Verbraucherzentrale zu Shopping-Alternativen im Lockdown: Welche Rechte habe ich eigentlich bei „Click & Collect“?

Wenn der Laden geschlossen sein muss, liefert Litfass halt nach Hause. Fotos: Susanne Schulte
Bei der Buchhandlung Litfass beispielsweise kann man derzeit online bestellen und abholen oder sich die Ware liefern lassen. Doch was gilt es bei den Geschäften im Internet für die Verbraucherinnen zu beachten?  Foto: Susanne Schulte

Ein Buch im Internet bestellen und in Dortmund bei der Buchhandlung abholen, oder einen Akkuschrauber im Baumarkt reservieren und beim Abholen bezahlen – vor allem durch die Corona-Pandemie ist der „Click & Collect“-Kauf beliebt geworden. Doch welche Art von Vertrag schließe ich dabei ab? Wie steht es um das bei Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht? Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Eckdaten der neuen Verkaufsform zusammengestellt.

Widerrufsrecht: besteht nicht, wenn endgültige Kaufentscheidung erst bei der Abholung fällt

Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (z.B. Online-Shop, Auktionsplattform) erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie beispielsweise die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. ___STEADY_PAYWALL___

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Ware über die Internetseite nur reserviert wird und die endgültige Kaufentscheidung vor Ort getroffen wird. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf!

Rückgaberecht oder Rücksendung der Ware

Sollte der Kunde nach einem „Click & Collect“-Kauf von seinem Widerrufsrecht rechtmäßig Gebrauch machen, braucht er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie nach unserer Ansicht am „Collect“-Ort, also im Laden auch wieder abgeben.

Alternativ ist es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt dann grundsätzlich jedoch der Kunde – es sei denn, der Händler bietet an, die Rücksendekosten zu übernehmen. Dieser bleibt auch dann auf den Kosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.

Weitere Informationen:

  • Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen geben auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – zur Zeit ausschließlich telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.
  • Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

 

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