Trotz vieler Anstrengungen für den sozialen Wohnungsbau:

Die Zahl der Sozialwohnungen in Dortmund droht von 23.000 auf 13.000 zu sinken

Luftbild Nordstadt
Das Wohnen wird immer teurer –  und der Wohnungsmarkt immer enger. Archivbild: Alex Völkel

Die Förderung des Wohnungsbaus – insbesondere des öffentlich geförderten – ist eine wichtige und schwierige Aufgabe. Sie macht einen wesentlichen Teil der Arbeit des Amtes für Wohnen aus – aber nicht nur. Auch die Versorgung mit Wohnraum selbst und das Wohngeld gehören zu den Aufgaben. Dabei machen die Leerstände wie der des Hannibal 2 in Dorstfeld die Aufgabe nicht leichter. Doch zumindest da gibt es nach Ansicht von Planungsdezernent Ludger Wilde Hoffnung nach dem Verkauf des Gebäudes an Forte Capital. Das Unternehmen, welches schon rund 1200 Wohnungen in Dortmund besitzt, will im zweiten Halbjahr mit der Sanierung in Dorstfeld beginnen. Frühestens ab 2022 könnten die ersten der mehr als 400 Wohnungen wieder vermietet werden. 

43,75 Millionen Euro für öffentlich geförderten Neubau und Modernisierung

Der Hannibal in Dorstfeld - jüngstes Beispiel für das fehlende Verantwortungsbewusstsein von Kapitalgesellschaften und Hedgefonds.
Der Hannibal 2 in Dorstfeld steht seit 3,5 Jahren leer – im Herbst 2021 könnte mit der Sanierung durch den neuen Eigentümer begonnen werden. Archivbild: Alex Völkel

Auch danach, so die Ansicht von Unternehmen und Stadt, werden diese Wohnungen in Uni-Nähe weiterhin im Segment von bezahlbarem Wohnraum angesiedelt sein. „Luxussanierungen“ werde es nicht geben, berichtet Wilde. Doch der Druck auf dem Wohnungsmarkt bliebe auch dann noch weiter hoch. Denn trotz aller Anstrengungen ist die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Dortmund weiter rückläufig. 

Zur Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Dortmund für Haushalte mit geringem Einkommen hat das Amt für Wohnen im abgelaufenen Jahr Wohnraumfördermittel des Landes NRW in Höhe von 43,75 Millionen Euro für die Förderung des Neubaus und der Modernisierung von 799 Wohneinheiten bewilligt (wir berichteten bereits).

Das zunächst zu Jahresbeginn vom Land zugewiesene Förderbudget in Höhe von 39,9 Millionen Euro wurde nachträglich aufgestockt. Damit konnte das Fördermittelniveau der Vorjahre deutlich erhöht werden (2018: 28,8 Millionen Euro, 2019: 29,3 Millionen Euro). 

Damit konnten im Förderjahr 2020 nicht nur 80 Neubaumietwohnungen für unterschiedliche Zielgruppen – darunter elf Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien – gefördert werden, sondern erstmals seit Jahren auch wieder im größeren Umfang die Modernisierung von älteren Bestandsgebäuden. Für insgesamt 709 Wohneinheiten konnten Fördermittel für Maßnahmen, zum Beispiel zum Abbau von Barrieren und zur Erhöhung der Energieeffizienz, bewilligt werden. 

Zahl der Sozialwohnungen in Dortmund könnte bis 2030 von 23.000 auf 13.000 absinken

Dezernent Ludger Wilde. Archivfoto: K. Hartmann

Dies sorgt zwar nicht für zusätzlichen Wohnraum, aber dafür, dass weniger Wohnungen in Dortmund aus der Belegungs- bzw. Mietpreisbindung auslaufen. Das bedeutet, diese Wohnungen könnten dann frei am Markt vermietet werden – auch mit steigenden Quadratmeterpreisen. Wenn es jedoch eine Belegungsbindung gibt, können nur Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein einziehen. Und die Regelungen dafür deckeln auch die Mietpreise.

Würde nicht mit öffentlicher Hilfe auch in den Bestand investiert, würde die Zahl der klassischen „Sozialwohnungen“ bis 2030 noch stärker sinken. Nach jetziger Datenlage geht das Amt für Wohnen von einem Absinken von rund 23.000 auf 13.000 belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen aus. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen belief sich zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt 23.165 Wohnungen. Das waren 21.714 Mietwohnungen und 1.451 Wohnungen in Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen. 

Der öffentlich geförderte Mietwohnungsbestand hat sich 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 430 Wohnungen verringert. Die Investitionen von mehr als 43 Millionen Euro im selben Zeitraum tragen somit nicht zu einem Anstieg, sondern „nur“ zu einem langsameren Absinken der Zahl der belegungsgebundenen Wohnungen in Dortmund bei. 

Problem: Das öffentlich geförderte Bauen wird immer unwirtschaftlicher

Der Bauboom führt zu gestiegenen Kosten. Foto: Karsten Wickern
Der Bauboom führt zu deutlich gestiegenen Kosten bei Ausschreibungen. Foto: Karsten Wickern

Das Problem: Der Neubau von Wohnungen mit öffentlicher Förderung wird immer schwieriger, weil durch den Bauboom die Baukosten gestiegen sind. Aber die Kosten sind auch durch Gesetze und Verordnungen – beispielsweise im Bereich des energetischen Bauens – gestiegen.

Die historisch niedrigen Zinsen führen zudem dazu, dass sich Unternehmen die Wohnungen lieber über den freien Markt finanzieren, wo sie sich durch die Vermietung höhere Renditen erwarten.

Daher müsse die Politik nachsteuern und nicht nur die Mittel für den öffentlichen Wohnungsbau erhöhen, sondern auch die Rahmenbedingungen verbessern. Nur durch ein Nach- und Umsteuern könne die Politik den öffentlich geförderten Wohnungsbau attraktiver machen, betont Planungsdezernent Ludger Wilde. 

Ein wichtiger Faktor in Dortmund ist dabei die sogenannte 25-Prozent-Regelung, die etwas gegen das Absinken der Belegungsbindung beiträgt. Bei neu ausgewiesenen Bauflächen müssen mindestens 25 Prozent für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgehalten werden. In der Kombination mit frei finanziertem Wohnungsbau führe das zu einer Gesamtwirtschaftlichkeit – und zu zusätzlichen Sozialwohnungen, rechnet Wilde vor. 

Wirklich behindertengerechte Wohnungen werden fast gar nicht gebaut

Echte Barrierefreiheit ist beim Bauen Herausforderung und Kostentreiber – vor allem, wenn Wohnungen für Menschen mit Rollstuhl optimiert sind. Foto: Alex Völkel

Dabei hält der Planungsdezernent es nicht für ausgeschlossen, dass die Vorgabe sogar noch erhöht werden könnte: Er hält – wie von verschiedenen Seiten gefordert bzw. vorgeschlagen – auch 30 Prozent für darstellbar. Damit wird sich wohl in den kommenden Monaten die Politik beschäftigen müssen.  

Kaum auf dem Radar von Politik und Unternehmen sind bisher behindertengerechte Wohnungen. Zwar werden neue Wohnungen barrierefrei oder zumindest barrierearm gebaut bzw. saniert – dies ist auch eine Vorgabe bei der öffentlichen Förderung. Aber das ist beispielsweise für einen Menschen, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, nicht ausreichend. 

Er braucht beispielsweise breitere Türen, mehr Bewegungsfreiheit und auch eine ganz andere Art von Badezimmer. Obwohl für diese aufwändigere und teurere Art zu bauen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, wird diese Förderung fast gar nicht in Anspruch genommen.

Wohnraumversorgung: 1.718 Haushalte waren beim Amt wohnungssuchend vorgemerkt 

Die Preise fürs Wohnen in Dortmund variieren stark.

Die Versorgung mit Wohnraum ist ebenfalls eine Aufgabe des Amtes für Wohnen: Am 31. Dezember 2020 waren 1.718 Haushalte beim Amt wohnungssuchend vorgemerkt. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu 2019 (2.150 Haushalte) deutlich verringert. 

Insgesamt haben 1.695 Haushalte mit der Unterstützung des Bereichs Wohnraumversorgung geförderte Wohnungen beziehen können. Im Vorjahr konnten noch 1.829 Bezugsgenehmigungen erteilt werden. Nach wie vor sind insbesondere Haushalte mit fünf und mehr Personen verstärkt auf die Hilfe des Amtes für Wohnen bei der Wohnraumversorgung angewiesen. 

Der Rückgang der Wohnungssuchenden sowie der erteilten Bezugsgenehmigungen sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einzuordnen. Die Fluktuation am Dortmunder Wohnungsmarkt ist im vergangenen Jahr generell zurückgegangen. Dies hat sich auch auf das Segment der öffentlich geförderten Mietwohnungen ausgewirkt. 

Durch Pandemie und neue Vorgaben haben mehr Menschen Wohngeld beantragt

Die IHK befürchtet weitere Geschäftsschließungen und Aufgaben wegen des Corona-Lockdowns. Foto: Karsten Wickern
Der Corona-Lockdown sorgt für eine erhöhte Nachfrage nach Wohngeld. Foto: Karsten Wickern

Das Amt für Wohnen ist auch für die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Wohngeld soll leistungsberechtigten Haushalten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Durch die Stärkung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldreform) zum 1. Januar 2020 – erstmals nach vier Jahren – haben sich im Verlauf des Jahres 2020 sowohl die Anzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte als auch die Höhe der Wohngeldausgaben im Vergleich zum Vorjahr erhöht. 

Zum Jahresende 2020 standen in Dortmund 6.035 Haushalte (mit rund 12.900 Personen) im laufenden Bezug von Wohngeld. Im Jahr 2019 waren es noch 4.690 Haushalte (mit rund 9.800 Personen). Der durchschnittliche Wohngeldbetrag pro Haushalt belief sich auf 204 Euro pro Monat (2019: 183 Euro). Insgesamt wurde im Jahre 2020 Wohngeld in Höhe von 14,8 Millionen Euro (2019: 10,3 Millionen Euro) an Dortmunder Haushalte gezahlt. 

Neben der Wohngeldnovelle hatte und hat die Corona-Krise große Auswirkungen auf die Wohngeldsachbearbeitung. Es kam zu vermehrten Anfragen bzw. Anträgen von Haushalten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von Einkommensverlusten betroffen waren. Dies betraf in erster Linie Selbstständige sowie Personen, die länger im Kurzarbeitergeldbezug standen oder arbeitslos wurden.                 

 

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Reaktionen

  1. Nachhaltigkeit: Höhere Förderung für Gebäudesanierung – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet (PM HWK)

    Nachhaltigkeit: Höhere Förderung für Gebäudesanierung –
    Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet

    Kammerbezirk. Wer eine energetische Modernisierung seines Hauses oder Wohnung durchführen möchte, bekommt dafür jetzt mehr Geld vom Staat. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht‘s möglich.

    Hausbesitzer, Pächter und Mieter von Wohngebäuden können mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme rechnen. Für Nichtwohngebäude gibt es bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter. Die Höhe des Zuschusses für die geförderten Einzelmaßnahmen variiert je nach Bereich, also Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagentechnik zur Wärmerzeugung, Heizungstechnik sowie Fachplanung und Baubegleitung.

    Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Fachplanung, Baubegleitung, Fördermittelantragsstellung und Projektabwicklung durch qualifizierte Experten. Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf maximal 20.000 Euro. Neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude (Mindestalter fünf Jahre) sind u. a.: Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen, Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden, Lüftungsanlagen sowie der Ersatz oder Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

    Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer Dortmund Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise direkte Unterstützung.

    Kontakt
    Dipl.-Ing. Siegfried Riemann
    Tel.: 0231 5493-426
    E-Mail: siegfried.riemann@hwk-do.de
    Weitere Infos zur Förderung und zum Antragsverfahren: http://www.bafa.de

  2. Kaum neue „Sozialwohnungen“, trotz hoher Fördersummen – Mieterverein fordert wiederholt kommunalen Wohnungsbau (PM)

    Kaum neue „Sozialwohnungen“, trotz hoher Fördersummen – Mieterverein fordert wiederholt kommunalen Wohnungsbau

    Am Mittwoch (17.03.21) stellt das Amt für Wohnen seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor. Demnach würden in den nächsten zehn Jahren in Dortmund rund 8700 weitere öffentlich geförderte Mietwohnungen („Sozialwohnungen“) wegfallen. Laut Bericht wurden im Jahr 2020 durch die Stadt Dortmund insgesamt 799 Wohneinheiten mit einem Volumen von 43,7 Mio. € aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Doch gerade einmal 80 Wohnungen davon betreffen den Neubau im Mietwohnungsbereich. Für 148 Wohnungen wurden Förderzusagen für die Modernisierung im Bestand erteilt. Weitere Mittel wurden insbesondere für die Sanierung von 569 Wohnheimplätzen in Studierendenwohnheimen bewilligt.

    Auch wenn alle zur Verfügung stehenden Mittel der Wohnraumförderung an Vermieter und Investoren durch das Amt für Wohnen vermittelt werden konnten, bleibt der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen für den Mieterverein Dortmund weiterhin eine „wohnungspolitische Dauerbaustelle“. „Dies trifft beispielsweise besonders ältere Menschen, die auf eine bezahlbare barrierefreie Wohnung angewiesen sind und auch Familien, die größere Wohnungen benötigen.“, erklärte Markus Roeser, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund an der Kampstraße 4.

    „Ohne die 25 % Quote wäre das Förderergebnis im Neubau vermutlich noch schlechter ausgefallen.“, stellt Markus Roeser weiter fest. Von den 82 geförderten Wohnungen, hat laut Bericht bei der Hälfte der Wohnungen die Quotenregelung gegriffen, die beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie der Neuaufstellung und Änderung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt.

    „Das größte politische Versäumnis liegt jedoch im fehlenden kommunalen Wohnungsbau. Die Stadt Dortmund könnte über DOGEWO21 oder die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft einen nennenswerten Beitrag im geförderten kommunalen Wohnungsneubau leisten. Die Forderungen von Oberbürgermeister Westphal und den Ratsfraktionen aus den jeweiligen Kommunalwahlprogrammen müssen nun endlich in konkrete Wohnungsbauprojekte münden. Die von Oberbürgermeister Westphal angekündigte Neugründung einer weiteren städtischen Wohnungsbaugesellschaft darf nicht zu weiteren Verzögerungen führen.“ so der Appell von Mieterverein Geschäftsführer Tobias Scholz.

    Zur Kommunalwahl hatte der Mieterverein Dortmund im Rahmen des Netzwerkes „arm in Arm / Bündnis Wir wollen Wohnen Dortmund “ ein kommunales Wohnungsbauprogramm mit 500 Wohnungen im Jahr gefordert (vgl. https://www.mieterverein-dortmund.de/wirwollenwohnen.html).

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