„Minijobber zählen zu Hauptverlierern der Pandemie“

1.700 Minijobs sind im Gastgewerbe in Dortmund verloren gegangen – vor allem Frauen betroffen

Wenn der Cappuccino kein Lächeln mehr hat: Wer in der Gastronomie arbeitet, hat oft nur einen Minijob. Doch in der Pandemie werden solche Stellen oft zur Falle, sagt die NGG. Die Gewerkschaft warnt mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung vor mehr „wackeligen Jobs im neuen 520-Euro-Format“. Foto: Alireza Khalili für die NGG

Wenn Corona den Job kostet: In Dortmund ist die Zahl der Minijobs in Hotels und Gaststätten während der Pandemie deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres zählte das Gastgewerbe in der Stadt rund 5.800 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 1.700 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 23 Prozent). Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Durch die coronabedingten Schließungen und Einschränkungen haben sich viele Betriebe von ihren Minijobberi:innen getrennt. Foto: NGG

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.

Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Gebehart.

Vor allem Frauen arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen und sind durch den geringen Verdienst von Altersarmut betroffen. Foto: Gewerkschaft NGG

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf:

„Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Forderung nah Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“.

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Archivfoto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen:

Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Torsten Gebehart hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Dortmund klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden.“

„Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

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