Zoll überprüfte 321 Betriebe im Gastgewerbe – NGG fordert mehr Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen in Dortmund

Obwohl es den Mindestlohn seit mehr als vier Jahren gilt, gibt es noch zu wenig Kontrollen, findet die Gewerkschaft NGG.
Obwohl es den Mindestlohn seit mehr als vier Jahren gilt, gibt es noch zu wenig Kontrollen, findet die Gewerkschaft NGG.

Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Dortmunder Betrieben eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Dortmund in der Region insgesamt 2.118 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind 40 Prozent mehr als im Vorjahr.

In jedem zehnten Hotel, Imbiss oder Restaurant gab es einen Mindestlohn-Verstoss

Dabei nahmen die ZöllnerInnen genau 321 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 34 Prozent gegenüber 2017). In 31 Fällen – und damit in jedem zehnten Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestlohnverstoss auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).

„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten– den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Manfred Sträter. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.

Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Dortmund, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Sträter.

Nur 6.600 von geplanten 10.000 Kontrolleurs-Stellen sind derzeit bundesweit besetzt

Manfred Sträter (NGG)

Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 BeamtInnen aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt.

Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für KontrolleureInnen besetzt – 257 davon beim Hauptzollamt Dortmund.

„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Manfred Sträter.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber starkgemacht.

 

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