Für viele erster Sommerurlaub nach zweieinhalb Jahren Pandemie

Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten in Dortmund zum „Urlaubsgeld-Check“

Urlaubskasse aufbessern: Die Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten, sich zu informieren, ob sie ein Urlaubsgeld erhalten. Gerade wer länger keine Auszeit vom Job genommen habe, solle die Sonderzahlung zur Erholung nutzen. Foto: NGG

Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen. Beschäftigte aus Dortmund sollten sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart. In Dortmund arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 11.000 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

Klare Vorteile für Tarifbeschäftigte bei Sonderzahlung und Urlaubsanspruch

„Wer Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen“, betont Gebehart.

Wer in der Backstube arbeitet, macht einen harten Job. Zu viele Bäckereien speisen ihre Mitarbeiter trotzdem mit Niedriglöhnen ab, kritisiert die Gewerkschaft. Foto: NGG
In der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk ist die Sonderzahlung tariflich festgelegt. Archivfoto: NGG

Nach NGG-Angaben beläuft sich die Sonderzahlung in der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft meist auf ein halbes Monatseinkommen. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist in der Branche mit 30 Tagen überdurchschnittlich.

Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent.

Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

Insbesondere Azubis, Teilzeit- und Minijobber sollten den „Urlaubsgeld-Check“ machen

12.100 Beschäftigte im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind zu Betriebsratswahlen aufgerufen.
Bei Problemen sollten sich Beschäftigte an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Symbolfoto: NGG Dortmund

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Gebehart. Der Chef der NGG-Region Dortmund appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen.

„Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Gebehart macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

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Reaktionen

  1. Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber: NGG rät Beschäftigten in Dortmund zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld (PM)

    Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten in Dortmund zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, den Bäckereien und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund, Torsten Gebehart. Schließlich komme es bei deutlich teurer gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.

    Ganz besonders, so Gebehart, sollten Mini-Jobber in Dortmund auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. „Sie werden gern bei der Sonderzahlung ‚vergessen‘ – genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit“, so Torsten Gebehart. Gerade Mini-Jobber wüssten das oft nicht oder scheuten die Nachfrage beim Chef.

    Das Vorenthalten des Urlaubsgelds ist nach Beobachtungen der NGG Dortmund dabei nur ein Problem. Immer wieder, so der NGG-Geschäftsführer, gebe es Fälle, wo Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine „echten Arbeitnehmer“ seien. Torsten Gebehart: „Das ist schlichtweg falsch. Sie sind keine Beschäftigten ‚zweiter Klasse‘ und haben anteilig die gleichen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abgesehen davon ist es extrem unfair, gerade die zu benachteiligen, die ohnehin über das geringste Einkommen verfügen“.

    Außerdem weist die NGG Dortmund darauf hin, dass Beschäftigte, die unter dem Dach eines Tarifvertrages arbeiten, beim Urlaubsgeld grundsätzlich im Vorteil sind: So hat eine aktuelle Untersuchung des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung festgestellt, dass in Betrieben mit Tarifvertrag 74 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf Urlaubsgeld haben. In Unternehmen ohne Tarifbindung sind es lediglich 35 Prozent, so die NGG.

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