Ex-Feuerwehrchef sitzt Haftstrafe wegen Volksverhetzung ab – Polizeipräsident Lange: „Ein wichtiges Urteil“ 

Der frühere Feuerwehrchef Klaus Schäfer und Demoanmelder und Versandhändler Michael Brück.
Der frühere Feuerwehrchef Klaus Schäfer (li.) war nicht nur auf Naziaufmärschen als Redner präsent, sondern auch im Internet sehr aktiv. Und das brachte ihm letztendlich die Haftstrafe ein. Archivbilder: Alex Völkel

„Was lange währt,….“: Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer hatte sich im Jahr 2016 strafbar über die Tötung von drei Menschen in Deutschland, darunter ein Opfer aus Dortmund, ausgelassen. Für seine volksverhetzenden Aussagen im Internet und die verbale Billigung von Straftaten hatten  Amtsgericht und Landgericht ihn verurteilt. Nach der Revision am OLG blieb noch ein Vorwurf hängen. Dafür war er für sechs Monate auf Bewährung verurteilt worden, wenn er der Geldauflage nachkomme. Doch das tat der heute 65-Jährige nicht. Daher wurde die Bewährung widerrufen und Schäfer zum Haftantritt geladen.

Vorwurf: „Klare Volksverhetzungen“ und Verharmlosung von Straftaten 

Ursprünglich elf Vorwürfe waren Klaus Schäfer von der Staatsanwaltschaft Dortmund gemacht und angeklagt worden, wegen sechs Vorwürfe wurde er vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldstrafe verurteilt. ___STEADY_PAYWALL___

Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund: Dem ehemaligen Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer wird Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung vorgeworfen.
Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund: Der ehemalige Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer ging durch alle Instanzen.

Das Gericht hat es sich nicht leicht gemacht und brauchte drei intensive Verhandlungstage bis zu einem Urteil. Insgesamt 210 Tagessätze zu 70 Euro befand das Schöffengericht für tat- und schuldangemessen. Sechs Facebook-Beiträge waren Teil der Anklageschrift.

Daraufhin ging Schäfer in Berufung. Vor dem Landgericht Dortmund blieben von den sechs noch drei Vorwürfe übrig. Doch die sahen die Staatsanwaltschaft und  auch das Schöffengericht am Landgericht sehr wohl als gravierend an –  er habe sich „klarer Volksverhetzungen“, als auch der Verharmlosung von Straftaten schuldig gemacht.

Obwohl nicht vorbestraft, sah die Staatsanwaltschaft in Schäfer einen „Überzeugungstäter“, der sich dem äußersten rechten Rand zugewandt habe und dessen Alltagsaktivitäten mit rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven durchdrungen seien.

Zugleich billige er auch schwerste Straftaten zum Nachteil des politischen Gegners und heiße sie gut. Daher verhängte das Landgericht eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und der Auflage, 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 14 Monate Haft gefordert – dies hätte den Wegfall der Pensionsansprüche für den früheren Staatsdiener bedeutet.

Erfolgreiche Revision – aber Schäfer kam nicht der gerichtlichen Geldauflage nach

Der volksverhetzende Facebook-Post.

Doch auch gegen dieses Urteil wehrte sich Klaus Schäfer vor dem Oberlandesgericht. Weitere zwei Vorwürfe wurden dort im Zuge der Revision gestrichen. Doch eine Volksverhetzung blieb auf dem Tisch. In einem Facebook-Posting hatte Schäfer sich gegen Flüchtlinge geäußert, was auch das OLG als Volksverhetzung bewertete.

Dafür bekam Schäfer „nur“ eine sechsmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde – mit der Auflage,  in Raten eine Geldstrafe von 5000 Euro an das Hospiz in Hamm zu zahlen.

Doch diese Zahlungen leistete Schäfer nicht – auch nicht nach Aufforderung. Daher wurde letztendlich die Bewährung widerrufen. Doch der Ladung zum Haftantritt kam Schäfer nicht nach, so dass der frühere Feuerwehrchef dann von der Polizei zum Haftantritt gebracht wurde.

Polizeipräsident: „Diese Freiheitsstrafe ist aus meiner Sicht sehr wichtig“

„Diese Freiheitsstrafe ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Sie zeigt, dass die Sonderkommission Rechts auch bei Hassrede im Internet konsequent vorgeht und Ermittlungsverfahren einleitet, die zu Anklagen und Verurteilungen führen können“, kommentierte Polizeipräsident Gregor Lange jetzt das Urteil und den Haftantritt.

„Wer sich ideologisch in die Nähe oder in die Mitte von Rechtsextremisten begibt und mit Volksverhetzung oder anderen szenetypischen Delikten auffällt, muss in einer wehrhaften Demokratie mit rechtsstaatlichen Konsequenzen rechnen. Das Urteil ist auch wichtig, weil gerade die Verbreitung von menschenverachtenden Inhalten im Internet zu Straftaten in der Realität anstacheln kann.“

 

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