
Die Dortmunder SPD hat sich für die Landtagswahl aufgestellt. Sie setzt auf ihre vier bisherigen Landtagsabgeordneten und laut eigener Aussage auf Kontinuität. Die vier Kandidat:innen wollen ihrerseits alle ihren bisherigen Wahlkreis verteidigen. Die Wahl findet am 25. April 2027 statt.
SPD möchte alle vier Wahlkreise verteidigen
Für den Landtagswahlkreis Dortmund I tritt wieder Ralf Stolze an, im Wahlkreis Dortmund II Volkan Baran, Nadja Lüders in Dortmund III und Anja Butschkau in Dortmund IV (unten eine Übersicht, was zu den Wahlkreisen jeweils gehört).

Die Dortmunder Kandidat:innen stellen die Themen kostengünstige Mieten, eine stärkere Ausstattung der Polizei und soziale Gerechtigkeit, vor allem für Kinder, in den Mittelpunkt. ___STEADY_PAYWALL___
In Dortmund dürfte es spannend werden, ob die SPD alle ihre Wahlkreise verteidigen kann. Bei der letzten Bundestagswahl 2025 konnte die SPD zwar beide Direktmandate erringen, musste – wie bei der Kommunalwahl im September desselben Jahres – massive Verluste hinnehmen.
Laut Umfragen bei 14 Prozent: Wie schafft es die SPD in die Regierung?
Die SPD ist im Landtag aktuell in der Opposition und steht in landesweiten Umfragen bei 14 Prozent. Damit erscheint die Übernahme des Ministerpräsident:innen-Amtes zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch. Die Landesregierung besteht aus CDU und den Grünen.

Unter dem Motto „NRW, jetzt erst gerecht“ möchte die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Jochen Ott in die Regierung zurückkehren – am liebsten als stärkste Fraktion.
Mehr Wähler:innen möchte die SPD erreichen, indem sie beispielsweise auf gerechtere Bildungschancen, eine bessere Infrastruktur und den Erhalt von Arbeitsplätzen – „von der heimischen Stahl- und Chemieproduktion bis hin zur Batteriezellenproduktion“ – setzt (das gibt es auch alles hier nochmal zum Nachlesen).
Die Wahlkreise sind folgendermaßen organisiert:
- Dortmund I (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Huckarde, Innenstadt-West, Mengede, Innenstadt-Ost mit dem statistischen Bezirk 4 Kaiserstraßenviertel);
- Dortmund II (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost mit Ausnahme des statistischen Bezirks 4 Kaiserstraßenviertel, Scharnhorst mit dem statistischen Bezirk 14 Derne, Hombruch mit dem statistischen Bezirk 29 Brünninghausen):
- Dortmund III (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Scharnhorst mit Ausnahme des statistischen Bezirks 14 Derne);
- Dortmund IV (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Hombruch mit Ausnahme des statistischen Bezirks 29 Brünninghausen, Lütgendortmund, Hörde).
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Reaktionen
MdL Anja Butschkau (SPD) (PM)
Die Dortmunder Landtagsabgeordnete Anja Butschkau (SPD) hat das Frauenhaus von Frauen helfen Frauen Dortmund e.V. besucht. Im Gespräch mit dem Leitungsteam des Frauenhauses, bestehend aus Eva Grupe, Julia Bockrath und Ria Pinter, informierte sie sich über die aktuelle Situation der Einrichtung und die Herausforderungen, vor denen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen stehen.
Die Eindrücke aus dem Austausch gewinnen zusätzliche Aktualität, weil der Landtag in dieser Woche über das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beraten wird. Aus Sicht Butschkaus bleibt der Gesetzentwurf von NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) jedoch hinter den Erwartungen zurück.
„Das Gesetz sagt weder etwas darüber aus, wie der Sicherstellungsauftrag des Landes umgesetzt werden soll, noch definiert es, was die Landesregierung unter einem ausreichenden Netz an Schutz- und Beratungsangeboten versteht. Es geht damit kaum über das hinaus, was das Gewalthilfegesetz des Bundes ohnehin bereits regelt.“
Besonders kritisch sieht die SPD-Politikerin, dass das Gesetz keine verbindlichen Aussagen zur Finanzierung des Hilfesystems trifft. Stattdessen werde das Gleichstellungsministerium ermächtigt, die Höhe der Förderung per Rechtsverordnung festzulegen.
„Ich bin davon ausgegangen, dass mit dem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt endlich auch eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser verbunden sein würde. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Die Finanzierung bleibt weiter vom politischen Willen der jeweils regierenden Landesregierung und der Haushaltslage des Landes abhängig.“
Zusätzliche Sorge bereitet sowohl Butschkau als auch den Trägern der Gewalthilfe eine Ankündigung von Gleichstellungsministerin Verena Schäffer gegenüber den Trägern. Danach sollen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen künftig Eigenanteile aufbringen, die weder durch Bundesmittel aus dem Gewalthilfegesetz noch durch die Landesförderung gedeckt werden.
„Das bedeutet, dass die Einrichtungen weiterhin auf kommunale Zuschüsse und Spenden angewiesen bleiben. Das halte ich für eine fatale Entwicklung“, so Butschkau. „Wer einen Rechtsanspruch schafft, muss auch dafür sorgen, dass die Angebote dauerhaft und auskömmlich finanziert werden.“
Auch die praktischen Herausforderungen im Frauenhaus wurden thematisiert. Nach Angaben von Eva Grupe steigt der Betreuungsaufwand seit Jahren deutlich an. Viele Frauen seien heute stärker belastet und entwurzelt als früher. Dies erfordere eine intensivere Begleitung und damit mehr personelle Ressourcen.
Erschwerend komme der angespannte Wohnungsmarkt hinzu. Immer häufiger müssten Frauen deutlich länger im Frauenhaus bleiben, weil sie keine geeignete Wohnung finden. Dadurch würden dringend benötigte Plätze länger blockiert.
Ein weiteres Thema war die Weiterentwicklung des Schutzsystems. Aus Sicht der Gesprächspartnerinnen sollten ergänzend zu größeren Frauenhäusern verstärkt einzelne Schutzwohnungen geschaffen werden. Sie könnten Frauen und Kindern mit besonderen Bedarfen, wie Frauen mit älteren Söhnen, beruflich stark belastete Frauen und Frauen mit Behinderungen besser gerecht werden.
Darüber hinaus sprachen Butschkau und Grupe über den Umgang mit Hochrisikofällen. Hier brauche es landesweit verbindliche Standards, um besonders gefährdete Frauen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu schützen. Auch das Sorge- und Umgangsrecht beschäftigte die Gesprächspartnerinnen. Noch immer erhielten gewalttätige Väter häufig Umgangsrechte, ohne dass die erneute Gefährdung durch die Kontakte für die betroffenen Frauen und Kinder ausreichend berücksichtigt würden. Butschkau: „Beide Themen werden auch in den Beratungen um den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigt“, so Butschkau. Dieser werde am 1. Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt.
Abschließend dankte Butschkau den Beschäftigten des Frauenhauses für ihre wichtige Arbeit: „Die Mitarbeiterinnen leisten jeden Tag Enormes, um Frauen und Kindern Schutz, Sicherheit und neue Perspektiven zu geben. Sie verdienen dafür nicht nur Anerkennung, sondern endlich auch die verlässlichen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit langfristig sichern.“