Streit um SHDO-Betriebsratswahl: ver.di und Geschäftsführung treffen sich vor Gericht

Ver.di spricht von einem Angriff, die SHDO von einer Rechtsfrage

An der Schützenstraße 103 hat die SHDO ihren Seniorenwohnsitz Nord neu gebaut. Insgesamt bietet das Haus nun 92 Plätze für die stationäre Pflege an. Die gesamte Baumaßnahme hat rund drei Jahre gedauert, die SHDO hat rund 13,5 Millionen Euro in das Projekt investiert.
An der Schützenstraße 103 hatte die SHDO ihren Seniorenwohnsitz Nord neu gebaut. Foto: Heribert Frieling / SHDO

Vor dem Gütetermin am Arbeitsgericht Dortmund am heutigen 13. August 2026 verschärft sich der Streit um die Betriebsratswahl bei den Städtischen Seniorenheimen Dortmund (SHDO). Die Gewerkschaft ver.di ruft zu einer Solidaritätskundgebung auf und spricht von einem Angriff auf die Mitbestimmung. Die SHDO-Geschäftsführung weist das zurück und sieht allein eine offene Rechtsfrage.

Der Streit um den Zuordnungstarifvertrag

Hintergrund ist ein Verfahren, das der Betriebsrat bereits 2023 vor dem Arbeitsgericht angestrengt hatte, um die künftige Organisation der Betriebsratsarbeit klären zu lassen. Das Urteil vom April 2024 schloss aus, dass es über 2026 hinaus ohne Weiteres einen gemeinsamen Betriebsrat für die gesamte SHDO geben könne.

Um die Betriebsratswahl am 7. und 8. Mai 2026 zu regeln, hatten SHDO, Betriebsrat und ver.di gemeinsam einen sogenannten Zuordnungstarifvertrag nach dem Betriebsverfassungsgesetz ausgehandelt. Er sah vor, dass für die sieben stationären Einrichtungen und Haus 1 des Seniorenzentrums Am Tiefenbach ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt wird.

Die SHDO hatte den finalen Entwurf nach eigenen Angaben am 6. März an ver.di übermittelt. Strittig ist, wann die Gewerkschaft ihn unterzeichnet zurückschickte: Die SHDO gibt an, dies sei erst nach der Wahl geschehen. Statt den Vertrag umzusetzen, focht die Geschäftsführung die Betriebsratswahl vor Gericht an.

„Angriff auf die Mitbestimmung“ und „Sonderweg“, sagt verd.i

Für ver.di ist der Fall längst mehr als eine juristische Auseinandersetzung. „Es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass die Gewerkschaft ver.di bis heute keine schriftliche Mitteilung darüber erhalten hat, ob dieser Tarifvertrag nun unterschrieben wird oder nicht“, kritisiert Björn Jadzinski von ver.di Westfalen.

Björn Jadzinski
Björn Jadzinski, ver.di Westfalen Björn Jadzinski;ver.di Westfalen

Die Gewerkschaft wirft der Stadt als alleiniger Eigentümerin der SHDO vor, ihrer politischen Verantwortung nicht nachzukommen. Die Beteiligungsverwaltung habe dem Betriebsrat sogar schriftlich den Rücktritt empfohlen, ohne die Gewerkschaft einzubeziehen, zudem blieben Anfragen an OB Alexander Kalouti (CDU) unbeantwortet.

Mit Blick auf andere Ruhrgebietsstädte warnt Jadzinski vor einem Sonderweg: „Ob Mülheim, Essen oder Oberhausen, überall gibt es gemeinsame Betriebsratsstrukturen. In Dortmund wird versucht, eine Lex Dortmund zu schaffen.“ Er befürchtet eine Zersplitterung in kleinere Betriebsräte.

Am 13. August um 11:45 Uhr ruft ver.di zur Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht auf, um 11:55 Uhr ist unter dem Motto „Fünf vor Zwölf für die Mitbestimmung“ eine Schweigeminute geplant. Die Gewerkschaft fordert die SHDO auf, den Tarifvertrag zu unterzeichnen und die Klage zurückzuziehen.

SHDO: „Es geht um Rechtssicherheit“

Die SHDO weist die Darstellung von ver.di zurück. „Eigentlich waren die Argumente ausgetauscht, und wir hätten den Gütetermin in Ruhe und Gelassenheit abwarten können“, sagt Geschäftsführerin Elisabeth Disteldorf. Es gehe „einzig und allein“ um die Frage, ob die Betriebsratswahl wirksam sei.

Bild zeigt: Elisabeth Disteldorf, Geschäftsführerin bei Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH
Elisabeth Disteldorf,
Geschäftsführerin bei Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH H. Sommer

Aus Sicht der SHDO stellt sich diese Frage, weil ver.di die Vereinbarung erst nach der Wahl unterschrieben zurückgeschickt habe, was die Gewerkschaft laut Disteldorf inzwischen auch nicht mehr bestreite. „Wir brauchen Rechtssicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die Geschäftsführerin.

Den Vorwurf, die SHDO wolle den Betriebsrat wegklagen, nennt Disteldorf falsch und Ausdruck einer gesellschaftlichen Tendenz, andere Meinungen nicht auszuhalten, sondern dem Gegenüber sofort unlautere Motive zu unterstellen.

Die SHDO hoffe auf eine rasche Entscheidung des Gerichts, „denn wir wollen die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat fortsetzen“, betont Disteldorf.


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