechtsextremistische Vereinigung und einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung ,Combat 18′. Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung ist ,Combat 18 Deutschland‘ nach einer Verfügung des Bundesministeriums für Inneres und Heimat seit Oktober 2020 unanfechtbar verboten.“ ___STEADY_PAYWALL___
Das Bundesinnenministerium führte zur Begründung des Verbots an, dass „Combat 18“ rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und „mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt“ sei. „Combat“ steht für Kampfgruppe und die „18“ für AH – Adolf Hitler.
Robin S. soll u.a. Aufnahmeverfahren für Anwärter durchgeführt haben
„Dennoch betrieben die Angeschuldigten die Vereinigung gemeinsam mit diversen anderen Mitgliedern bis jedenfalls Frühjahr 2022 fort, wobei ihnen eine zentrale Rolle zukam“, heißt es weiter. Angeführt von Stanley R., soll die Gruppierung ab Ende Oktober 2020 mindestens 14 konspirative Treffen abgehalten haben.
„Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer u.a. ,Leistungsmärsche‘ und veranstalteten Aufnahmeverfahren für ,Supporter‘ (d.h. Anwärter). Gegenstand der maßgeblich von Keven L. und Robin S. betreuten Aufnahmeverfahren soll neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gewesen sein.
Gregor M. wirft die Bundesanwaltschaft vor, für die Vereinigung Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit Stanley R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ vertrieben zu haben. Insbesondere Stanley R. soll überdies für eine Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen, darunter etwa die in Eisenach angesiedelte rechtsextremistische Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, gesorgt haben.
Bundesanwaltschaft hatte zeitweilig gegen insgesamt 21 Beschuldigte ermittelt
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG) übernommen und zeitweilig gegen insgesamt 21 Beschuldigte geführt. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche (einfache) Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Die Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.
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