Ein 16-Jähriger soll Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant haben

Beratungsstelle „ADIRA“ warnt: Gewalt ist fester Bestandteil des Antisemitismus

Die Synagoge in Hagen war offenbar das Ziel eines Anschlags. Foto: Klaus Bärwinkel/ Wikipedia
Die Synagoge in Hagen war offenbar das Ziel eines Anschlags – am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Foto: Klaus Bärwinkel/ Wikipedia

Ist Dortmunds Nachbarstadt Hagen einem Anschlag auf deren Synagoge entgangen? Das legen Mitteilungen der Dortmunder Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nahe. Offenbar sollte auf das Gotteshaus am Abend des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur ein Anschlag verübt werden. Die Polizei erhielt gestern (15.09.2021) Hinweise auf eine mögliche Gefährdungslage „zum Nachteil einer jüdischen Einrichtung in Hagen“.

Der mutmaßliche Täter wohnt unweit der Hagener Synagoge

Allerdings hat es wohl konkrete Warnungen gegeben haben: Ort, Uhrzeit und sogar der potenzielle Täter soll der Polizei in einem Hinweis genannt worden sein. Einsatzkräfte riegelte die Synagoge am Mittwochnachmittag weiträumig ab. Die Polizei stand seitdem in enger Absprache mit dem Sicherheitsbeauftragten der jüdischen Gemeinde in NRW. Die Feierlichkeiten wurden abgesagt.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten zur Identifizierung und Festnahme eines 16-jährigen Hageners. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung unweit der Hagener Synagoge wurden drei weitere Personen – offenbar Familienangehörige – angetroffen. 

Inwieweit ein Tatverdacht besteht, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf – Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen – wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt werden.  

Ermittlungsbehörden vermuten einen islamistischen Hintergrund

Innenminister Herbert Reul im Gespräch mit Polizeidirektor Hubert Luhmann. (Archivbild) Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Parallel fanden und finden Durchsuchungsmaßnahmen in Objekten in Hagen statt. Die aktuellen Ermittlungen dienen dazu, einen Tatverdacht zu erhärten oder auszuräumen. „Es bestand die Gefahr eines Anschlags auf die Synagoge“, sagte am Donnerstagmittag der NRW-Innenminister Herbert Reul. Ob neben dem 16-Jährigen noch weitere Personen an der Planung und Durchführung beteiligt waren, ist derzeit offen. Das müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Der Generalbundesanwalt ist eingeschaltet.

Vermutet wird ein islamistischer Hintergrund – wohl auch wegen des familiären Hintergrunds des 16-Jährigen, der aus Syrien stammen soll. Nach den Worten von Reul habe es „eine ernste extremistische Bedrohung“ gegeben. 

In und um die Synagoge seien aber keine gefährlichen Gegenstände entdeckt worden. Die Bedrohung sei durch die Einsatzkräfte verhindert worden, sagte der CDU-Politiker laut WDR bei einer Vereidigungsfeier junger Polizist*innen in Köln.

Die jüdischen Gemeinden in Deutschland sind – zwei Jahre nach dem versuchten Anschlag auf die jüdische Gemeinde in Halle – sensibilisiert und alarmiert. Zu Wort melden sich aber weder die Gemeinde in Hagen noch in Dortmund. Das Benutzen elektronischer Kommunikation ist am höchsten jüdischen Feiertag auch nicht vorgesehen.

„ADIRA“ warnt vor den Gefahren des Antisemitismus auch in Westfalen

„Das Geschehen in Hagen macht deutlich, dass es ein sehr konkretes Bedrohungspotential auch vor Ort gibt, was sich unter anderem in solchen Gewaltandrohungen ausdrückt und oft auch in die Tat umgesetzt wird“, sagte Micha Neumann von „ADIRA“ – der auch für Hagen zuständigen Antidiskriminierungsberatung und Intervention bei Antisemitismus und Rassismus der jüdischen Gemeinde in Dortmund.

Dass Drohungen in Taten umgesetzt werden, wundert des Antisemitismus-Experten nicht: „Das Gewaltpotential ist dem Antisemitismus inherent. Es richtet sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch Institutionen“, sagte er auf Nachfrage von Nordstadtblogger.

Neumann geht davon aus, dass der Tag nicht zufällig ausgewählt worden sei, weil mutmaßliche Täter möglichst viele Jüdinnen und Juden treffen wollten. Jom Kippur sei der höchste jüdische Feiertag – die Zahl der Besucher*innen in den Synagogen besonders groß. 

„Das Ganze macht deutlich, dass Antisemitismus nach wie vor ein Problem ist. Es muss nicht das große Berlin, sondern kann auch die kleine Gemeinde irgendwo in Deutschland betroffen sein“, so Neumann. Denn es gehe den Tätern oft nicht um die individuelle Person, sondern um Jüdinnen und Juden an sich. „Ihnen ist egal, wenn sie treffen“, so Neumann.

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Reaktionen

  1. Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Dortmund: Drei Personen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen (PM)

    Nach einer möglichen Gefährdungslage in Hagen am gestrigen Tag (15.9.) führten kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Identifizierung und Festnahme eines 16-jährigen Hageners. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden drei weitere Personen angetroffen und dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt.

    Ein dringender Tatverdacht gegen diese drei Personen hat sich nicht ergeben. Sie wurden am heutigen Tag entlassen.

    Die Ermittlungen sowie die polizeilichen Maßnahmen bezüglich des 16-jährigen Hageners dauern an.

  2. Nach Festnahme eines 16-Jährigen: Hinweis auf die Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

    Wir weisen hin auf die am heutigen Abend (17. September) veröffentlichte Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im Nachgang zu der Festnahme eines 16-Jährigen am gestrigen Donnerstag, die wie folgt lautet:

    Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Zusammenhang mit der Gefährdungslage zum Nachteil einer jüdischen Einrichtung in Hagen

    Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) angesiedelt ist, hat heute den Erlass eines Haftbefehls bei dem Amtsgericht Hagen gegen den am gestrigen Tage festgenommenen 16-jährigen Tatverdächtigen beantragt.

    Der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dringend verdächtig. Nach den bisherigen Erkenntnissen und dem vorläufigen Ergebnis der Auswertung der sichergestellten Medien steht er in Verdacht, über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einer zurzeit nicht näher identifizierten Person gehabt zu haben, die ihm die Kenntnisse für den Bau von Sprengvorrichtungen vermittelte. Der Beschuldigte erhielt Anweisungen, welche Stoffe er für deren Bau beschaffen sollte. Als Ziel benannte er eine Synagoge, deren Beschreibung im Chatverlauf auf die Synagoge in Hagen zutrifft.

    Der Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sieht gemäß § 89a StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

    Hierbei handelt es sich indes um die Strafandrohung für erwachsene Straftäter, während bei der Anwendung des Jugendstrafrechts neben Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln – u.a. der Jugendarrest – die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht kommt, deren mögliches Höchstmaß von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Bemessung einer Sanktion nach dem Jugendstrafrecht erfolgt dabei primär nach dem Erziehungsgedanken.

    Das Amtsgericht Hagen hat den Haftbefehl antragsgemäß erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

    Weitere Angaben können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht getätigt werden.

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