Polizeipräsident benennt vorläufige Maßnahmen - keine Vorverurteilung

Nach tödlichem Polizeieinsatz: Ein Beamter wurde mittlerweile suspendiert, vier weitere versetzt

Fünf Schüsse aus einer Maschinenpoistole trafen den 16-jährigen Flüchtling und verletzten ihn tödlich.
Fünf Schüsse aus einer Maschinenpoistole trafen den 16-jährigen Flüchtling und verletzten ihn tödlich. Screenshot: n-tv

Es gibt erste Konsequenzen des umstrittenen Polizeieinsatzes am 8. August 2022 in der Holsteiner Straße in der Dortmunder Nordstadt, bei dem ein suizidgefährdeter 16-jähriger Flüchtling von fünf Kugeln aus einer Maschinenpistole getroffen wurde und starb: Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hat gegen alle beteiligten Beamten:innen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Strafverfahren läuft – es gilt weiter die Unschuldsvermutung

In einer Pressemitteilung heißt es, dass in „Abhängigkeit zum Ermittlungsstand des Strafverfahrens unverzüglich alle notwendigen dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen“ worden seien. Gegen alle Beamt:innen, gegen die im Strafverfahren ermittelt werde, seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden. „Diese wurden wie üblich für die Dauer des Strafverfahrens ausgesetzt.“

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange.
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange Foto: Leopold Achilles

Gleichzeitig wurden folgende vorläufige Maßnahmen getroffen: Ein Beamter wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Vier weitere Polizeivollzugsbeamt:innen sind in andere Tätigkeitsbereiche des Polizeipräsidiums Dortmund umgesetzt worden.

„Die Polizei Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass diese vorläufigen Maßnahmen nicht einer Vorverurteilung gleichkommen dürfen. Bis zum Ausgang des Strafverfahrens gilt auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unschuldsvermutung, genauso wie bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern“, so Polizeipräsident Lange.

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Reaktionen

  1. Ulrich Sander

    Was Innenminister so reden!
    „Lieber schieße ich ein paarmal zu kurz oder zu weit, aber ich schieße wenigstens!“ Der preußische Innenminister Hermann Göring im Reichstagsbrandprozess 1933.
    „Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer herkömmlichen Pistole und einer Maschinenpistole. Letztere gehört zur Standardausrüstung eines Streifenwagens.“ Der Tod des Jungen müsse gründlich untersucht werden; „ich mag keine Schnellschüsse.“ Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) am 23. August 2022 im Landtagsausschuss zur Untersuchung des Tötungsdelikts der Dortmunder Polizei, die einen 16jährigen Flüchtenden aus Senegal erschoss.
    Der Innenminister selbst war es, der das Mitführen von je zwei Maschinenpistolen in nordrhein-westfälischen Polizeiwagen anordnete. Das kann doch von den Polizisten nur so verstanden werden, dass sie diese MP auch anwenden sollen. Wenn nun, wie dpa meldet, davon gesprochen wird, den Todessschützen wegen Todschlags anzuklagen, dann ist aber mindestens auch eine Anklage gegen Herbert Reul wegen Beihilfe fällig.

    • Hayek

      Von Göring zu Reul braucht schon einiges an Akrobatik. Glauben Sie den Unsinn eigentlich selbst?

      Zur „Maschinenpistole“: Diese wird mitgeführt, weil sie im Gegensatz zur Handfeuerwaffe auf größere Distanz eingesetzt werden kann, ohne Kugeln in alle Himmelsrichtungen zu streuen. Ein wie bei diesem Einsatz abgestellter Polizist kann seine Kollegen so auch schützen, ohne direkt mit der Handfeuerwaffe vor dem Täter-Opfer herumzufuchteln. Naheliegend, dass bei diesem Einsatz deshalb zur MP5 gegriffen wurde. Dauerfeuer können die nicht, sonst wären damit auch weit mehr als sechs Kugeln abgefeuert worden, von denen bestimmt nicht fünf ins „Ziel“ gegangen wären.

      Das Bild vom Rambo-Polizisten, der einmal draufdrückt und dann macht es „Brrrt“, das Journalisten mit dem mantra-artigen Wiederholen des Begriffs „Maschinenpistole“ ohne weitere Erläuterung wohl auslösen wollen, ist eben genau nicht der Grund für das Mitführen der MP5. Das wäre ja Irrsinn.

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