Gut besuchte Podiumsdiskussion zum Thema Schwangerschaftsabbrüche

Klare Botschaft: „My body – my choice: Der Paragraph 218 muss gestrichen werden!“

Hinter diese Forderung stellen sich sehr viele Frauen – auch bei der Podiumsdiskussion. Foto: DGB

Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, einhergehend mit der Streichung des §218, bewegt seit Jahrzehnten unsere Gesellschaft. Die Dortmunder DGB-Frauen nahmen sich in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro unter dem Titel „My body – my choice“ diesem Thema an und luden zu einer gut besuchten Podiumsdiskussion ein.

Ungewollt schwanger: Viele Defizite in der Infrastruktur

Die Diskussionsteilnehmenden waren die Rechtsanwältin Henriette Lyndian, Landesvorsitzende des deutschen Juristinnenbundes in NRW, Frau Dr. Gabie Raven, Leiterin der Dortmunder Gynaikon Praxisklinik und Bärbel Nellissen, Leiterin der Dortmunder AWO Schwangerschaftskonfliktberatung jeweils ihre Sicht auf die Problematik dar.

In der Diskussion wurde klar, dass vor einem Schwangerschaftsabbruch sich ungewollt schwangere Personen einer für sie diskriminierenden und entmündigenden Pflichtberatung unterziehen müssen. Das heißt nicht, dass Beratung an sich negativ betrachtet wird, als freiwillig zu nutzendes Angebot werden die vorhandenen Angebote auch rege genutzt, jedoch wird die Pflicht zur Beratung oft-mals eher negativ wahrgenommen.

Darüber hinaus führen die gesetzlichen Regelungen in der Folge dazu, dass bis zu einem (eventuellen) Abbruch sehr viel Zeit vergeht, die für die Frauen als sehr belastend wahrgenommen wird.

Viele Hürden für Gynäkolog:innen, die Abbrüche durchführen möchten

Die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, ist defizitär. Aufgrund der Verankerung im Strafrecht gibt es viele Hürden die letztlich dafür sorgen, dass es nicht genügend und von den Krankenkassen getragene Angebote für betroffene Frauen gibt: beispielsweise ist der Schwangerschaftsabbruch bislang kein Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung und auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar. Deswegen bedarf es einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der schwangeren Person orientiert.

Das Fazit einer sehr engagierten Diskussion lautet daher: „Es wird Zeit, eine jahrzehntelange Auseinandersetzung im Sinne der Frauen zu Ende zu bringen – der Paragraph 218 muss gestrichen werden!“

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Reaktionen

  1. Künstlerischer Aufschrei gegen den Paragrafen 218: Bilderreise und Feministischer Dialog im Keuninghaus (PM)

    Seitdem Abtreibungen gesetzlich unter Strafe gestellt wurden, beteiligen sich Künstlerinnen aktiv am Kampf dagegen. Durch eindrucksvolle Bilder und Plakate weisen sie auf die Ungerechtigkeiten des Paragrafen 218 hin.

    Im Keuninghaus (Leopoldstraße 50-58) nimmt Kunsthistorikerin Astrid Petermeier das Publikum am Dienstag, 28. November, 19 Uhr mit auf eine Bilderreise, die die Geschichte dieser Kämpfe sowie die Folgen, die durch das Verbot von Verhütung und Abtreibung verursacht wurden, beleuchtet. Der Einlass beginnt um 18:30, der Eintritt ist frei.

    Im Anschluss an die Bilderreise lädt eine feministische Diskussionsrunde dazu ein, die Auswirkungen der Kriminalisierung von Abtreibungen im Alltag zu erörtern. Die Moderatorin Claudia Dorka führt durch das Gespräch mit Ada Schnittfeld, Sprecherin der DGB-Frauen, und Angelika Merkl von der AWO-Konfliktberatung.

    Special Guest des Abends ist Isabel Sophie Schneider, Mitglied des Dyke* March Ruhr.

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