Prostituierten- und Freier-Szene in der Nordstadt und Eving im Visier:

Schwerpunkteinsatz des Ordnungsamtes gegen illegale Straßenprostitution in Dortmund

Nicht nur das „Möllern“ in der Innenstadt-West (Foto), auch illegale Prostitution hat der städtische Ordnungsdienst im Blick. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Der Kommunale Ordnungsdienstes (KOD) des Ordnungsamtes hat am Donnerstag (14. Oktober 2021) erneut einen Sondereinsatz in der Dortmunder Nordstadt durchgeführt. In der Zeit von 9:30 bis 2:30 Uhr heute früh gingen die eingesetzten Kräfte des Ordnungsamtes konzentriert gegen die Prostituierten- und Freier-Szene vor. Kontrolliert wurden zudem die bekannten Beschwerdeörtlichkeiten, wie der Bereich des Nordmarkts, der Mehmet-Kubaşık-Platz, Keuningpark, Münsterstraße, Schleswiger Platz, Mozartstraße sowie Bereiche im Stadtbezirk Eving.

138 Kontrollen, 64 Platzverweise, 24 Anzeigen und vier Strafverfahren

Insgesamt wurden bei dem Einsatz 138 Personalien festgestellt und 64 Platzverweise ausgesprochen. Es wurden 24 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt wegen der verbotenen Kontaktaufnahme zu Personen mit dem Ziel sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.

Gegen vier behördlich bekannte Prostituierte sind zudem entsprechende Verfahren wegen der verbotenen Ausübung der Prostitution im Sperrbezirk der Stadt Dortmund eingeleitet worden. Ein ebenfalls an diesem Tag durchgeführter Standposten zur beweissicheren Feststellung des sogenannten „Freiersuchverkehrs“ führte zu 39 straßenverkehrlichen Sanktionen.

Auch Anzeigen wegen Drogenkonsums und Besitz durch die Polizei

Bauwagen des Ordnungsamt startet auf dem Nordmarkt in die zweite Saison

Des Weiteren haben die Mitarbeitenden des KOD zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Konsums von Betäubungsmitteln in der Öffentlichkeit eingeleitet – eine dieser Personen ist darüber hinaus zur Durchsetzung eines zuvor ausgesprochenen Platzverweises zunächst durch die Mitarbeitenden des KOD in Gewahrsam genommen und dann der Polizei übergeben worden.

Durch die hinzugerufene Polizei konnten direkt zwei Strafanzeigen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln gefertigt werden. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Besitz von Betäubungsmitteln um Straftaten handelt, deren Verhütung und Bekämpfung ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft liegen, wird die strafrechtliche Arbeit der Polizei durch die Mitarbeitenden des KOD stets flankiert und unterstützt.

Zusätzlich kam es zu 15 Erhebungen von Verwarngeldern und 31 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, u. a. wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz (unerlaubte Abfallablagerung), das Ordnungswidrigkeitengesetz (grob ungehörige Handlung) wegen des Verrichtens der Notdurft.

Das Ordnungsamt will die intensivierten Kontrollen in diesen Bereichen fortsetzen.

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