Ab sofort Parkausweise für die Zonen im Brügmannviertel beantragen

Bewohnerparken statt Dauerparken: In Kürze werden zwei neue Parkzonen eingerichtet

Auch die Kapellenstraße - nördlich des Bahndamms - ist Teil der neuen Parkzone.
Auch die Kapellenstraße – nördlich des Bahndamms – ist Teil der neuen Parkzone. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Im Brügmannviertel sollen der Parksuchverkehr und damit die Schadstoffemissionen reduziert werden. Dafür hat die Stadt Dortmund im Rahmen des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt im Austausch mit Bewohner:innen ein Nahmobilitätskonzept und ein Bewohnerparkkonzept für das Quartier erarbeitet. Bestandteil des Konzepts sind zwei neue Bewohnerparkzonen, die der Rat am 31. März 2022 beschlossen hat: „Mühlenstraße“ und „Geschwister-Scholl-Straße“. Durch die neuen Parkregelungen sollen Pendler:innen motiviert werden, auf den ÖPNV und das Fahrrad umzusteigen, um so Lärm- und Schadstoffemissionen im Brügmannviertel zu reduzieren.

Parkvorrecht für Bewohner:innen in den beiden neuen Zonen

Die Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“ umfasst den Bereich zwischen Burgtor, Burgwall/Schwanenwall, Weißenburger Straße und der Bahnlinie. Die Bewohnerparkzone „Mühlenstraße“ umfasst den Bereich zwischen Burgtor, Bahnlinie, Gronaustraße und  Heiligegartenstraße/Jägerstraße.

In den beiden Zonen werden die öffentlichen Stellplätze in Zukunft entweder mit Parkscheibe oder Parkschein bewirtschaftet. Darüber hinaus werden Stellplätze für die Bewohner:innen der jeweiligen Zone reserviert, auf denen nur sie mit einem Parkausweis parken dürfen.

Sie erhalten außerdem auf einem Teil der bewirtschafteten Stellplätze Parkvorrecht, das heißt, sie können diese Stellplätze ohne Parkschein oder Parkscheibe kostenfrei und zeitlich unbegrenzt nutzen. Die beiden Bewohnerparkzonen „Mühlenstraße“ und „Geschwister-Scholl-Straße“ werden am Montag, 14. November 2022 eingerichtet.

Ab sofort werden Termine bei den Bürgerdiensten für Parkausweise vergeben

Die Bewohner:innen der beiden Parkzonen können ab sofort unter bewohnerparkausweis.dortmund.de einen Termin für die Ausstellung des Parkausweises vereinbaren. Die Bürgerdienste vergeben für die Erstausstellung dieser Ausweise bis 11. November gesonderte Termine.

Über die Einrichtung und die Vorteile der Bewohnerparkzone, den Zuschnitt der Zone und die Möglichkeiten der Ausstellung wurden die Bewohner:innen bereits per Hauswurfsendung informiert. Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird nach Einführung der Bewohnerparkzonen von der Verkehrsüberwachung verstärkt kontrolliert.

Unterstütze uns auf Steady

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

Zwei neue Parkzonen für Bewohner:innen im Brügmannviertel in Dortmund geplant

Vorstoß: Stadt will in der Innenstadt von Dortmund bis zu 21 neue Zonen für Anwohnerparken einrichten

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Heute starten die Kontrollen in der neuen Bewohner*innenparkzone (PM)

    Die Stadt Dortmund hat die Beschilderung der neu eingerichteten Bewohner*innenparkzonen an der Mühlenstraße und Geschwister-Scholl-Straße mittlerweile fast vollständig abgeschlossen. Lediglich der Baustellenbereich in der Geschwister-Scholl-Straße wird erst nach Fertigstellung abschließend neu beschildert.

    Dies bedeutet, dass die dortigen Regelungen zum Parken in den Zonen ab jetzt gelten. Entgegen den bisherigen Regelungen ist dort das Parken – je nach Beschilderung – nur noch mit Parkschein, Parkscheibe oder Bewohner*innenparkausweis möglich. Dabei können einige Bereiche mit Parkschein und Parkscheibe ebenfalls von den Inhabenden von Bewohner*innenparkausweisen kostenfrei genutzt werden. Andere Bereiche, wie beispielsweise die Brügmannstraße, sind davon ausgeschlossen. Hier sollte zur Vermeidung von Missverständnissen auf die jeweilige aktuelle Beschilderung geachtet werden.

    Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wurde gebeten, zur Einhaltung der dortigen Parkregeln, die Bewohnerparkzonen ab heute in kurzen Abständen verstärkt zu kontrollieren. Verkehrsordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden dann entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet.

    Die Verkehrsüberwachung bittet deshalb um Beachtung und Einhaltung der dort geltenden Parkregeln.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert