Ab Montag gilt die verschärfte Maskenpflicht in Geschäften und dem ÖPNV – FFP2-Masken: So kann man sie reinigen!

Ab Montag (25. Januar) gilt die verschärfte Maskenpflicht - dann müssen in Geschäften und dem ÖPNV mindestens einfache medizinische Masken getragen werden. Schals und einfache Stoffmasken reichen dann nicht mehr. Mehr Schutz versprechen die teureren FFP2- und FFP3-Masken. Foto: Alex Völkel
Ab Montag gilt die verschärfte Maskenpflicht in Geschäften, Praxen und dem ÖPNV – dann müssen mindestens einfache medizinische Masken getragen werden. Mehr Schutz versprechen teurere FFP2- und FFP3-Masken. Foto: Alex Völkel

In Dortmund gilt seit Samstag (22. Januar) die erweitere Maskenpflicht im öffentlichen Raum – und ab Montag (25. Januar) gibt es die Pflicht, zumindest medizinische Masken (einfache OP-Masken oder FFP2) in Geschäften, Arztpraxen und dem öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Einfache Stoffmasken und Schals reichen dann nicht mehr aus. Der große Vorteil der FFP2-Masken: Im Gegensatz zu Alltagsmasken und OP-Masken schützen sie nicht nur das Umfeld, sondern auch den Träger bei korrekter Anwendung vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Geeignete Methode für FFP2-Masken: Sieben Tage trocknen bei Raumluft 

Doch auch die Nachteile liegen auf der Hand: Die Masken sind nicht zur mehrmaligen Benutzung gedacht und haben einen hohen Stückpreis. Doch es gibt zwei Möglichkeiten, die Verwendbarkeit der Maske zumindest ein wenig zu verlängern.

FFP2-Masken halten Viren durch ein dicht gewebtes Material ab und weisen zudem eine elektrostatische Ladung auf. Daher ist es bei Optionen zur Wiederverwendbarmachung der Masken wichtig, dass sowohl die Viren auf der Maske entfernt werden als auch das Material unbeschädigt bleibt.

Lässt man die Maske an der Luft trocknen, kann man sie nach sieben Tagen wiederverwenden, berichtet die Redaktion von „vergleich.org“. Die Virenlast wird dabei stark reduziert und das Material der Maske dabei kaum verändert.

Zum Vergleich: Bei einer direkten Wiederverwendung der Maske ohne Behandlung reduziert sich die Virenlast kaum. Wichtig ist bei dieser Option, dass die Maske möglichst nicht in der Küche oder im Bad gelagert wird, da hier die Luftfeuchtigkeit erhöht ist und die Maske so ggf. nicht ordentlich durchtrocknet.

Noch sicherer für FFP2-Masken ist das Trocknen bei 80 Grad Celsius in einem Ofen

Noch stärker, nämlich nahezu vollständig, ist die Reduzierung der Virenlast bei einer Behandlung mit 80 Grad Celsius trockener Hitze, also z.B. im Backofen. Hierzu muss die Maske für mindestens 60 Minuten im Backofen verbleiben.

Dabei ist es aber sehr wichtig, dass es keine Temperaturschwankungen im Ofen gibt. Denn bei geringeren Temperaturen können die Viren überleben, bei Temperaturen über 100 °C kann das Material beschädigt werden. Prüfen Sie dies mithilfe eines Braten- oder Backofenthermometers.

Benutzen Sie außerdem nur Ober- und Unterhitze, da nicht klar ist, ob sich bei Umluft Viren von der Maske im Ofen verbreiten können. Und selbstverständlich sollten Sie den Ofen nicht unbeobachtet lassen und nach der Behandlung prüfen, dass an der Maske keine Schäden sichtbar sind und die Haltebänder weiterhin funktionieren.

Außerdem sollte die Maske VOR der Desinfektion im Ofen bereits mindestens einen Tag an der Luft zum Trocknen aufgehängt werden, da das Material bei einer Restfeuchte beschädigt werden könnte. Auch für diese Methode braucht man also etwa einen Tag, bis die Maske wieder verwendet werden kann.

Es gibt auch ungeeignete Methoden zum Reinigen der FFP2-Maske

Von den teilweise kursierenden Methoden der Reinigung durch den Kochtopf bzw. mit Wasserdampf, in diversen Küchengeräten wie der Mikrowelle, Waschmaschine oder Spülmaschine oder auch mit einer UV-Lampe ist abzuraten.

Diese beschädigen allesamt das Material der FFP2-Masken, sodass die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist. Bei einer „Desinfektion” in der Mikrowelle besteht zudem Brandgefahr, hierdurch kam es schon zu Anfang der Pandemie öfter zu Wohnungsbränden.

Ebenfalls sollte man die Maske nicht einfach so wiederverwenden, selbst wenn sie nach einer Durchfeuchtung bereits getrocknet ist. Denn auch auf einer trockenen Maske können sich noch Viren befinden, die Sie sonst einatmen könnten. Diese verschwinden erst nach der Trocknungszeit von 7 Tagen bei Raumluft.

Alle Infos zur Auswertung finden Sie auch unter https://www.vergleich.org/

 

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Reaktionen

  1. Maskenpflicht: Schnell und unbürokratische Hilfe jetzt nötig (PM Grünen-MdB Markus Kurth)

    Maskenpflicht: Schnell und unbürokratische Hilfe jetzt nötig (PM Grünen-MdB Markus Kurth)

    Zur Pflicht zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel erklärt Markus Kurth, Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Dortmund:

    „Die Verordnung des Landes zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel ist sicherlich eine notwendige Maßnahme zur besseren Eindämmung der Corona-Pandemie.

    Allerdings sind die damit verbundenen Kosten für viele zu hoch. Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder auf ALG II-Leistungen angewiesen sind, können sich diese Masken in der erforderlichen Stückzahl häufig nicht leisten. Solange es keinen Corona-Zuschlag zur Grundsicherung gibt, muss das Land nun schnell und unbürokratisch eine entsprechende Struktur zur Versorgung aller Betroffenen aufbauen.

    Das einfachste wäre es, wenn das Land eine Kooperation mit den örtlichen Jobcentern eingeht. Ähnlich wie es zurzeit die Krankenkassen praktizieren, können die Jobcenter die Haushalte im ALG II-Bezug per Brief Gutscheine zukommen lassen. Mit diesen Gutscheinen können in den Apotheken die Masken eingetauscht werden. Die Apotheken wiederum lassen sich die Kosten beim örtlichen Jobcenter oder beim Land rückerstatten.

    Menschen, die wegen Wohnungs- oder Obdachlosigkeit über das Jobcenter schlecht zu erreichen sind, müssen über das Hilfesystem direkt mit entsprechenden Masken versorgt werden.

    Diese und andere Maßnahmen sind vom Land einzuleiten. Letztendlich müssen der Gesundheitsschutz und die Versorgungssicherheit für alle gewährleistet sein.“

  2. MdB Marco Bülow fordert medizinische Masken für alle (PM)

    MdB Marco Bülow fordert medizinische Masken für alle

    Zur aktuellen Situation bei Corona, der ungleichen Versorgung und teuren Masken erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

    „Seitdem bekannt wurde, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen von medizinischen Einweg- oder FFP-2 Masken verpflichtend wird, sind die Preise der Masken gestiegen. Profit mit der Gesundheit und dem Schutz von Bürger*innen zu machen ist schäbig und offenbart unser eigentliches System. Menschen können sich die notwendigeren Masken immer weniger leisten und sind dadurch dem Virus zusätzlich ausgesetzt.

    Ich fordere daher die Bundesregierung auf, allen Bürger*innen einen einfachen, unbürokratischen und bezahlbaren Zugang zu medizinischen Masken und anderen notwendigen medizinischen Artikeln zu ermöglichen. Das Infektionsschutzgesetz gestattet die Preisregulierung, die dafür notwendig ist.

    Zusätzlich müssen Sozialleistungsempfänger*innen einen Zuschuss zu allen medizinischen Artikeln bekommen, die sie zum Schutz vor der Pandemie benötigen. Dafür ist ein generelles Aufstocken des Regelbetrags um 100€ monatlich dringend notwendig.

    Darüber hinaus gehört zum Schutz am Arbeitsplatz unter den aktuellen Bedingungen auch, dass Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen für den Arbeitsweg und am Arbeitsplatz medizinische Masken kostenlos zur Verfügung stellen.

    Gesundheit und Schutz vor dem Corona-Virus dürfen nicht vom Einkommen abhängig sein und müssen von der Regierung solidarisch gestaltet werden! Ich werde dies im Bundestag beantragen und werde auch Anträge anderer Fraktionen dazu unterstützen. Zudem appelliere ich an den Einsatz vor Ort und engagiere mich dafür, das auszubügeln, was die Politik versäumt.”

  3. Bei Befreiung von der Maskenpflicht: Fahrgäste müssen Original-Attest vorzeigen – DSW21 passt Regelung zum 8. Februar an (PM DSW21)

    Bei Befreiung von der Maskenpflicht: Fahrgäste müssen Original-Attest vorzeigen – DSW21 passt Regelung zum 8. Februar an

    Mit der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr hat das Land NRW die Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ noch einmal verschärft. Aus gutem Grund: Die FFP2- und KN95-Masken schützen neben Kontaktpersonen auch die Träger*innen selbst.

    Und auch einfache OP-Masken bieten nachweislich einen besseren Schutz als die sogenannten Alltagsmasken aus Stoff. Wer hingegen gar keine MNB trägt, verstößt nicht nur gegen die Corona-Schutzverordnung, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für andere dar.

    In den Bussen und Bahnen von DSW21, wie auch an den Haltestellen, gilt die Maskenpflicht nun schon seit Mitte 2020. Die überwältigende Mehrheit unserer Fahrgäste hält sie diszipliniert ein. Und auch die seit dem 25. Januar geltende verschärfte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird weitestgehend befolgt.

    DSW21 führt täglich Kontrollen auf unterschiedlichen Linien und an wechselnden Haltestellen durch und ergänzt diese Aktivitäten durch gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Ordnungsamt.

    In diesem Zusammenhang macht DSW21 darauf aufmerksam, dass Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich keine Maske tragen dürfen, ein ärztliches Zeugnis im Original mitführen und sich gegenüber den Mitarbeiter*innen des Verkehrsunternehmens ausweisen müssen.

    „Wir haben vollstes Verständnis, wenn ein Fahrgast aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann“, sagt Hubert Jung, Verkehrsvorstand von DSW21. „Umgekehrt bitten wir unsererseits um Verständnis dafür, dass wir – schon aus Verantwortung für die Gesundheit aller Mitfahrenden – die Gültigkeit von Maskenbefreiungen prüfen müssen. Ab 8. Februar gilt daher: Fahrgäste, die das ärztliche Zeugnis nicht im Original vorzeigen und sich nicht ausweisen können, müssen das Fahrzeug bzw. die Haltestelle verlassen.“

  4. Kostenlose medizinische Masken für Bedürftige (PM AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW)

    Kostenlose medizinische Masken für Bedürftige

    Die Freie Wohlfahrtspflege NRW unterstützt die Verteilung von medizinischen Masken an Bedürftige. „Die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken und OP-Masken aus Landesbeständen an Hartz-IV-Empfänger und Kunden der Tafeln sowie Obdachlose ist eine gute Sache“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). Dazu setzt sich die Freie Wohlfahrtspflege auch für einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro für Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung während der Dauer der Krise ein.

    Es sei zu begrüßen, dass die Landesregierung bedürftigen Menschen kostenlos medizinische Masken überlasse, sagt Hensel. „Persönlicher Corona-Schutz kostet Geld, das einige Menschen einfach nicht haben – da braucht es Solidarität“, fordert Hensel. Hartz-IV-Empfänger*innen, Menschen, die auf die Tafeln angewiesen sind, Obdachlose und andere Bedürftige hätten keine Rücklagen, um die Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Hensel würdigt, dass die Verteilung der medizinischen Masken schnell und unbürokratisch und ohne individuelle Prüfungen oder Nachweispflichten geschehen solle.

    Die Freie Wohlfahrtspflege werde über ihr Netzwerk die Masken für obdachlose Menschen direkt verteilen und darüber hinaus die Kommunen bei der Abgabe an Hartz-IV-Empfänger und Asylbewerber unterstützen. Das Land liefert diese Kontingente über die Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städte aus. Darüber hinaus geben die Tafeln Masken aus Landesbeständen aus. Nach Angaben des Finanzministeriums werden zunächst 8,7 Millionen Masken ausschließlich für bedürftige Menschen abgegeben.

    Nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin war die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften verschärft worden. Verpflichtend vorgeschrieben ist der Gebrauch von OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken. „Das Tragen medizinischer Masken senkt die Ansteckungsrisiken. Deswegen ist die Verbindlichkeit für gut wirksame Masken sinnvoll und richtig“, sagt Hensel. Gerade, weil mutierte Viren sehr ansteckend sein können, seien erhöhte Schutzmaßnahmen beispielsweise in Sammelunterkünften für Asylbewerber und in Obdachloseneinrichtungen jetzt besonders wichtig.

    Die Freie Wohlfahrtspflege weist darauf hin, dass die Corona-Pandemie die von Armut betroffenen Menschen besonders belastet. „Ihre Situation wird zunehmend prekär“, sagt der LAG-Vorsitzende und fordert für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro für Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung im Alter. Damit können zusätzliche Belastungen aufgefangen werden, wie sie beispielsweise durch wegfallendes Schulessen, gestiegene Lebenshaltungskosten und durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und eben auch Masken entstehen. Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendigen Lernmittel zur Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen verlässlich zur Verfügung zu stellen.

  5. Engpass bei FFP2-Masken überwinden – Direkte Hilfe (PM MdB Marco Bülow)

    Engpass bei FFP2-Masken überwinden – Direkte Hilfe

    Erst letzte Woche wurde nach dem hohen Druck auch von meiner Seite im Bundestag beschlossen, dass vor allem Menschen mit besonders hohem Risiko zum Schutz vor dem Coronavirus FFP2-Masken erhalten. Es ist lange überfällig, dass sich die Regierung um dieses Thema kümmert – aus meiner Sicht wird der Beschluss aber nicht reichen.

    Nur jede*r dritte soll einen Zuschuss für die FFP2-Masken bekommen. Viele Menschen müssen ihre FFP2-Masken also weiterhin bezahlen, um sich sicher im öffentlichen Raum bewegen zu können. Gerade sozial benachteiligte Menschen werden sich das so nicht leisten können – Gesundheit und Schutz vor dem Corona-Virus dürfen aber nicht vom Einkommen abhängig sein!

    Viele Orte – so auch Dortmund – werden besonders hart von den Folgen der Pandemie getroffen. Ich betone klar, dass es die Aufgabe der Politik im Bund, Land und der Kommune ist, diese Missstände erst gar nicht zuzulassen und jetzt zumindest schnell zu helfen. Dies darf keine Verantwortung der Charity sein.

    Dennoch geht es nun um schnelle unbürokratische Fürsorge. Deshalb werde ich selbst aktiv und rufe gerade auch in Dortmund dazu auf, dringend benötigte FFP2-Masken für Organisationen und
    Vereine zu organisieren und / oder zu spenden.

    Mit dem Stichwort „Maske“ kann auf das Spendenkonto von Marco Bülow gespendet werden. So schnell wie möglich werde ich die Spendensumme in Form von Masken dann an Organisationen mit Bedarf in Dortmund übergeben – und natürlich werde ich alle Spenden transparent auflisten.

    Ich mache mit 500 FFP2-Masken den Anfang, die ich an die „Winternothilfe am Dortmunder U“ und den „Nachbarschaftshilfe Marten Aktiv e.V.“ verteile. Vor allem der Bedarf bei den Engagierten, die jetzt beispielsweise den Wohnungslosen oder Menschen vor Ort helfen, ist groß. Jede*r kann aktiv werden.

    Es ist nur eine Auswahl, teilt mir bitte mit wo es noch weiteren Bedarf gibt: marco.buelow.wk01@bundestag.de

    Direkte Spenden an die unten aufgeführten Vereine sind ebenfalls eine große Hilfe.

    Spendenkonto:

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Tel (030) 227 – 73 403
    Mail: marco.buelow@bundestag.de
    Kontoinhaber: Marco Bülow
    Bank: Sparkasse Dortmund
    IBAN: DE97 4405 0199 0912 4168 52
    BIC: DORTDE33XXX
    Verwendungszweck: Maske
    Oder per PayPal: paypal.me/marcobuelow

    Bisher Unterstützte Initiativen:
    „Winternothilfe am Dortmunder U“ ( http://www.winternothilfeamu.org )

    „Nachbarschaftshilfe Marten Aktiv e.V.“ ( http://www.marten-aktiv.de )
    Spendenkonto: Dortmunder Volksbank e.G.
    IBAN: DE68 4416 0014 6615 6817 00
    BIC: GENODEM1DOR

    Im Folgenden die Spendenkonten der an der Winternothilfe am U beteiligten Organisationen:

    Gast-Haus e. V.
    IBAN: DE90440501990021029270
    BIC: DORTDE33XXX

    Zum Ausstellen einer Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre Adresse (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort).

    Kana – Dortmunder Suppenküche e.V.
    Stadtsparkasse Dortmund
    Konto Nr. 061002294
    BLZ 440 501 99
    IBAN: DE09 4405 0199 0061 0022 94
    BIC: DORTDE33

    Dortmunder Wärmebus
    Empfänger: Malteser Hilfsdienst e.V.
    IBAN: DE10 3706 0120 1201 2000 12
    BIC: GENODED 1PA7

    bodo e.V.
    Bank für Sozialwirtschaft
    IBAN: DE44 3702 0500 0007 2239 00
    BIC: BFSWDE33XXX

  6. DIE LINKE+ sieht Verschärfung der Maskenpflicht kritisch (PM Ratsfraktion Die Linke+)

    DIE LINKE+ sieht Verschärfung der Maskenpflicht kritisch

    Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt seit dem 23. Januar innerhalb des gesamten Gebietes innerhalb des Wallringes. Dabei wird zwar ein kurzes Absetzen der Maske toleriert, um einen Schluck zu trinken. Der Verzehr von Speisen über einen längeren Zeitraum ist allerdings nicht gestattet.

    Auch Raucher*innen dürfen ihre Maske für den kurzen Genuss einer Zigarette nicht abnehmen. Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Als Begründung wird seitens der Stadt angeführt, man wolle „einer möglichen Ausbreitung der höher infektiösen Virus-Mutationen“ entgegentreten und so dem „Ziel einer Inzidenz von unter 50“ näher kommen.

    Thomas Zweier, Ratsmitglied für die Fraktion DIE LINKE+ und ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion, stellte deshalb am Dienstag mehrere Fragen im Ausschuss für Bürgerdienste und öffentliche Ordnung:

    · Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen dieser Verschärfung für alle im Freien arbeitenden Berufsgruppen (mit fehlenden Sozialräumen) vor, die in ihrer Pause etwas essen oder eine Zigarette rauchen möchten?
    · Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen für Wohnungslose vor, deren Lebensmittelpunkt aus naheliegenden Gründen (wie Almosen zu erbetteln) innerhalb des Wallrings liegt?
    · Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind für Geschäfte zu erwarten, die Getränke und Essen zum Mitnehmen anbieten?
    · Wer ist an der Entscheidung beteiligt gewesen?
    · Unter welchen Umständen ist eine Rücknahme der Verschärfung möglich?

    Thomas Zweier: „Die Antworten waren unbefriedigend, da die Rechtfertigung, sinkende Corona-Infektionen erreichen zu wollen, nicht wirklich nachvollziehbar war.
    Weder wurden Nachfragen zu den Umständen einer Rücknahme der Verschärfung noch zur Rechtssicherheit beantwortet.“

    Einzig der Hinweis der Verwaltung, dass Essen, Rauchen und Trinken auf Privatflächen innerhalb des Wallringes nicht verboten sind, interpretiert Zweier so, dass die Stillung der vorgenannten Bedürfnisse doch eingeschränkt möglich ist.

    Thomas Zweier: „Die LINKE+ findet es selbstverständlich richtig, über Schutzmaßnahmen die Corona-Infektionen zu senken, um so schnell wie möglich wieder zur Normalität zurückzukehren. Doch mit Inkrafttreten der nächsten Corona-Schutzverordnung muss die Verwaltung ihre Maßnahmen und Möglichkeiten besser kommunizieren und die Rechtssicherheit im Auge behalten. Nicht nachvollziehbare und unbegrenzte Verschärfungen, die möglicherweise von Corona-Leugnern erfolgreich juristisch angefochten werden können, sind eine große Gefahr für die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen.“

  7. Änderung im Gesetz lockert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen – Seit dem 12. Juni auch wieder OP-Maske erlaubt (PM DSW21)

    Änderung im Gesetz lockert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen – Seit dem 12. Juni auch wieder OP-Maske erlaubt

    Seit Samstag, den 12. Juni, dürfen in NRW alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen auch wieder eine OP-Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde mit der CoronaSchVO vom 12. Juni aufgehoben.

    Da die Entscheidung zur Änderung der Maskenpflicht am Freitagabend ohne jegliche Vorankündigung getroffen wurde, konnte DSW21 am Wochenende noch nicht alle Maßnahmen der Fahrgastinformation wie Durchsagen, Aushänge etc. aktualisieren. Dies wird aber kurzfristig nachgeholt.

    DSW21 bedankt sich bei seinen Fahrgästen für die große Disziplin beim Thema Masken und appelliert daran, sich selbst und andere weiterhin durch das konsequente Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen. Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt.

  8. Kathi Seibert

    Ich habe mir wieder einige neue OP Masken gekauft. Ich wusste gar nicht, dass man die auch reinigen kann. Gut zu wissen, dass sie an der Luft trocknen lassen sollte.

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