Das Umweltamt Dortmund bittet um Rücksicht auf die Tiere

Die Amphibien wandern in diesem Jahr früher als üblich: Vorsicht im Straßenverkehr ist geboten

An einigen Straßen mit einem besonders hohem Amphibienaufkommen werden jedes Jahr mobile Warnschilder aufgestellt.
An einigen Straßen mit einem besonders hohem Amphibienaufkommen werden jedes Jahr mobile Warnschilder aufgestellt. Archivbild: Biologische Station Kreis Unna / Dortmund

Kröten, Frösche und Molche wandern wieder zu ihren Laichgewässern. Das Umweltamt bittet um Vorsicht, damit Straßen und Wege für die Tiere nicht zur tödlichen Falle werden. In den nächsten Tagen werden an vielen Stellen in Dortmund wieder Schilder mit Warnhinweisen aufgestellt.

Schon zu schnelles Vorbeifahren ist gefährlich

Die Amphibienwanderung beginnt aufgrund der warmen und feuchten Witterung bereits sehr früh in diesem Jahr. Die Wanderung dauert je nach Witterung bis etwa Mitte oder Ende April.

Zahllose Tiere kommen durch zu schnell fahrende Fahrzeuge zu Tode.
Zahllose Tiere kommen durch zu schnell fahrende Fahrzeuge zu Tode. Archivbild: Biologische Station Kreis Unna / Dortmund

Die zumeist nachtaktiven Amphibien sind vor allem in den Stunden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang unterwegs. Angepasstes Verhalten im Straßenverkehr kann Amphibien effektiv schützen: weniger Tempo und erhöhte Aufmerksamkeit. Amphibien sterben nicht nur, wenn sie überfahren werden, sondern auch, wenn Autos zu schnell an ihnen vorbeifahren.

Bereits ab 30 km/h können sie das sogenannte Barotrauma erleiden, das tödlich ist. Das bedeutet, dass sie an durch den Luftsog verursachten inneren Verletzungen sterben. Das Umweltamt und die Biologische Station Kreis Unna / Dortmund rufen daher alle Autofahrer:innen dazu auf, vorsichtig zu fahren und auf Tiere auf der Fahrbahn zu achten.

Warnschilder weisen auf die Tierwanderungen hin

An einigen Stellen werden wieder Zäune zum Schutz der Tiere aufgestellt.
An einigen Stellen werden wieder Zäune zum Schutz der Tiere aufgestellt. Archivbild: Biologische Station Kreis Unna / Dortmund

An einigen Straßen mit einem besonders hohem Amphibienaufkommen werden jedes Jahr mobile Warnschilder aufgestellt. Hier sollten Autos und Fahrräder langsam und vorsichtig fahren, nach Möglichkeit sollten diese Straßen sogar ganz gemieden werden.

Außerdem werden in diesem Jahr auch wieder an einigen Stellen Zäune zum Schutz der Tiere aufgestellt. So werden sie daran gehindert über die Straße zu laufen. Sie fallen in extra zu diesem Zweck eingegrabene Eimer und werden dann von Freiwilligen über die Straße getragen.

Erdkröte Amphibienzaun Amphibienwanderung
Archivbild: Biologische Station Kreis Unna / Dortmund

Die Helfer:innen nutzen diese Gelegenheit wieder für eine Bestandsaufnahme der Arten und der Anzahl der gefundenen Amphibien. Das hilft dabei, die Bestandsentwicklung einzuschätzen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen zu planen.

Wichtig deshalb: Wenn Passant:innen zufällig so einen Zaun entdecken, dürfen sie die Tiere nicht selbständig über die Straße bringen – auch wenn diese Hilfe gut gemeint ist. Wer aktiv bei dem Schutz und der Rettung heimischer Amphiben helfen möchte, kann sich aber an Matthias Mause von der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund (mause@bsundo.de) oder an Janina Breckle (naturschutz@agard.de) von der Agard e.V. wenden. Ein Engagement ist hier sehr willkommen.

Unterstütze uns auf Steady

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Norbert

    Das Beitragsbild zeigt mal wieder, wie eine zuständige Behörde ihr Aufgabengebiet nicht beherrscht.

    Hier wäre VZ 101-14: Aufstellung rechts richtig und nicht VZ 101-24: Aufstellung links.

    Das Zusatzzeichen gibt es nicht und wäre aufgrund der Unbestimmtheit wirkungslos. Gefahrzeichen bedingen vom Gebot zur erhöhten Aufmerksamkeit abgesehen, keine expliziten Ge- oder Verbote. Zusatzzeichen können aber nur Regelungen des VZ nur näher bestimmen, aber keine gänzlich anderen Regeln mitsich bringen. Auch von daher geht das so nicht.

    Die waagerecht gestreifte Baake ist nicht im VzKat enthalten, bisher nur in der RSA 21 dargestellt. An der Stelle außerhalb der Fahrbahn aber unnötig und damit unzulässig.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert