Die „Ehe für alle“ kann kommen: Ab 1. Oktober 2017 sind Trauungen möglich – Standesamt Dortmund ist vorbereitet

Am 30. Juni 2017 an der Katharinenstraße in Dortmund - Die Ehe für alle wird vom Verein SLADO gefeiert.
Am 30. Juni 2017  wurde „Ehe für alle“ vom Verein SLADO  in Dortmund gebührend gefeiert. Foto: Leopold Achilles

Nach der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2017 tritt dieses Gesetz zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Das Standesamt Dortmund ist auf die „Ehe für alle“ vorbereitet.

Umwandlung der Lebenspartnerschaft oder neue Zeremonie im Trauzimmer

Trotz der noch fehlenden Änderungen der personenstands-rechtlichen Vorschriften können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihre „Umwandlung“ (Eheschließung) bereits jetzt bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Beteiligten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, und einen Termin für die Zeit nach in Kraft treten des Gesetzes vereinbaren.

Sollte keine erneute Zeremonie im Trauzimmer, sondern lediglich die Anmeldung mit gleichzeitiger Umwandlung (Eheschließung) gewünscht werden, ist es ausreichend, einen Termin für einen Zeitpunkt nach dem 1. Oktober 2017 zu vereinbaren.

Alle Paare, die eine Trauzeremonie wünschen, müssen zunächst einen Termin zur Anmeldung vereinbaren und im Rahmen dessen einen Termin zur Umwandlung oder Eheschließung. Dabei ist für die Termin- Planung die gesetzlich vorgeschriebene Vorlaufzeit von längstens sechs Monaten zu beachten.

Nach dem 1. Oktober sind keine neuen Lebenspartnerschaften mehr möglich

Bei der Anmeldung müssen die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen – ebenso wie bei der Anmeldung für eine Eheschließung – ihre Identität, die Namensführung, den Familienstand und den Wohnsitz für die Zuständigkeit nachweisen.

Sollte die bestehende Lebenspartnerschaft in Dortmund begründet worden sein und ist der gemeinsame Wohnsitz Dortmund, reicht in der Regel die Vorlage von gültigen Personalausweisen aus. Wurde die Lebenspartnerschaft in einer anderen Kommune geschlossen, sind Personalausweis und Lebenspartnerschaftsurkunde mitzubringen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 werden dann keine weiteren Begründungen von Lebenspartnerschaften mehr möglich sein.

Neben persönlichen Vorsprachen im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten können Termine für das Standesamt (keine Trautermine) im Internet über www.buergerdienste.dortmund.de online oder auch telefonisch über die Rufnummer 0231/50-111 50 vereinbart werden.

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