„Rathaussturm“: Dokumentation „Zivilcourage ist keine Nötigung“ zur Wahlnacht 2014 in Dortmund vorgelegt

Das Rechtshilfekomitee „Wahlnacht 25.5.“ hatte die Aktion „Zivilcourage ist keine Nötigung“ organisiert. Foto: Alex Völkel
Das Rechtshilfekomitee „Wahlnacht 25.5.“ (Foto) hat die Dokumentation „Zivilcourage ist keine Nötigung“ vorgelegt.

„Zivilcourage ist keine Nötigung“ – unter diesem Motto legt jetzt das „Rechtshilfekomitee Wahlnacht 25. Mai“ eine Dokumentation der Ereignisse vor dem Dortmunder Rathaus nach der Kommunalwahl vor. Damals wollten sich Rechtsextreme gewaltsam Zugang zum Rathaus verschaffen. Mitglieder und Mandatsträger ganz unterschiedlicher demokratischer Parteien, des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus sowie eine Gruppe Autonomer stellten sich ihnen entgegen.

Unverständnis in der Zivilgesellschaft über die Einschätzungen der Justiz

Neonazi-Ausschreitungen überschatteten den Wahlabend in Dortmund
Die Stadtgesellschaft stellte sich den randalierenden Neonazis in den Weg. Fotos: Alex Völkel

Mit der Dokumentation „sollen die Ereignisse der Wahlnacht und der Umgang damit in Erinnerung gerufen, aber auch durch die Zivilgesellschaft gedeutet und bewertet werden“, so Jutta Reiter vom DGB und Pfarrer Friedrich Stiller.

„Die Zivilcourage der Rathausbeschützer in strafbares Verhalten umzudeuten, die vielfältigen Bedrohungen durch die Nazis, gerade auch in den letzten Monaten, aber für strafrechtlich irrelevant zu erklären, bleibt eine Sichtweise der Justiz, die in der Bürgerschaft noch weiter Unverständnis auslöst“ kommentiert das Rechtshilfekomitee.

Die Herausgeber betonen aber auch Gemeinsamkeiten: „Der Streit der Zivilgesellschaft mit Neonazis auf der einen Seite und die Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Polizei und Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite darf kein Dauerzustand bleiben.“

„Die demokratische Stadtgesellschaft braucht eine gemeinsame zukunftsweisende Strategie gegen Rechtsextremismus“, heißt es weiter. Etliche Verfahren gegen die Rathausbeschützer sind noch anhängig. Zuletzt hatte das Landgericht entschieden, dass das Amtsgericht Dortmund weiter zuständig bleibt.

„Rechtshilfekomitee Wahlnacht 25. Mai“: Dokumentation ist im Internet abrufbar

Der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus gründete im Juli 2014 das „Rechtshilfekomitee Wahlnacht 25. Mai“. Die Dokumentation ist zu beziehen über alle Mitgliedsorganisationen des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus  und ist im Internet abrufbar (www.dortmund-rechts.de, Menüpunkt „Dossiers“).

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