Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 9. November in Kraft

Künftig drohen deutlich höhere Strafen bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen

Behinderungen durch illegales Parken auf dem Bürgersteig beziehungsweise dem Radweg werden deutlich teurer.
Behinderungen durch illegales Parken auf dem Bürgersteig beziehungsweise dem Radweg werden deutlich teurer. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Nach einer ersten Umstellung im April 2020 steht seit geraumer Zeit die erneute Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Raum. Jetzt wird sie mit einigen Änderungen und Verschärfungen am 9. November 2021 in Kraft treten. Damit gehen deutlich höhere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen einher.

Viele Neuerungen betreffen die Bereiche des allgemeinen Radverkehrs

Ab 9. November 2021 werden Geschwindigkeitsverstöße deutlich härter sanktioniert – mit Bußeldern und Punkten. Karsten Wickern | Nordstadtblogger

Neben Veränderungen im ruhenden Verkehr beim Parken in bestimmten Bereichen, enthält die neue StVO auch Verschärfungen im fließenden Verkehr bei der Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit. So ist das Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit innerorts ab 21 km/h mit 115 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister belegt. Außerorts beträgt das Bußgeld 100 Euro.

Weitere Neuerungen und Änderungen ergeben sich insbesondere für die Bereiche des allgemeinen Radverkehrs mit der Einrichtung von Fahrradzonen oder dem Parken und Halten auf einem Radweg/ Radschutzstreifen (ab mindestens 55 Euro). Parken ohne Parkschein wird ab sofort mit 20 Euro geahndet und das Gehwegparken ist bei Behinderung punktebewertet.

Für das Parken auf Gehwegen (ab sofort mindestens 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro und einem Punkt), das Parken auf Carsharingparkplätzen, Parkplätzen für E-Fahrzeuge und das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (alle mindestens 55 Euro) sowie einigen anderen Tatbeständen verschärfen sich die Verwarnungs- bzw. Bußgelder teils erheblich.

 Das allgegenwärtige Gehwegparken wird künftig härter bestraft

Behinderungen durch illegales Parken auf dem Bürgersteig beziehungsweise dem Radweg werden deutlich teurer.
Behinderungen durch illegales Parken auf dem Bürgersteig beziehungsweise dem Radweg werden deutlich teurer. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Das Ordnungsamt sieht in den Veränderungen und Verschärfungen ein Signal des Gesetzgebers, die schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiter zu stärken und den im Straßenverkehr mittlerweile immer mehr verrohenden Sitten und einem größer werdenden Egoismus Einhalt zu gebieten und Nutzungskonflikte zu entschärfen.

Insbesondere das allgegenwärtige Gehwegparken kann nun angemessener und auch nachhaltiger kontrolliert sowie sanktioniert werden. Auch den Entwicklungen im Radverkehr wird mit den neuen Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldhöhen mehr Rechnung getragen.

Von besonderen Schwerpunktaktionen sieht das Ordnungsamt aktuell ab, appelliert jedoch an die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der neuen bundesweiten Regelungen im ruhenden wie fließenden Verkehr genau zu beachten. Ab sofort wird es deutlich teurer.

Unterstütze uns auf Steady
Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Frank S.

    „Von besonderen Schwerpunktaktionen sieht das Ordnungsamt aktuell ab, appelliert jedoch an die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der neuen bundesweiten Regelungen im ruhenden wie fließenden Verkehr genau zu beachten.“

    Leider bringt das nicht viel.
    Von der Stadtverwaltung kommt NICHTS Neues, seit gefühlt 50 Jahren.

  2. Jona Klar

    Strafen sind solange unwirksam, solange nicht ausreichend kontrolliert wird. Was in Dortmund nicht geschieht.
    Und die Strafen sind lächerlich und nicht logisch. z.B. 55 € für Parken auf einem E-Auto Parkplatz und blockieren eines Fuss- oder Fahrradwegs. Letzteres sollte wesentlich teurer sein, weil es lebensgefährlich werden kann (Ausweichen auf Fahrweg).

  3. Ordnungsamt macht das Zahlen von „Knöllchen“ mithilfe eines QR-Codes einfacher (PM)

    Wer falsch oder ohne Parkschein parkt oder sein Fahrzeug anderweitig ordnungswidrig abstellt, der muss bekanntlich mit einer Verwarnung (umgangssprachlich „Knöllchen“ genannt) rechnen. Die Verkehrsüberwachung des Dortmunder Ordnungsamtes stellt seit heute, 3. Januar 2022, nur noch Knöllchen aus, die einen Giro-Code in Form eines QR-Codes enthalten.

    Die Verwarnungen, die hinter die Scheibenwischer geklemmt werden, ermöglichen es nun also mithilfe des QR-Codes, die Zahlung des Verwarngeldes sofort vor Ort zu erledigen.

    Knöllchen werden von den Bürger*innen häufig als etwas Negatives und als subjektiv ungerecht wahrgenommen. Eine Hochschulstudie hatte ergeben, dass genau deshalb viele Falschparkende am liebsten sofort und direkt am Tatort, also an ihrem Fahrzeug, die Bezahlung vornehmen möchten. Um diesen Wunsch zu erleichtern, werden nun die Scheibenwischerverwarnungen des Ordnungsamtes zusätzlich mit einem QR-Code bedruckt.

    Der Code enthält alle Informationen, die zum Begleichen des ausstehenden Betrags wichtig sind: das Kassenzeichen, den Betrag, den/die Empfangenden und die Bankverbindung beziehungsweise IBAN und BIC, an die das Verwarnungsgeld überwiesen werden soll. Damit können Betroffene mit jedem handelsüblichen Smartphone oder Tablet, welches über eine Kamera verfügt, den QR-Code auslesen und die Daten ohne Eingabe übernehmen. Ein Service zur Möglichkeit der direkten digitalen Bezahlung.

    Dieser Weg hat für Betroffene mehrere Vorteile: Zum einen reduzieren sich Fehlüberweisungen aufgrund falsch ausgefüllter Überweisungsträger, welche oft zu umständlichen Nachbearbeitungen führen. Zum anderen vergisst man die rechtzeitige Überweisung später nicht mehr und die Zahlung erfolgt insgesamt schneller als über die „traditionelle“ Überweisung.

    Wird diese Zahlungsoption innerhalb einer Woche nicht genutzt, erreicht die Betroffenen wie gewohnt ein Schreiben der Verwaltung über den Postweg. Auch dann besteht natürlich noch immer die Möglichkeit den QR-Code für den Zahlvorgang einzusetzen.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert