Vogelgrippe ist in Dortmund angekommen: Bei einer Reiher-Ente am Phoenixsee ist das Virus H5N8 nachgewiesen

Ein Kilometer groß ist der Sperrbezirk am Phoenixsee in Hörde.
Ein Kilometer groß ist der Sperrbezirk am Phoenixsee in Hörde. Karten: Stadt Dortmund

Der gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N8 ist in Dortmund angekommen. Am Phoenixsee ist er bei einer Reiherente nachgewiesen worden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf Geflügelbesitzern, sondern auch die Halter von Hunden und Katzen.

Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer festgelegt

Eine am Phoenixsee aufgefundene Reiherente wurde labordiagnostisch am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg (CVUA) untersucht. Dort stellte man das Virus der Aviären Influenza – besser bekannt unter dem Namen Vogelgrippe – des Typs H5 fest.

Weitergehende Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut haben ergeben, dass es sich um den hochpathogenen Subtypus H5N8 handelt, und den Verdacht der Wildvogelgeflügelpest somit bestätigt.

Im Rahmen des Ausbruchsfalles sind ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt.

Dargestellt ist dies auf der Homepage der Stadt Dortmund (www.dortmund.de). Die in diesem Gebiet befindlichen Geflügelhalter unterliegen einer Bestandssperre. Die dem Veterinäramt Dortmund bekannten betroffenen Halterinnen und Halter wurden und werden informiert.

In dem Drei-Kilo-Meter-Radius dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei herumlaufen.
In dem Drei-Kilo-Meter-Radius dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei herumlaufen.

Hunde und Katzen dürfen nicht mehr frei laufen gelassen werden

Ohnehin besteht bereits aufgrund einer auf dem Gebiet der Stadt Hagen positiv auf Influenzaviren des Typs H5N8 getesteten Ente in Dortmund seit dem 21. November 2016 für alle Geflügelhalter ein Aufstallungsgebot für Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten und andere).

Zu beachten sind die Verhaltensregeln für Geflügelhalter, die ebenfalls auf der Homepage der Stadt Dortmund nachzulesen sind. Des Weiteren gilt im gesamten Beobachtungsgebiet (3-km-Radius) ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen.

Die Jagd auf Federwild darf dort nur nach Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erfolgen. Gehaltene Vögel dürfen zur Aufstockung von Wildbeständen nicht freigelassen werden.

Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht weiterhin nicht. Im Umgang mit verendeten Vögel gelten die üblichen Hygieneempfehlungen.

Infos zur Stallhaltungspflicht als PDF zum Download: merkblatt_lwk_stallhaltungspflicht_2016

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

Vogelgrippe H5N8 bei einer Wildente in Hagen: Nun gilt auch für Geflügel in ganz Dortmund die Stallpflicht

 

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Reaktionen

  1. Stadt Dortmund

    Vogelgrippe H5N8 bei einer Wildente am Harkortsee nachgewiesen – Auswirkungen auch für die Stadt Dortmund

    Anfang Dezember wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt, da bei einer verendeten Wildente am Harkortsee das für Geflügel hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen wurde.

    Die Vogelgrippe hat eine sehr starke Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Weil am 20. November 2016 bereits bei einer am Hengsteysee (Stadt Hagen) verendeten Wildente H5N8 nachgewiesen worden war, wurden die im EN-Kreis neu zu bildenden Restriktionsgebiete mit den in Hagen bzw. im Dortmunder Süden, Syburg, liegenden Restriktionsgebieten zusammengefasst. Die vorgeschriebenen Fristen, in denen die Schutzmaßregeln gelten, laufen ebenso neu an.

    Für das Dortmund betreffende Beobachtungsgebiet gilt ab dem 08. Dezember 2016 für weitere 15 Tage: gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Bestimmte Ausnahmen sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Für 30 Tage gilt, dass gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung von Wildbeständen freigelassen werden dürfen und die Jagd auf Federwild nur nach Genehmigung oder auf Anordnung durch die zuständige Behörde stattfinden darf.

    Ohne zeitliche Befristung gilt weiterhin in ganz Dortmund, dass gehaltenes Geflügel aufzustallen ist und dass im Beobachtungsgebiet Hunde- und Katzenhalter dafür zu sorgen haben, dass diese Tiere nicht frei umherlaufen können. Weitere Auskünfte gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund, 32/2 Veterinärwesen, Tel. 0231 – 50 239 70.

  2. Stadt Dortmund

    Wildvogelgeflügelpest am Phoenixsee: Aufhebung der Restriktionsgebiete –
    Aufstallungspflicht bleibt bestehen

    Die seit 1. Dezember 2016 geltenden Schutzmaßregeln wegen des Nachweises des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendet aufgefundenen Reiherente am Phoenixsee werden nun aufgehoben. Vor allem das Verbot des freien Auslaufes für Katzen und Hunde im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im 3-km-Radius um den Phoenixsee besteht nicht mehr.

    Unabhängig davon ist gehaltenes Geflügel im gesamten Stadtgebiet weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung – Voliere mit Dach und Seitenwänden, in die auch kein kleinerer Vogel eindringen kann – zu halten. Dies gilt nicht nur für Dortmund, sondern für ganz Nordrhein-Westfalen. Diese landesweite Aufstallpflicht wurde vom Umweltministerium nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer landwirtschaftlichen Putenhaltung im Kreis Soest am 20. Dezember angeordnet. Weitere Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest in großen Geflügelhaltungen ereigneten sich wenige Tage später in den Landkreisen Gütersloh und Kleve.

    Die Vogelgrippe hat weiterhin eine sehr starke Ausbreitungstendenz sowohl unter Wildvögeln, als auch beim gehaltenen Geflügel.


    Wichtige Hinweise für alle Geflügelhalter:

    Alle Geflügelhaltungen, auch private Kleinhaltungen, sind zu einer Anmeldung ihrer Tiere bei der Tierseuchenkasse verpflichtet. Bei Unterlassung droht der Verlust der Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände droht Regresspflicht. Stellen, an denen Geflügel gefüttert wird, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Tränke nur mit frischem Wasser befüllen, nicht Oberflächenwasser.

    Gerätschaften, Einstreu- und Futtervorräte müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Bei Verlust von drei oder mehr Tieren pro Tag in Kleinhaltungen ist dies sofort zu melden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, Abt. 32/2 Veterinärwesen, Tel. 0231 50 23970.

    Alle betroffenen Tierhalter werden um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten, da sie wegen der bestehenden Tierseuchenlage notwendig sind.

  3. Stadt Dortmund

    Erneut Vogelgrippe H5N8 bei einer Wildente am Hengsteysee mit Auswirkungen für die Stadt Dortmund

    Bei einer verendet aufgefundenen Wildente in der Nähe des Koepchenwerks am Hengsteysee wurde am 3. Januar 2017 hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N8 nachgewiesen. Somit wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis der Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest erneut amtlich festgestellt.

    Die Vogelgrippe hat eine gleichbleibend sehr starke Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Seit dem 20. November 2016 wurden an Hengstey- und Harkortsee bei insgesamt sechs Wildenten H5N8 nachgewiesen. Die zu bildenden Restriktionsgebiete (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet), die zuvor um jeden einzelnen verendet gefundenen Wildvogel anzulegen waren, wurden nun zu einem Gebiet, ausgehend vom Ufer der Gewässer, zusammengefasst.

    Die Wildvögel, bei denen hochpathogenes Geflügelinfluenzavirus H5N8 nachgewiesen wurde, waren standorttreue Wildenten. Da sich die Tiere jedoch frei bewegen können, könnten zu jedem Zeitpunkt am Gewässerufer weitere verendete Wildvögel mit Nachweis von hochpathogenem Geflügelinfluenzavirus H5N8 gefunden werden. Aus diesem Grund sind die Restriktionszonen ausgehend vom Uferrand gebildet worden (Uferrandzonen). Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ragen somit 1 bzw. 3 Kilometer in den Dortmunder Süden hinein. Insgesamt sind 29 Dortmunder Hobbygeflügelhalter betroffen.

    Die vorgeschriebenen Fristen, in denen die Schutzmaßregeln gelten, laufen neu an. Für die auf dem Gebiet der Stadt Dortmund liegenden Restriktionszonen gelten ab dem 12. Januar 2017:

    Für den Sperrbezirk (rote Umrandung in der angehängten Karte) gilt für 21 Tage ein Verbot für das Verbringen von gehaltenen Vögeln, Bruteiern, gewonnenem Fleisch oder tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfällen) aus dem Bestand. In den Beständen ist unbedingt auf Hygiene zu achten: Nutzung von Desinfektionsmatten oder -wannen, Anwendung betriebseigener Schutzkleidung und Zugang zu den Tieren nur durch die betreuenden Personen. Zudem ist die Jagd auf Federwild verboten und gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung von Wildbeständen freigelassen werden.

    Für das Beobachtungsgebiet (blaue Umrandung in der angehängten Karte) gilt für 15 Tage, dass gehaltene Vögel nicht aus dem Bestand verbracht werden dürfen. Es gilt für 30 Tage, dass zur Aufstockung von Wildbeständen gehaltene Vögel nicht freigelassen werden dürfen. Eine Jagd auf Federwild ist nur auf behördliche Anordnung möglich. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet haben Hunde- und Katzenhalter dafür zu sorgen, dass diese Tiere nicht frei umherlaufen können.

    Geflügelausstellungsverbot und Aufstallungspflicht

    Ohne zeitliche Befristung gilt weiterhin in ganz Dortmund ein Geflügelausstellungsverbot und dass gehaltenes Geflügel aufzustallen ist.

    Die Aufstallung des Geflügels mit gleichzeitiger Betriebshygiene ist die wirksamste Maßnahme, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel zu verhindern. Daher wird noch einmal auf die Einhaltung der Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen gemäß Verordnung des Bundes vom 18.11.2016 hingewiesen, die im Internetauftritt der Stadt Dortmund unter folgendem Link zu finden ist:

    https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/veterinaerwesen/vogelgrippe/index.html

    Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich unverzüglich zu melden.

    Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht weiterhin nicht. Im Umgang mit verendeten Vögel gelten die üblichen Hygieneempfehlungen.

    Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, 32/2 Veterinärwesen, Telefon 0231/ 50-23970.

  4. Stadt DO

    Vogelgrippe: Keine Aufhebung des Aufstallungsgebots für Geflügel in Dortmund

    Mit dem Erlass vom 2. Februar 2017 gibt das Umweltministerium Düsseldorf den Veterinärbehörden die Möglichkeit einer risikoorientierten Aufhebung des Aufstallungsgebotes für gehaltenes Geflügel.
    Eine Lockerung der Aufstallpflicht für das Stadtgebiet Dortmund ist derzeit nicht möglich, obwohl die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer liegt. Denn auf dem Gebiet der Stadt Dortmund befinden sich mit Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Restriktionsgebiete, die wegen der Wildvogel-Geflügelpest ausgehend von den Uferrandzonen des Hengstey- und Harkortsees zu bilden waren.

    Am 3. Januar 2017 war bei einer in der Nähe des Koepchenwerks am Hengsteysee verendet aufgefundenen Wildente hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N8 nachgewiesen worden. Jüngst wurde bei einer dort am 1. Februar 2017 aufgefundenen Wildente Vogelinfluenzavirus nachgewiesen, eine Feindifferenzierung steht noch aus. Es wird aber damit gerechnet, dass es sich wiederum um die hochpathogene Variante H5N8 handelt.
    Die Vogelgrippe hat eine gleichbleibend sehr starke Ausbreitungstendenz unter Wildvögeln. Nach neuesten Auswertungen des Friedrich Löffler-Instituts wird jedoch ein deutlich geringeres Risiko bei geflügelhaltenden Betrieben gesehen, die in Gegenden mit einer Geflügeldichte von unter 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer liegen.

    Es kann jedoch jederzeit wieder zum Fund verendeten wilden Wassergeflügels mit anschließendem H5N8 – hochpathogen – Nachweis kommen.

    In einem solchen Fall liefen die vorgeschriebenen Fristen, in denen die Schutzmaßregeln gelten, wiederum neu an. Für die Stadt Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Dortmund kann auch wegen eines neuerlichen Fundes einer verendeten Ente am Koepchenwerk in Herdecke mit nachgewiesenem aviären Influenzavirus eine Aufhebung der Aufstallungspflicht nicht in Aussicht gestellt werden.

    Die Aufstallung des Geflügels mit gleichzeitiger Betriebshygiene ist die wirksamste Maßnahme, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel zu verhindern. Daher wird noch einmal auf die Einhaltung der
    „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“ gemäß Verordnung des Bundes vom 18.11.2016 hingewiesen.

    Die Verordnung ist im Internetauftritt des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund unter folgendem Link zu finden: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/veterinaerwesen/vogelgrippe/index.html

    Kleinbetriebe bis 100 Stück Geflügel, bei denen innerhalb von 24 Stunden drei Tiere oder mehr plötzlich verenden, haben sich unverzüglich zu melden.

    Für alle Geflügelhalter besteht Anmeldepflicht bei der Tierseuchenkasse.

    Auskunft erteilt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, 32/2 Veterinärwesen, Telefon 0231/ 50-23970.

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