Alle Infos zur kommenden Bundestagswahl 2021:

Zwei Stimmen für die Demokratie

Im September findet die nächste Bundestagswahl statt. Archivoto: Alex Völkel

Die Bundestagswahl rückt näher. Rund 415.000 Dortmunder Wahlberechtigte sind am 26. September 2021 aufgerufen, zwei Stimmen abzugeben. Gewählt wird in den zwei Dortmunder Wahlkreisen 142 Dortmund I und 143 Dortmund II. Zum Wahlkreis 142 gehören die Stadtbezirke Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede. Zum Wahlkreis 143 gehören die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Eving, Innenstadt-Nord, Hörde, Scharnhorst.

Was wird gewählt und wer tritt in den Wahlkreisen an?
Der deutsche Bundestag. Foto: clareich / pixabay

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Jeder wahlberechtigten Person stehen zwei Stimmen – Erst- und Zweitstimme – zur Verfügung. 

Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Bundestages direkt in den 299 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. 

Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 598 Sitzen insgesamt ausgegangen. Die Direktkandidat*innen werden mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels gewählt. 

Kandidat*innen für den Wahlkreis 142 Dortmund I

(Die Reihenfolge richtet sich nach der Position auf dem Stimmzettel) 

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    Klaus Wegener, Präsident der Auslandsgesellschaft, Dortmund 
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    Jens Peick, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Dortmund 
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
    Roman Senga, Sportmanager, Dortmund 
  • Alternative für Deutschland (AfD)
    Heinrich Theodor Garbe, Freier Wirtschaftsjournalist, Dortmund
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    Markus Kurth, Politikwissenschaftler, Berlin
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
    Ann-Christin Huber, Dipl.-Juristin, Dortmund
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
    Marco Bülow, Mitglied des Bundestages, Dortmund
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
    Michael Badura, Kfm. Angestellter, Dortmund
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
    Mario Krause, Steuerfachangestellter, Dortmund
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
    Sarah-Ines Rißmann, Lehrerin für Sonderpädagogik, Dortmund
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
    Hanfried Lothar Brenner, Bildender Künstler, Dortmund
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
    Achim Lohse, Selbstständig, Dortmund
  • Volt Deutschland (Volt)
    Daniel Staiger, Vertriebsleiter, Dortmund
  • Einzelbewerber (Eure Stimme von Morgen)
    Paul Hofmann, Freiwilligendienstleistender, Dortmund
  • Einzelbewerber (Unsere Zukunftsperspektive für Digitalisierung, Bildung und Umwelt)
    Noah Trojanowski, Student, Dortmund
Kandidat*innen für den Wahlkreis 143 Dortmund II

(Die Reihenfolge richtet sich nach der Position auf dem Stimmzettel) 

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    Michael Depenbrock, Steuerberater, Dortmund 
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    Sabine Poschmann, Betriebswirtin (VWA), Dortmund
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
    Frieder Löhrer, Dipl.-Ingenieur, Dortmund
  • Alternative für Deutschland (AfD)
    Matthias Helferich, Rechtsanwalt, Dortmund
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    Prof. Dr. Anke Weber, Hochschulprofessorin, Dortmund
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
    Sonja Lemke, Physikerin, Dortmund
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
    Sandra Goerdt, Dipl.-Informatikerin, Dortmund
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
    Stephanie Linde, Suchtberaterin, Dortmund
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
    Iris Häger, Pflegekraft, Medebach
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
    Klara Kossack, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Dortmund
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
    Nils Märtin, Erzieher, Lünen
  • Volt Deutschland (Volt)
    Nancy Meyer, Studienrätin, Unna

Wie den aufgeführten Listen entnommen werden kann, treten nicht alle Parteien in allen Wahlkreisen an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Parteien nicht für alle Wahlkreise einen Kreiswahlvorschlag einreichten.

Parteien, die mit der Zweitstimme gewählt werden können

Die zur Wahl stehenden Landeslisten der Parteien, die mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) gewählt werden können, sind landesweit in Nordrhein-Westfalen für alle Gemeinden identisch. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 können die folgenden 27 Parteien gewählt werden. (Die Nummerierung entspricht dem Platz auf dem Stimmzettel) 

1. CDU                                                    10. FREIE WÄHLER                                   19. dieBasis

2. SPD                                                     11. NPD                                                    20. Bündnis C

3. FDP                                                     12. ÖDP                                                    21. du.

4. AfD                                                     13. V-Partei³                                             22. LIEBE

5. GRÜNE                                                14. Gesundheitsforschung                       23. LKR

6. DIE LINKE                                           15. MLPD                                                 24. PdF

7. Die PARTEI                                          16. Die Humanisten                                 25. LfK

8. Tierschutzpartei                                 17. DKP                                                     26. Team Todenhöfer

9. PIRATEN                                             18. SGP                                                     27. Volt

Wer ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt?
  • Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am 26. September 2021
  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes besitzt und 
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat, 
  • seit dem 26. Juni 2021 in Deutschland seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Weitere Informationen enthält der Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de .

Wahlbenachrichtigung

Für die Bundestagswahl werden ab dem 23. August 2021 Wahlbenachrichtigungen versandt. Wie schon bei den vergangenen Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen in einem Umschlag an alle Wahlberechtigten versandt. 

Wer bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer 0231 / 501 09 31 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.

Wo kann gewählt werden?
Bundestagswahl 2017 in Dortmund
Archivfoto: Leopold Achilles

Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Wahlbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen.

Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. 

Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum seines Wahlbezirks auch nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis wählen.

Wie geht das mit der „Briefwahl“?

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.

Dieses Jahr befindet sich das Briefwahlbüro im Kommunalen Wahlbüro am Königswall. Archivfoto

Ab dem 20. August 2021 steht auf wahlen.dortmund.de der „Briefwahlantrag-Online“ zur Verfügung. Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. 

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Dortmunder Briefwahlbüro tun. Das Briefwahlbüro ist nicht mehr im Rathaus am Friedensplatz eingerichtet. Ab dem 17. August 2021 ist das Briefwahlbüro im Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet.

Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Antrag auf der Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Zusendung des Antrags an das Kommunale Wahlbüro kann in einem handelsüblichen Umschlag vorgenommen werden, der ausreichend zu frankieren ist. 

Archivfoto: Alex Völkel

Bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und die Bearbeitungszeiten länger dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können. Die Bürgerdienste empfehlen daher, mit der Wahlbenachrichtigung den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Wenn Sie noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen wollen, nutzen Sie das Antragsformular, welches Sie im Internet unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahlantrag) finden. Außerdem steht es im Anhang des Artikels als Download zur Verfügung. 

Sie können das Formular am Computer ausfüllen, müssen es dann allerdings ausdrucken und unterschreiben. Senden Sie es dann per Post an die angegebene Adresse oder eingescannt per Mail an wahlen@stadtdo.de.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Es besteht bis zum 24. September 2021, 18 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für die persönliche Beantragung ist das Briefwahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 18 Uhr geöffnet.

Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen sollte jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 22. September 2021 wird daher empfohlen, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Königswahl 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 22. September die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Nach dem 24. September 2021 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird. 

Rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen im Einsatz
Foto: Stadt Dortmund

Für die Abwicklung der Bundestagswahl 2021 kommen in den 386 Wahlräumen und den 183 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie zur Kommunalwahl 2020 in den Westfalenhallen ausgezählt.

Das Kommunale Wahlbüro freut sich in diesem Jahr über zahlreiche freiwillige Meldungen, sodass aktuell ein guter Stand für die Besetzung der Dortmunder Wahlräume und Briefwahlbezirke erreicht ist.

Wer sich noch freiwillig als Wahlhelfer*in melden möchte, kann dies online über das Anmeldeformular unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt ‚Wahlhelfer*in werden‘) tun. Ein Einsatz kann jedoch nicht garantiert werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie wird sich die Briefwahlbeteiligung deutlich erhöhen. Nach aktueller Planung wird mit einer Steigerung der Briefwahlanträge auf 150.000 bis 180.000 gerechnet. Dadurch erhöht sich die Zahl der Briefwahlvorstände im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 von 143 auf nun 183.

Zum Schutz der Wähler*innen und Wahlhelfer*innen sind umfangreiche Hygiene- bzw. Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen:

  • Desinfektionsmittel für den Wahlvorstand und die Wähler*innen 
  • Flächendesinfektionsmittel und Vliestücher zur Oberflächendesinfektion 
  • Mund-Nasen-Bedeckungen für die Wahlvorstände 
  • Einmalhandschuhe für die Wahlvorstände 
  • Nies- und Spuckschutzwände in jedem Wahlraum 
  • Begrenzung der im Wahlraum gleichzeitig anwesenden Personen 
  • Ordnungsdienst zur Steuerung des Zutritts um gegenläufige Laufwege zu vermeiden und der auch bei eventueller Schlangenbildung die Einhaltung der Mindestabstände überwacht

Für die Stimmabgabe in den Wahlräumen ist es zur Vermeidung einer Infektion geboten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Aus diesem Grund sollten die Wähler*innen auch einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitbringen. Sollte jemand seinen Stift vergessen, stehen auch desinfizierte Stifte zur Verfügung.

 

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Reaktionen

  1. Deutsche Post (PM)

    Deutsche Post liefert rund 420.000 Wahlbenachrichtigungen in Dortmund aus: Briefzentren laufen auf Hochtouren – Briefwahl gewinnt immer mehr an Bedeutung

    Düsseldorf, 20. August 2021: Die Deutsche Post liefert in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 an die Wahlberechtigten in Dortmund aus.

    Über 60 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland erhalten die Benachrichtigungen zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, wobei der Anteil an Briefwählern stetig steigt. Bei der letzten Bundestagwahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler bei 28,4 %, 1994 lag er bei 13,4 % . Die Briefwahl bietet dem Wähler Flexibilität, um zum Beispiel bei urlaubsbedingter oder beruflicher Abwesenheit die Stimmabgabe sicherzustellen. Angesichts der anhaltend gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen zu Covid-19 rechnet die Deutsche Post mit einer weiteren Zunahme. Der Niederlassungsleiter Frank Blümer versichert: „Wir haben uns intensiv auf diese Bundestagswahl vorbereitet. Unsere Sortierzentren laufen auf Hochtouren und unsere Mitarbeiter sind präzise geschult, sowohl die Wahlbenachrichtigungen, als auch die Briefverkehre zur Anforderung und Auslieferung von Wahlbriefunterlagen sowie die Wahlbriefe pünktlich und zuverlässig zuzustellen.“

    Der Versand von Wahlunterlagen und Wahlbriefen läuft nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards ab. In den Briefzentren der Deutschen Post werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet und erfasst. Sind Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen. Die Deutsche Post weist die Empfänger darauf hin, die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Oftmals liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder werden damit verwechselt.

    Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:

    – Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)

    – Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein

    – Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten

    Briefwahlunterlagen können z.B. durch Ankreuzen auf der Wahlbenachrichtigung oder vielfach auch online bei der Gemeinde des Hauptwohnortes angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen – roten – Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den roten Wahlbrief abschließend in einen der 110.000 Briefkästen der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.

    Damit der Wahlbrief rechtzeitig dem Wahlamt zur Auszählung der Stimmen vorliegt, empfehlen wir, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer unserer Filialen abzugeben. Mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands ist dies für Wähler portofrei.

    Weitere Informationen unter: http://www.deutschepost.de/briefwahl.

  2. Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2021 sind versandt (PM Wahlen.nrw)

    Rund 12,9 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten beiden Wochen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Hierfür muss man wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sein. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen auf Basis des Melderegisters war der 15. August 2021.

    In dieser Woche halten die Wahlämter der Kommunen die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. “Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 10. September 2021, an seine Gemeindeverwaltung wenden. Dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

    „Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen jetzt beantragen.“ Der die Briefwahl einschließende Wahlscheinantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftliche Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Sie sollte ausgefüllt und an der vorgesehenen Stelle unterschrieben werden.

    Wahlschein-/Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden.

    Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen den Wahlberechtigten im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. „In diesem Fall kann die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden“, erläuterte der Landeswahlleiter. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die notwendige Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

    Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. September 2021, um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (26. September 2021) um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unterhttp:// http://www.wahlen.nrw

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