Naturmuseum öffnet am 8. September – Wir verlosen dreimal zwei Tickets für einen exklusiven Vorabrundgang

Am 8. September ist es endlich soweit. Das neue Naturmuseum Dortmund öffnet seine Pforten. Einen Tag zuvor gibt es einen exklusiven Erstrundgang mit OB Sierau, für den wir dreimal zwei Karten verlosen. Neben den Tickets gibt es auch eine nette Tüte mit Giveaways wie dem niedlichen Mammutstofftier. Foto: Roland Gorecki

Das lange Warten hat ein Ende: Dienstag, der 8. September wird der erste reguläre Öffnungstag für das neue „Naturmuseum Dortmund“. Nach umfangreicher Gebäudesanierung und -modernisierung präsentiert sich das ehemalige Museum für Naturkunde mit einer ganz neuen Ausstellung in Räumlichkeiten, die nach dem Umbau kaum wiederzuerkennen sind. Interessierte haben die Chance, für die Erstbegehung mit Oberbürgermeister Ullrich Sierau am 7. September, Tickets zu gewinnen.

Für die Teilnahme einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Gewinnspiel Naturmuseum“ senden

Im Naturmuseum freut man sich schon, endlich die neue Ausstellung präsentieren zu können. Fotos (2): Joachim vom Brocke

Auf die geplante Eröffnungsfeier muss Corona-bedingt leider verzichtet werden. Statt einer großen Party gibt es zum Start nun einen exklusiven Erstzutritt: Insgesamt 100 Dortmunder*innen haben die Chance, gemeinsam mit Medienvertreter*innen an der offiziellen Einweihung und Erstbegehung des Hauses mit Oberbürgermeister Ullrich Sierau teilzunehmen. Auch die Nordstadtblogger verlosen dreimal zwei Karten für den exklusiven Eintritt in das Naturmuseum Dortmund und dazugehörige Give-Away-Tüten zur Wiedereröffnung am 7. September 2020.  ___STEADY_PAYWALL___

Die Adresse lautet: Münsterstr. 271, 44145 Dortmund. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Mitarbeitende der Stadt Dortmund und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt durch die Zusendung einer E-Mail mit dem Betreff „Gewinnspiel Naturmuseum“ an info@nordstadtblogger.de. Pro teilnahmeberechtigter Person ist nur eine Einfachteilnahme möglich. Pro Person wird nur eine E-Mail berücksichtigt. Das Senden mehrerer E-Mails hat keine erhöhte Gewinnchance zur Folge.

Teilnahmeschluss am 23. August – Karten werden per Post zugestellt

Als Gewinn werden unter allen Teilnehmenden, die bis 24. August, 0 Uhr, eine E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse senden, jeweils zwei Karten für das Naturmuseum Dortmund und eine dazugehörige Give-Away-Tüte verlost. Die Karte ist ausschließlich gültig am Tag der Wiedereröffnung, dem 7. September 2020, 11 Uhr. Danach verfällt die Gültigkeit. Die E-Mail muss die Kontaktdaten der*des Teilnehmenden (vollständiger Name, Mail-Adresse) enthalten, andernfalls kann sie nicht in die Verlosung aufgenommen werden.

Der Dino, der zur letzten DEW21-Museumsnacht für Aufsehen sorgte, kommt auch zur Eröffnung des Naturmuseums.

Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns oder Verrechnung mit einem anderen Objekt besteht nicht. Die Gewinner*innen werden nach Ende des Gewinnspiels im Losverfahren ausgewählt und im Anschluss an die Auflösung des Gewinnspiels per E-Mail informiert und um Übersendung Ihrer Postadresse gebeten.

Die Übermittlung des Gewinns erfolgt postalisch an die von den jeweiligen Gewinner*innen genannte Adresse. Die Karte ist nicht personalisiert.Die Gewinner*innen erklären sich automatisch damit einverstanden, dass ihre Daten allein zum Zwecke der Verifizierung ihrer Identität an Nordstadtblogger gesendet werden. Wir versichern, die persönlichen Daten der Teilnehmer*innen nach Ende des Gewinnspiels zu löschen.

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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