Der Chef des Gesundheitsamtes begründet die Einschränkungen

Corona: Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden noch nicht gelockert

Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden mit 200 Euro sanktioniert.
Seit zwei Jahren gelten unterschiedliche Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen. Archivfoto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Deutschland macht sich locker – gerade auch mit Blick auf die Corona-Schutzmaßnahmen. Daran ist in den Dortmunder Krankenhäusern und Pflegeheimen (noch) nicht zu denken – nicht zuletzt wegen der wieder ansteigenden Infektionszahlen. Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamtes, erläutert die Notwendigkeit von Besuchsregelungen in den Dortmunder Einrichtungen.

Zurzeit verschärft sich der Personalmangel in vielen Krankenhäusern und Pflegeheimen

„Auch wenn allgemein die Wahrnehmung vorherrscht, dass sich die Corona-Lage mehr und mehr zu entspannen scheint, sieht die Lage in den Dortmunder Krankenhäusern und Pflegeheimen anders aus“, stellt Renken klar.

Seit vielen Wochen gibt es eine hohe bis sehr hohe Belastungssituation in den Versorgungsbereichen. In den Krankenhäusern ist die Auslastung in den Wintermonaten stets hoch – saisonal bedingt und unabhängig von Corona. Und zu den ohnehin hohen Belegungszahlen kommt nun seit Wochen eine große Zahl an infizierten Patient:innen hinzu, was Isolierungsmaßnahmen und Umstrukturierungen in den Häusern nach sich zieht.

Zurzeit verschärft sich der Personalmangel in vielen Krankenhäusern und Pflegeheimen aufgrund von infizierten und in Quarantäne befindlichen Mitarbeiter:innen ganz erheblich und hat in fast allen Krankenhäusern schon zeitweise zu Einschränkungen der planmäßigen Patient:innen-Versorgung geführt.

Massive Personalausfälle in einigen Abteilungen führen zu Einschränkungen

Dr. Frank Renken ist Leiter des Gesundheitsamtes.
Dr. Frank Renken ist Leiter des Gesundheitsamtes. Foto: Anja Cord für nordstadtblogger.de

Der medizinische Regelbetrieb in den Häusern wird immer wieder heruntergefahren, wenn es die Pandemielage erfordert, und muss ständig angepasst werden. Massive Personalausfälle in einigen Abteilungen führen dort zu weniger verfügbaren Betten oder Abteilungen müssen zeitweise geschlossen werden, Operationen werden verschoben, Patient:innen müssen längere Wartezeiten in Kauf nehmen etc..

„Diese Belastungssituation hält nun schon seit Herbst an und verschärft sich zurzeit wieder deutlich. Wir beobachten gerade einen Wiederanstieg der Infektionszahlen durch die neue BA.2-Omikron-Variante. Auch viele Mitarbeiter:innen in den Kliniken und Pflegeheimen sind wieder selbst betroffen, weshalb ein Ende dieser Situation derzeit nicht absehbar ist“, so Renken.

„Auch die in Kürze greifenden Lockerungsmaßnahmen werden dazu führen, dass wieder mehr Kontakte und Infektionsübertragungen stattfinden werden und das Infektionsgeschehen zunächst nicht weiter gebremst wird“, so der Chef des Gesundheitsamtes.

Besuche sind weiterhin nur unter strengen Infektionsschutzauflagen möglich

Vor diesem Hintergrund appellieren Krankenhäuser und Pflegeheime in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Besuche in den Häusern weiterhin nur unter strengen Infektionsschutzauflagen und in eingeschränktem Maße erfolgen können. Denn Risiken für Viruseinträge in die Häuser sind so gut es geht zu verhindern.“

Es gilt die 2G Plus-Regel, es ist nur eine sehr begrenzte Zahl an Besucher:innen pro Patient:in erlaubt, sie müssen durchgängig FFP2-Masken tragen, die Besuchszeiten und die Besuchsdauer sind eingeschränkt und die Besuche sollen vorher mit dem ärztlichen bzw. Pflegepersonal telefonisch abgesprochen werden.

Wenn Einrichtungen von einem größeren Infektionsgeschehen betroffen sind, können auch Besuchsstopps verhängt werden. In Bereichen mit besonders vulnerablen Patient:innen-Gruppen kann es zusätzliche Einschränkungen in den Besuchsregelungen geben. Diese Informationen veröffentlichen die Häuser auf ihren Homepages. Daher sollen sich Besucher:innen vor einem geplanten Besuch entsprechend informieren.

Auch bei Besuchen in Pflegeheimen muss man sich vorab informieren

Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Vor einem Besuch in einem Pflegeheim sollten Sie sich potenzielle Besucher:innen vorab informieren, ob dort gerade ein Ausbruchsgeschehen mit COVID-19 besteht. Dann gelten dort unter Umständen Einschränkungen wegen Quarantänemaßnahmen der Betroffenen.

„Zusammenfassend kann ich sagen: Wir hatten die Hoffnung auf eine kurzfristige Entspannung der Lage. Die wieder zunehmenden Infektionszahlen durch die BA.2-Variante verhindern das jedoch“, so Renken.

„Solange sich diese Situation nicht nachhaltig ändert, muss der Schutz der vulnerablen Gruppen an oberster Stelle stehen und das bedeutet, in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Besuche noch für mehrere Wochen nicht ohne Einschränkungen möglich sein“, betont der Chef des Gesundheitsamtes.

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