Wird die geplante Pflegekammer ein „zahnloser Tiger“?

Pflegekräfte demonstrieren in Dortmund gegen die Einrichtung einer Pflegekammer in NRW

Demonstranten gegenüber des Dortmunder Hauptbahnhofs
Die Demonstrant:innen zweifeln daran, dass sich durch die Einrichtung der Kammer ihre Arbeitsbedingungen verbessern werden. Aufgrund ihrer eingeschränkten Befugnisse bezeichnet ver.di die Pflegekammer bereits jetzt schon als „zahnlosen Tiger“. Foto: ver.di Dortmund

Im November 2021 riefen das Pflegebündnis Ruhrgebiet und ver.di zu Demonstrationen und Protestaktionen an verschiedenen Orten auf. Im Zuge wachsender Kritik gegenüber den Plänen der NRW-Landesregierung gingen mehrfach Pflegekräfte – unter anderem in Dortmund – auf die Straße, um gegen die Einrichtung einer Pflegekammer zu protestieren. Die Mitgliedschaft in der Pflegekammer wird für Pfleger:innen verpflichtend. Sich dieser zu entziehen, indem man sich nicht registrieren lässt, kann im Einzelfall mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 Euro geahndet werden.

Pflegekräfte bezweifeln Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Zwar verfolge die Pflegekammer das Ziel, sich für bessere Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte einzusetzen, jedoch sei es nach wie vor undurchsichtig, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Im Gegenteil sehen Pflegekräfte sogar die Gefahr, dass die Pflegekammer dem Arbeitgeber ermögliche, sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Denn die Pflegekammer wird von ihren Mitgliedern die Teilnahme an Fortbildungen voraussetzen, um ihren Status als Pflegekraft beibehalten zu dürfen. Unklar ist jedoch, ob die Fortbildungskosten vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Kammer soll die Arbeitsverhältnisse für Pflegende zwar verbessern. Ihrer Fähigkeit dies zu tun, stehen jedoch viele Pfleger:innen und Gewerkschafter:innen skeptisch gegenüber, da die Kammer selbst wenig Macht gegenüber den Arbeitgeber:innen hat. Aufgrund ihrer eingeschränkten Befugnisse wird sie von ver.di schon jetzt als „zahnloser Tiger“ bezeichnet.

ver.di bewertet Entscheidung für Pflegekammer als „fragwürdig“ und intransparent“

Demonstrierende gegen die Errichtung der Pflegekammer in NRW
Demonstrierende gegen die Errichtung der Pflegekammer in NRW Foto: ver.di

Die demokratische Legitimation hinter der Entscheidung, die Pflegekammer einzurichten wird von ver.di angezweifelt. So sei eine diesbezüglich im Jahr 2018 durchgeführte Befragung von rund 1.500 Pflegekräften laut ver.di „fragwürdig“ und „intransparent“ gewesen.

Zudem sei die Einrichtung einer Pflegekammer keine Lösung für den in Deutschland herrschenden Personalmangel innerhalb der Pflege. Der Personalmangel in der Gesundheits- und Altenpflege ist erdrückend.

„Wir brauchen umgehend bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor! Die Pflegekammer kann für ihre Mitglieder keine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen oder Bezahlung durchsetzen. Das ist und bleibt Aufgabe der Gewerkschaften“, so ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt.

Die SPD fordert ein Moratorium, um alle Pflege-Beschäftigten abstimmen zu lassen

Anja Butschkau während ihrer Rede beim Protest gegen Einrichtung der Pflegekammer.
Anja Butschkau während ihrer Rede beim Protest gegen die Einrichtung der Pflegekammer. Foto: Martin Schmitz

Auch die NRW-SPD lehnt die Errichtung einer Pflegekammer ab. Anja Butschkau ist Dortmunder SPD-Abgeordnete im Landtag und dort auch Mitglied des Ausschusses für Arbeit Gesundheit und Soziales. Sie kritisiert das Vorhaben scharf.

„Ich frage mich, wen diese Pflegekammer eigentlich vertreten wird“, sagte Butschkau in ihrer Rede. Sie verweist auf Widersprüche in der Rolle der Pflegekammer, die einerseits bessere Arbeitsumstände für Pflegekräfte schaffen soll, aber gleichzeitig ihre Mitglieder überwacht und eine sanktionierende Funktion ausübt.

Butschkau sieht die Befragung von 1.500 Pflegekräften als nicht repräsentativ genug. Die SPD fordert nun eine Aufschiebung der Errichtung der Pflegekammer um in einer neuen Befragung alle in der Pflege Beschäftigten abstimmen zu lassen.

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Reaktionen

  1. Florence N.

    Der Pflege eine starke Stimme zu geben – ein wichtiges Ziel wie ich finde!
    Arbeitsbedingungen und angemessenes Gehalt – zentrale Eckpfeiler für ein attraktives Berufsfeld – hier sind die Gewerkschaften gefordert!!

    Sich in einem durch Selbstverwaltung geprägten Gesundheitssystem für die Pflege einsetzen, diese zu stärken und für diese mitbestimmen zu können – hierfür brauchen wir eine starke (von den Pflegenden verantwortende ) Organisation – die Pflegekammer!!

    Stark sind wir nicht durch entweder oder- sondern durch sowohl als auch !!!! Wer was anderes behauptet, berücksichtigt die herrschenden Machtverhältnisse nicht!!

    • G-Schenkt

      Liebe Florence N.

      Die Aufgaben der Pflegekammer hat der Landespflegerat NRW in einer Stellungnahme an den Landtag bemerkenswert klar definiert. Zitat: „Aus unserer Sicht geht es nicht in erster Linie darum, die Interessenvertretung der Pflege zu stärken, sondern darum die Menschen, die sich in einer hilfsbedürftigen oder hilflosen Situation befinden, davor zu schützen durch unqualifizierte Pflege Schaden zu erleiden. Dieses ist der primäre Zweck und die Legitimation einer Pflegekammer.“

      Das Gehalt verhandeln in der BRD ausnahmslos die Tarifparteien. Das sind vertretungsberechtigte Gewerkschaften und Arbeitgeber (-Verbände). Die Pflegekammer wird absehbar auch kein Teil der Selbstverwaltung. So hat das BMG, vertreten durch Dr. Josephine Tautz, bereits 2019 deutlich gemacht, dass die Zusammmensetzung des G-BA unverändert bleiben wird. Eine Erweiterung des G-BA-Beschlussgremiums, insbesondere hinsichtlich einer Beteiligung durch eine Pflegekámmer, ist damit ausgeschlossen. Lediglich der Deutsche Pflegerat hat ein „Beteiligungsrecht“ innerhalb des G-BA.

      Was also glauben Sie kann die Pflegekammer für die Pflegenden leisten?

      Und was meinen Sie mit „Stark sind wir nicht durch entweder oder- sondern durch sowohl als auch !!!! Wer was anderes behauptet, berücksichtigt die herrschenden Machtverhältnisse nicht!!“?

      Ich würde mich freuen, wenn es Ihnen glücken würde, die „herrschenden Machtverhältnisse“ anzuerkennen oder aber einen erfolgversprechenden Ausweg zu finden – die Pflegekammer wird den Pflegenden nicht helfen.

  2. Klaus Wolter

    An die Politik in NRW
    Guten Morgen,
    Ich bitte Sie das Moratorium zur Pflegekammer zu unterstützen da bis zur Wahl nicht alle Wahlberechtigten registriert sein werden. Es werden weniger als die Hälfte aller Examinierten registriert sein. Viele haben bis heute nichts von der Pflegekammer gehört, nicht alle wurden registriert über die Arbeitgeber oder von der Datenweitergabe an den Errichtungsausschuss informiert.

    Desweiteren sehe ich noch ein Problem das der Arbeitgeber per Gesetz derzeit nicht verpflichtet ist seinen Mitarbeiter, wenn er oder sie ins Gremium der Pflegekammer gewählt wurden, freizustellen.
    Aufgrund des noch länger andauernden Pflegenotstandes wird es eine starke Verzerrung gegenüber den Personen im Gremium geben die nicht direkt am Patienten arbeiten und aus Gewerkschaften, Pflegeverbänden, gemeinnützigen Vereinigungen, kirchlichen Trägern, kommen oder Pflegedienst Leiter sind und kein Problem mit der Freistellung haben was derzeit auch an den Mitgliedern des Errichtungsausschusses ersichtlich ist.

    Ich bitte Sie dieses zu berücksichtigen um eine faire Wahl mit für alle gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
    Mit der derzeitigen Ausgangslage ist es nicht möglich.

    Mit freundlichem Gruß
    Klaus Wolter

  3. Rüdiger Ganswindt

    Danke für den Beitrag. Ich wollte meine weiteren pflegerischen Dienstalltag ohne Zwangsmitliedschaft und Pflicht-Beitrag in Dortmund tätigen. Das ist eine Demütigung für Pfleger in NRW. Ohne dass man mitbestimmen kann, wird der Datenschutz ausgehebelt. Wo bleibt denn die Menschenwürde von Pflegekräften?

  4. Funktionärsfinanzierer

    Die Pflegekräfte sind gut beraten, die Pflegekammer abzulehnen.

    1. Man zahlt an die Kammer einen Zwangsbeitrag, den der Arbeitgeber natürlich nicht erstattet. Also bewirkt die Kammer erst einmal eine Minderung des Einkommens und keine Verbesserung.
    2. Die Posten werden vermutlich mit Strohleuten der Klinikträger besetzt werden. Kammerfunktionäre werden Pflegedienstleiter und „Oberinnen“ sein, denn die haben ja Zeit, sich um diese Posten zu bewerben. Was nützt eine solche „Interessenvertretung“ eigentlich?
    3. Ganz gefährlich, wenn die Kammerfunktionäre auch noch meinen, über das „ethische Verhalten“ der Kammerangehörigen wachen zu müssen. Dann kann jeder Querulant sich mit den absurdesten Behauptungen über einen Pfleger bei der Pflegekammer beschweren, und man kann ständig Rechtfertigungsbriefe schreiben – natürlich in seiner Freizeit. Auf gut Deutsch: Man bezahlt mit seinen Beiträge Leute, die einen in den A…. treten.
    4. Das Ganze dient nur den Funktionären der Verbände, die sich noch mehr (bezahlte) Posten verschaffen wollen. Und weil die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften rückläufig sind, will man Zwangsbeiträge.

  5. A. Gramonisch

    Ich finde es absolut verwerflich, dass Politik die Pflegekammer unter dem Radar von Corona versucht zu etablieren. Auch die Datenschutzaushebelung per Gesetz von CDU, FDP und Grünen im Landtag NRW beschlossen empfinde ich als Schlag ins Gesicht. Wenn man sich jetzt noch anschaut wer in diesem Errichtungsausschuss sitzt, dann gute Nacht, kaum einer von denen arbeitet mit/am Patienten. Pflegekammer ist/kann keine Interessenvertretung sein! Besonders schlimm empfinde ich das stoische Aussitzen, das so gut wie garnicht reagieren auf Petitionen, Demos, Eilanträge der SPD Fraktion im Landtag NRW, Mails und Post. Das Registrierungsenddatum für die Pflegekammer rückt näher, viele von uns sind so sauer, dass sie sich verweigern werden in Bezug auf Registrierung. Desderwegen fordere ich die Urabstimmung vor Pflegekammeretablierung! Ich will gefragt werden, ich will nicht entmündigt werden und ich will nicht Pflichtverkammert werden!

  6. Landesregierung verteilt Beruhigungspillen: Pflichtbeiträge für die Pflegekammer entfallen vorübergehend (PM ver.di NRW)

    Landesregierung verteilt Beruhigungspillen: Pflichtbeiträge für die Pflegekammer entfallen vorübergehend

    Am gestrigen Mittwoch (15.12.) hat die Landesregierung NRW in einem Änderungsantrag an den Haushalt kurzfristig die Pflegekammer von der Erhebung von Beiträgen ihrer Mitglieder entbunden. Die damit entfallende Refinanzierung der Kammer übernimmt nun der Landeshaushalt. Bis 2027 soll die Pflegekammer mit rund 50 Millionen Euro finanziert werden.

    „Wir lassen uns von dieser vorübergehenden Beitragsbefreiung nicht täuschen. Das ist nur eine Beruhigungspille für die Kritiker:innen der Pflegekammer. Das Problem der ausreichenden Personalausstattung in der Pflege und der angemessenen Bezahlung der Beschäftigten kann und wird die Pflegekammer nicht lösen“, erklärte ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt.

    ver.di NRW wertet diese Entwicklung als ersten Teilerfolg der Pflegeproteste. Bei der Entscheidung, die Pflegekammer NRW bis 2027 beitragsfrei zu stellen, könne es aber nicht bleiben. Denn die Antreiber der Pflegekammer in Politik und Errichtungsausschuss äußerten stets, dass nur die Selbstfinanzierung durch Beiträge die Unabhängigkeit der Kammer sichern kann.

    „Die Politik muss jetzt unverzüglich eine Urabstimmung über die Zukunft der Pflegekammer in NRW einleiten!“, fordert Katharina Wesenick, ver.di-Fachbereichsleiterin für Gesundheit und Soziales in NRW. „Alle Pflegefachkräfte sollten befragt werden, ob es eine Pflegekammer geben soll. Alles andere ist unsinnig und eine Verschwendung von öffentlichen Geldern. Die rund 50 Millionen Euro könnten viel besser dafür eingesetzt werden, mit der Lösung der Probleme in den Pflegeeinrichtungen zu beginnen.“

  7. G-Schenkt

    Als wichtiges Argument für die Einrichtung der Pflegekammern wird gebetsmühlenartig die nötige Unabhängigkeit von der Politik vorgebracht, weshalb die Beiträge – folgt man dieser Argumentation – ganz selbstverständlich von den Mitgliedern zu erbringen seien. Nun wird bis einschliesslich 2027 dieses Kernargument durch Zuwendung von Landesmitteln ad absurdum geführt. Fliessen werden bzw. geflossen sind

    2021: 5 Millionen €
    2022: 6 Millionen € plus weitere 4,4 Millionen €
    2023: 6 Millionen €
    2024: 6 Millionen €
    2025: 6 Millionen €
    2026: 6 Millionen €
    2027: 3,5 Millionen €
    summa 42,9 Millionen €

    Natürlich ist es schön zu sehen, dass der Landtag NRW so viel Geld in eine gute Pflege stecken will. Nun wird abzuwarten sein, wozu der Errichtungsausschuss diese Millionen Euro verwenden wird. Es ist durchaus zu befürchten, dass einiges davon für gerichtliche Auseinandersetzungen mit denjenigen, die sich nicht registrieren lassen wollen, fliessen wird.

    Davon abgesehen bleibt weiterhin unklar, wer die im Heilberufegesetz festgeschriebenen Pflichtfortbildungen bezahlen soll. Zu der Frage ob diese Arbeitszeit sind, als solche angerechnet werden oder ob Pflichtfortbildungen in der Freizeit geleistet werden müssen, gibt es ebenfalls keine Erkenntnisse.

    Großzügig wird hingegen auch weiterhin mit den persönlichen Daten der Beschäftigten umgegangen. Jeder Arbeitgeber, der Post von dem Errichtungsausschuss Pflegekammer NRW eine entsprechende Aufforderung erhalten hat, musste die persönlichen Daten in Frage kommender Beschäftigter weiterleiten. Diese Aussetzung eigentlich selbstverständlicher Datenschutzrichtlinien gilt für – zunächst – fünf Jahre.

  8. ver.di fordert Urabstimmung zur Pflegekammer NRW (PM)

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) ruft am kommenden Samstag (29. Januar) ab 16 Uhr zu einer Kundgebung an der Düsseldorfer Rheinwerft (Höhe Bäckerstraße) auf. Zwischen Oberkasseler- und Rheinkniebrücke soll eine Menschenkette mit Lichtern auf die Forderungen zur Pflegekammer aufmerksam machen. ver.di fordert gemeinsam mit verschiedenen Bündnissen eine Urabstimmung unter allen Pflegefachpersonen, um noch im Vorfeld der Kammerwahl über die Notwendigkeit einer Pflegekammer in NRW abzustimmen.

    Dazu erklärt Landesleiterin Gabriele Schmidt: „Der Pflegekammer fehlt eine demokratische Legitimation. Alle Pflegefachkräfte müssen nach ihrer Meinung gefragt werden. Wir fordern deshalb eine Urabstimmung zur Pflegekammer, die noch vor der Kammerwahl stattfinden muss. Viele Pflegekräfte wollen außerdem nicht, dass die Kammer von Landesseite finanziert wird.“

    „Die Proteste gegen die Pflegekammer haben bereits im letzten Jahr Wirkung gezeigt: Die Landesregierung hat kalte Füße bekommen und die Kammerwahl in den Dezember, also hinter die Landtagswahl, verschoben. Die politisch Verantwortlichen sollten nun zur Vernunft kommen. Es ist nicht unser Wille, die Kammerwahl weiter zu verzögern, sondern endlich die Pflegefachkräfte selbst entscheiden zu lassen, wie sie vertreten werden wollen!“, ergänzt Katharina Wesenick, zuständig für Gesundheit und Pflege in NRW.

    ver.di NRW sieht die Errichtung einer Pflegekammer in NRW kritisch. Aus Sicht der Gewerkschaft braucht Pflege keine Kammer, sondern mehr Personal. Insbesondere bemängelt ver.di die fehlende demokratische Legitimation der Kammer. Die Durchführung der Befragung von rund 1.500 Pflegekräften in 2018 sei nicht aussagekräftig. ver.di wird trotzdem in allen fünf Wahlkreisen der Regierungsbezirke mit einer ver.di-Liste an den Wahlen teilnehmen, um mitzugestalten und eine Urabstimmung herbeizuführen.

    Die Kammerdiskussion in Deutschland ist noch lange nicht beendet. Nachdem sich die Pflegekräfte in Niedersachsen 2020 gegen ihre Kammer entschieden haben, taten dies auch die Beschäftigten aus Schleswig-Holstein. Ende März 2021 stand das Abstimmungsergebnis nach einer Befragung aller Pflegekräfte im gesamten Bundesland fest. Von 23.579 Pflegekammermitgliedern in Schleswig-Holstein beteiligten sich 17.747 an der Abstimmung. 15.942 oder 91,7 Prozent wollten, dass die Pflegekammer abgeschafft wird und nur 1.805 oder 8,23 Prozent hielten an ihr fest.

  9. Stark für die Pflege: Urabstimmung unter den Pflegebeschäftigten – jetzt! : ver.di Ehrenamtliche stellen sich zur Wahl bei der Pflegekammer NRW (PM)

    Mit ihrer Sitzung am 27.09.2022 bereiteten sich die Kandidatinnen der ver.di Listen im Regierungsbezirk Arnsberg (Arnsberg I und Arnsberg II) auf den Wahlkampf zur Pflegekammerwahl in NRW (am 31.10.2022) vor.
    Sie gehen mit 23 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste interdisziplinäre Pflege und 10 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste Altenpflege an den Start.

    Unsere Listenführende (Liste interdisz. Pflege) Jasmina Dinter (47, Fachaltenpflegerin/ ICW Wundexpertin und Praxisanleiterin im St. Marien-Hospital Lünen): „Ich beteilige mich als Kunstfigur die Horrorschwester des Ruhrgebiets aktiv am Protest gegen den Pflegenotstand, um diesen in den Focus in der Gesellschaft aber auch in der Politik zu rücken. Ich wünsche mir, dass die Pflegekammer NRW nicht nur die professionell Pflegenden sanktionieren/kontrollieren kann, sondern auch Arbeitgeber gesetzlich in die Pflicht genommen werden, desolate Strukturen/Pflegebedingungen verändern zu müssen. Beim Thema der Fort- und Weiterbildung muss gesetzlich die Übernahme der Kostenübernahme durch Arbeitgeber fixiert werden. Es gibt zwar eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer NRW, aber eine Mitarbeit aller Pflichtmitglieder gibt es nicht- deshalb „NEIN!“ zur Pflegekammer NRW und „JA!“ zur Befragung aller Fachkräfte. Deshalb werden wir die Zeit bis zum Wahltag am 31. Oktober 2022 nutzen, um auf verschiedenen Plattformen, bei Aktionen und Veranstaltungen intensiv für uns zu werben.“

    Die Kandidatinnen und Kandidaten der ver.di Listen kommen aus den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen und Arbeitsfeldern der beruflichen Pflege. Sie stehen für Vielfalt und für die zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten, die die Profession bietet. Sie alle bringen Berufserfahrung und Begeisterungsfähigkeit mit – und sie eint die tiefe Überzeugung, dass die Pflegekammer NRW nicht die Probleme der Pflegenden lösen kann: den Personalmangel, die hohe Fluktuation aus dem Beruf, zu wenig Zeit für PatientInnen und BewohnerInnen. Unser Motto deshalb: „Stark für die Pflege: Urabstimmung unter den Pflegebeschäftigten – jetzt!“

    „Dass wir uns für Arbeitsbedingungen von Pflegenden und für die Attraktivität dieses Berufes stark machen, ist unser täglich Brot“, betont Jasmina Dinter. „Wir erkämpfen Mindestpersonalbesetzungen, bessere Löhne und sorgen so für echte Entlastung im Pflegealltag. Wir beziehen laufend Stellung zur aktuellen Pflegepolitik und sind im Dialog mit gesundheitspolitisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern. Ein aktuelles Beispiel aus jüngster Zeit ist die Tarifbewegung Entlastung an den Uni-Kliniken in NRW.“

  10. Minderheit der Pflegekräfte wählt ihre Vertretungen in das neugegründete Gremium – ver.di: „Stark für die Pflege: Vollbefragung – jetzt“ (PM)

    Ab dieser Woche (12.10.2022) sind die registrierten Pflegekräfte aufgerufen ihre Mitglieder in die neugegründete Pflegekammer NRW zu wählen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Spitzenkandidat*innen in jedem der fünf Regierungsbezirke in den jeweiligen Listen Altenpflege und interdisziplinäre Pflege aufgestellt. Von den über 200.000 betroffenen Pflegekräfte haben sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse am 22.08.2022 weniger als 100.000 Betroffene registrieren lassen. Diese wählen jetzt ihre Mitglieder für die Kammer.

    Die Pflegekammer soll die professionelle Pflege sicherstellen und pflegebedürftige Menschen vor schlechter und unsachgemäßer Pflege schützen. Bisher regeln dies staatliche Stellen, die der Gesetzgeber eingerichtet hat. Aus Sicht von ver.di löst ein zusätzliches Gremium, wie die Pflegekammer, das Problem der Pflegenden nicht. Fachlich gute und professionelle Pflege braucht keine zusätzliche Pflegekammer.

    ver.di stellt daher die Forderung auf, dass alle Pflegekräfte befragt werden müssen, ob es eine solche Kammer geben soll. Die von ver.di aufgestellten Kandidat*innen treten unter dem Motto „Stark für die Pflege: Vollbefragung – jetzt“ an.

    „Eine demokratische Legitimierung kann nur durch den Zuspruch einer Mehrheit der betroffenen Pflegekräfte gewährleistet werden. Alle Pflegekräfte sollen abstimmen können, ob sie eine Kammer wollen, die mit ihren Beiträgen finanziert wird. Aber keine wirkliche Durchsetzungskraft für Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen gegenüber der Landesregierung hat.“, so Harald Meyer, ver.di-Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft NRW.

    Ob eine Mehrheit für diese Forderung nach Befragung aller Pflegekräfte, wie ver.di sie fordert, in der zukünftigen Kammer durchgesetzt werden kann, entscheiden nun die Wählerinnen und Wähler.

  11. ver.di übt Kritik an der neuen Pflegekammer NRW – Konstituierung des Gremiums am Freitag (PM)

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt scharfe Kritik im Vorfeld der konstituierenden Sitzung der neuen Pflegekammer NRW. Die Befürworter der Kammer versprechen den Pflegekräften eine „starke Stimme“ bei der Vertretung ihrer Interessen.

    Bis zur Wahl der Pflegekammer am 31.10.2022 haben sich von 220.000 Pflegekräften weniger als 100.000 Pflegekräfte registriert, um an der eigentlichen Wahl teilzunehmen. Von den Wahlberechtigten beteiligt sich anschließend nur 21.512 Pflegekräfte an der Wahl.

    Das Gesamtgremium hat eine Größe von 60 zu wählende Kammervertreter*innen, davon entfielen auf ver.di-Listen 16 Vertreter*innen. ver.di-Vertreter*innen haben sich vor der Kammerwahl eindeutig für eine Urabstimmung ausgesprochen, um alle betroffenen Pflegekräfte über ein Fortbestehen oder Abschaffen der Pflegekammer abstimmen zu lassen. „Bei weniger als 10 Prozent tatsächlicher Wahlbeteiligung kann man nicht von einer ‚starken Stimme für die Pflege‘ sprechen. 40 Prozent der Wähler haben ihre Stimmen für eine Urabstimmung fordernde Listen abgegeben. Eine auf breiter Basis legitimierte Vertretung sieht anders aus.“, so Harald Meyer, ver.di-Gewerkschaftssekretär im Landesbezirksfachbereich C NRW.

    Die Mehrheit der Pflegekräfte scheint ein solches Gremium nicht als ihre starke Kraft anzusehen und verweigerte deswegen die Beteiligung und die Registrierung zur Wahl. „Eine Vertretung der Pflegekräfte zu sein, entspricht weder dem primären gesetzlichen Auftrag noch den Durchsetzungsmöglichkeiten einer Kammer nach Heilberufsgesetz NRW“, so Meyer. „Wenn man bedenkt, dass die Kammermitglieder in Zukunft auch noch dafür bezahlen sollen und die Kammervertreter*innen nicht mal eine gesetzliche Freistellungsgrundlage für die Teilnahme an der Kammerversammlung gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können, ist die offensichtlich ablehnende Haltung des überwiegenden Teils der Pflegekräfte gegenüber einer für ihre Interessen zahnlosen Kammer nachvollziehbar.“

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