Landgericht Dortmund verhängt zwei Jahre und acht Monate Haft für Dortmunder Neonazi-Schläger Steven F.

Bewährungsversager Steven F. wurde in der Berufungsverhandlung am Landgericht Dortmund zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht betonte die „Rohheit“ seiner Taten und die Langzeitfolgen für die Opfer.

Von David Peters

Seit November 2018 sitzt der Dortmunder Neonazi Steven F. in Haft. Nachdem er zuvor in Untersuchungshaft saß, hatte das Amtsgericht Dortmund ihn 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Ansicht von F. fiel die Strafe zu hoch und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu niedrig aus. Beide waren in Berufung gegangen. Deshalb wurde der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht neu aufgerollt.

Klima der Angst: Opfer leiden noch heute unter den Folgen der Übergriffe

Könnte die Polizei diese Provokationen durch mehr Beamte vorn vornherein verhindern? Sicher nicht.
In Marten haben Steven F. und sogenannte „Kameraden“ ein Klima der Angst geschaffen.

Für das Gericht keine leichte Aufgabe: Die Vorwürfe gegen Steven F. reichten von Körperverletzung über Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Betrug. So soll F. nach Ansicht des Gerichts unter anderem einen Sinto auf der Bartholomäus-Kirmes in Lütgendortmund antiziganistisch beleidigt und geschlagen haben. ___STEADY_PAYWALL___

Auch als sein Opfer am Boden lag, soll der Neonazi ihm noch gegen den Kopf getreten haben, wodurch der Sinto das Bewusstsein verlor. Das Opfer und auch die Zeugen standen auch mehr als zwei Jahre nach der Tat sichtlich unter dem Eindruck des Angriffs. Richterin Dr. Wessel erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Zeugen wohl am liebsten gar nicht ausgesagt hätten. 

Mehrfach wurde im Prozess deutlich, mit welcher „Rohheit“ F. gegen seine Opfer vorging und was für ein Klima der Angst er verbreitete. In einer Dortmunder Kneipe hatte er 2017 einem Mann nach einer Meinungsverschiedenheit so heftig ins geschlagen, dass dieser mehrere Zähne verlor und eine Treppe herunterfiel.

Von Körperverletzung bis zum Erschleichen von Sozialleistungen

Vor dem Landgericht hat die Berufungsverhandlung gegen Neonazi Steven F. begonnen - sechs Verhandlungstage sind angesetzt. Fotos: Alex Völkel
Das Landgericht verschärfte das Strafmaß in der Berufungsverhandlung. Fotos: Alex Völkel

Einen Mann und eine Frau, die in Marten Neonazi-Aufkleber abrissen, filmte F. gemeinsam mit einem Begleiter und verfolgte sie. Später trat F. noch in Richtung des Mannes, streifte aber nur leicht die Schulter. Auch wenn diese Begegnung für die Geschädigten noch recht glimpflich ausgingen, sind die Folgen auch heute noch zu bemerken. 

Nach dem Vorfall tauchten an ihrer Haustür immer wieder Neonazi-Sticker auf und an einem Abend versammelten sich zehn bis 15 mutmaßliche Rechte vor ihrem Wohnhaus. Beide sind infolgedessen umgezogen und gaben vor Gericht an, sich auch heute noch manchmal unwohl zu fühlen. 

Nicht die einzige von F.s Taten, die einen politischen Hintergrund haben. Nach einer Demonstration in Stadtteil Marten 2018 hatte F. nicht nur einen Gegendemonstranten und seine Frau beleidigt, sondern im Anschluss noch angedroht: „Ich schlag deine Frau tot.“ Dazu kamen auch antisemitische Beleidigungen gegen einen Martener und Sozialhilfebetrug.

Bewährungsversager, der Taten von besonderer Rohheit zu verantworten hat

Der Dortmunder Neonazi sitzt seit 2009 wegen Gewalttaten, Diebstählen und Beleidigungen quasi ununterbrochen auf der Anklagebank und gilt als Bewährungsversager – nichts was sich hätte strafmildernd auswirken können. Für Staatsanwalt Bittner sprach wenig für den Angeklagten. 

„Freiheit für Steven“ - Aufkleber werben für Solidarität mit dem inhaftierten Neonazi.
Keine Spur von Reue beim einschlägig vorbestraften Neonazi. Er steht weiter zu seiner Gesinnung. Archivfoto

Ganz im Gegenteil: Immer wieder hätte sich F. als Wortführer bei Übergriffen präsentiert und seinen Opfern teils die Daseinsberechtigung abgesprochen. Der Neonazi verfüge über ein „gefestigtes und rechtsextremes Weltbild“, sei einschlägig vorbestraft und habe seine Opfer „nachhaltig beeinträchtigt“.

Ein Weltbild, von dem F. nach eigener Aussage auch nicht abweichen möchte. Stattdessen bedankte er sich bei seinen „Kameraden“ sogar für die Unterstützung und bemängelte, dass er aufgrund seiner politischen Gesinnung den Hauptschulabschluss in der JVA nicht hätte nachholen dürfen. Sein Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren und die Entlassung aus der Haft. 

Am Ende des Prozesstages wurde die Berufung F.s zurückgewiesen und die Freiheitsstrafe um fünf Monate auf insgesamt 2 Jahre und 8 Monate erhöht. Damit blieb das Gericht zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und Neonazi F. in Haft. Man habe beim Urteil auch die teils erheblichen Folgen der Taten für die Opfer berücksichtigt, so Richterin Wessel. F. habe sie teils aus „nichtigem Anlass“ und „mit besonderer Rohheit“ begangen. Gegen das Urteil kann der Dortmunder Neonazi Revision einlegen.

 

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