Rund 100 Tiere müssen getötet werden

Bestätigte Fälle von Vogelgrippe in einer Auffangstation in Dortmund-Dorstfeld

Wegen Vogelgrippefällen mussten die 800 Dortmunder Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten.
Die Tiere der betroffenen Auffangstation müssen getötet werden. Um weitere Fälle zu vermeiden, sollten Geflügelhalter:innen ihre Tiere am besten in geschlossenen Ställen halten, wo es zu keinerlei Kontakt mit Wildvögeln kommen kann. Archivfoto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Am Donnerstag, 27. Januar 2022, wurde der Ausbruch der Vogelgrippe (Aviären Influenza /hochpathogenes Virus H5N1) amtlich in Dortmund festgestellt. Betroffen ist eine seit langer Zeit und mit großem Engagement betriebene private Vogelauffangstation in Dorstfeld. Dort werden zurzeit ca. 100 Vögel unterschiedlichster Arten gehalten. Alle Beteiligten sind von der Tatsache des Ausbruchs der Vogelgrippe dort sehr betroffen. Die Räumung des gesamten Vogelbestandes steht nun an. Alle Geflügelhalter:innen in Dortmund sind angehalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Tiere im Stall statt draußen zu halten.

22 Ausbrüche in NRW in den letzten zwölf Monaten

Die Welle der Vogelgrippe ist in Deutschland leider noch lange nicht zu Ende. Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich Löffler Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen.

In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch benachbarte Kreise im übrigen Westfalen und am Niederrhein.

In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern, zum Beispiel Israel.

Wichtige Hinweise zu den Hygienemaßnahmen in der Geflügelhaltung

In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:

  • Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
  • Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.
  • Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.
  • Geflügelhaltung ist in geschlossenen Ställen am sichersten.
  • Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.

Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken.

Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.

Bei Tierverlusten umgehend Tierarzt und Veterinäramt informieren

Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung sind sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Veterinärwesen“ unter „3. Tierseuchenbekämpfung“ der Internetseite des Ordnungsamtes: www.ordnungsamt.dortmund.de Tierhalter können sich bei Fragen auch telefonisch direkt an das Veterinäramt wenden (Tel. 0231 50 239 70).

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Reaktionen

  1. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Vogelgrippe für Nutzgeflügel veröffentlicht (PM)

    Wie bereits heute mitgeteilt, wurde am Donnerstag, 27. Januar, der Ausbruch der Aviären Influenza (hochpathogenes Virus H5N1) / Vogelgrippe amtlich festgestellt. Betroffen ist eine seit langer Zeit und mit großem Engagement betriebene private Vogelauffangstation in Dorstfeld.

    Das Veterinäramt der Stadt Dortmund hat nun eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, deren Vorgaben dabei helfen sollen, die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. In der Allgemeinverfügung sind die für die Geflügelhalter jetzt streng zu beachtenden Vorgaben in dem jeweiligen, dort auch näher beschriebenen Restriktionsgebiet (3 Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb, bzw. 10 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb) geregelt. Dazu gehören auch die Stallpflicht (10 Km-Radius), verbessertes Hygienemanagement, Meldung der Tierzahlen, Verbot des Transports und Meldung bei Krankheitsverdacht (vermehrter Anfall von totem Geflügel).

    Weitere Details zur Allgemeinverfügung finden Sie in der aktuellen Sonderausgabe der Dortmunder Bekanntmachungen unter folgendem Link:
    https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html

    Tierhalter können Kontakt zum Veterinäramt unter (0231) 50 23970 aufnehmen.

  2. Zum aktuellen Stand der Vogelgrippe in Dortmund (PM Veterinäramt der Stadt Dortmund)

    Wie bereits mitgeteilt, musste am Samstag, 29. Januar, der Tierbestand – ca. 120 Vögel – einer privaten Vogelauffangstation in Dortmund via Spritze eingeschläfert werden, nachdem zwei Tage zuvor am Donnerstag, 27. Januar, der Ausbruch der Aviären Influenza (hochpathogenes Virus H5N1) amtlich festgestellt worden war. Die Tiere wurden nach medikamentöser Betäubung tierschutzgerecht eingeschläfert.

    Die Räumung des mit viel Engagement geführten Vogelbestandes war auf der Rechtsgrundlage des Europäischen Tierseuchenrechts (Animal Health Law) unumgänglich und alternativlos zur Vermeidung der weiteren Verbreitung der Vogelgrippe. Diese und weitere Maßnahmen wurden städteübergreifend mit dem zuständigen Ministerium und dem LANUV abgestimmt.

    In Dortmund sind neben sechs landwirtschaftlichen Geflügelhaltungen mit jeweils mehr als 1.000 Tieren rund 580 Hobbygeflügelhalter*innen in dem betroffenen Radius vorhanden. Der festgelegte 10-Kilometer-Schutzradius betrifft auch Flächen der Stadt Bochum, des Kreises Recklinghausen und des Kreises Unna.

    Das Veterinäramt der Stadt Dortmund muss nun in dem derzeit betroffenen Radius kurzfristig Kontrollen durchführen. Wenn weitere Fälle durch die Kontrollen auftreten, informiert die Pressestelle der Stadt Dortmund durch eine gesonderte Presseinformation.

    Es wird erneut auf die Sonderausgabe der Dortmunder Bekanntmachungen hingewiesen. Hier ist erläutert, welche Maßnahmen Geflügelhalter*innen in den zwei unterschiedlichen Radien zu befolgen haben:
    https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html

  3. Vogelgrippe: Aufhebung der Schutzzone (PM)

    Ab Dienstag, 22. Februar, werden die für die Schutzzone (3-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb) geltenden Schutzmaßregeln aufgehoben. Somit gelten erleichterte Bedingungen insbesondere für Schlachtbetriebe und Zerlegungsbetriebe von Geflügelfleisch und große gewerbliche Geflügelhalter. Die für die Überwachungszone (10-km-Radius) geltenden Vorschriften gelten weiterhin und sind auch für das Gebiet der vorherigen Schutzzone anzuwenden.

    Das bedeutet konkret: Die Stallpflicht (Aufstallungspflicht) und die Bestandssperre gelten weiter, d. h. weiterhin dürfen Eier, Tiere, Geflügelfleisch, tierische Produkte und Futtermittel nicht in einen oder aus einem Bestand verbracht werden.

    Die im Rahmen des Ausbruchs durchzuführenden amtlichen Kontrollen sind abgeschlossen. In den untersuchten Geflügelhaltungen wurden keine Hinweise auf das Vorliegen der Geflügelpest gefunden. Die Geflügelhalter sind im Rahmen ihrer Eigenüberwachung verpflichtet, jede erkennbare Änderung bezüglich der Tiergesundheit unverzüglich dem Veterinäramt zu melden (Tel. 0231 50 – 23970 oder -16221).

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