Bettelverbot rund um Außengastronomie: Dortmund will das Ordnungsrecht verschärfen

Norbert Dahmen setzt auf eine Fünf-Meter-Zone um Betriebe

Armut ist überall in Dortmund sichtbar – das geht auch mit Betteln einher. Archivbild: Stephan Schuetze

Die Stadt Dortmund will Betteln künftig in einem Radius von fünf Metern um Außengastronomien untersagen. Der Rat soll im Juli 2026 über eine entsprechende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung entscheiden – die erste Neufassung seit 2013. Erst im Februar war die CDU mit einem Antrag an der Ratsmerhheit gescheitert. Jetzt versuchen es die CDU-Politiker OB Alexander Kalouti und Ordnungszernent Norbert Dahmen mit einer Verwaltungsvorlage.

Europäische Menschenrechtskonvention als Abwägungsrahmen

Ordnungsdezernent Norbert Dahmen begründete die geplante Regelung in einer Pressekonferenz mit anhaltenden Beschwerden aus der Gastronomie: Gäste und Personal seien „immer wieder“ von Bettelnden belästigt worden.

Die Grenze zwischen normalem und aggressivem Betteln sei dabei „öfters sehr fließend“, so Dahmen. Der Gast in der Außengastronomie habe ein Recht darauf, „dort ungestört verweilen zu können – egal ob er jetzt drinnen im Gastraum sitzt oder draußen“. Praktisch würde die neue Verordnung in Teilen der Innenstadt weitreichende Auswirkungen haben: „Faktisch wird auf großen Teilen des Alten Markts, wenn diese Verordnung so beschlossen wird, künftig kein legales Betteln mehr möglich sein“, räumte der Dezernent ein.

Für OB Alexander Kalouti haben Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung höchste Priorität. Deshalb begleitete er gleich zu Beginn seiner Amtszeit einen Schwerpunkteinsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes. Foto: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Dahmen verwies ausdrücklich auf die rechtliche Spannung, die die neue Regelung erzeugt. Der Europäische Gerichtshof sehe Betteln als Ausdruck persönlicher Notlagen, das dem Schutzbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention untersteht.

Dennoch komme die Verwaltung bei der Abwägung zu dem Schluss, dass es „auch möglich sein muss, dort jegliche Form von Bettelei zu untersagen“. Ein allgemeines Bettelverbot für das gesamte Stadtgebiet ist dem Entwurf zufolge ausdrücklich nicht vorgesehen – außerhalb des Fünf-Meter-Bereichs bleibt nicht-aggressives Betteln erlaubt.

Haftbefehle und neue Aufenthaltsverbote

Der 5-Meter-Radius wurde laut Dahmen bewusst gewählt, um die Regelung möglichst rechtssicher zu gestalten. Ob in der Praxis eine Ausweitung auf zehn Meter nötig wird, lasse er offen: „Das wird die Praxis zeigen.“

Rechtsdezernent Norbert Dahmen
Ordnungsdezernent Norbert Dahmen Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Das geplante Bettelverbot ist nur ein Baustein einer breiteren Strategie. Die Stadt hat nach eigenen Angaben bereits sieben Haftbefehle gegen aggressive Bettler erwirkt – sechs vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, einen vor dem Oberverwaltungsgericht. „Das zeigt natürlich, dass wir einen hohen Handlungsdruck in der Stadt insgesamt haben“, so Dahmen.

Zusätzlich verweist der Dezernent auf ein neues Ordnungsbehördengesetz NRW, das kurz vor Inkrafttreten stehe. Es ermöglicht der Stadt dann, bei wiederholten Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht nur Platzverweisungen auszusprechen oder Bußgeldverfahren einzuleiten, sondern auch Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten zu verhängen.

Geprüft werde intern zudem, ob Untersagungsverfügungen auch gegen Personen eingesetzt werden können, die wiederholt durch illegalen Drogenkonsum im öffentlichen Raum aufgefallen sind – mit dem Verweis auf den bestehenden Drogenkonsumraum.

Ordnungsdienst mit 73 Außendienstkräften – Ausbau geplant

Die Durchsetzung der neuen Regeln soll der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) übernehmen, der sowohl in Uniform als auch in Zivil in der Innenstadt unterwegs ist. Dahmen bezifferte den aktuellen Stand auf 104 Planstellen insgesamt, davon 79 im Außendienst, von denen derzeit etwa 73 besetzt sind. 2018, so der Dezernent, seien es noch gut 40 tatsächlich tätige Außendienstkräfte gewesen.

Zum Vergleich zog er Düsseldorf heran: Die Landeshauptstadt mit rund 50.000 bis 60.000 Einwohnern mehr habe nach seiner letzten Information 300 Ordnungskräfte. Dortmund befinde sich noch deutlich darunter. Oberbürgermeister Alexander Kalouti hatte bereits erklärt, den KOD mittelfristig auf bis zu 200 Kräfte ausbauen zu wollen. Ein entsprechendes Konzept soll der Rat zur Oktobersitzung vorgelegt bekommen.

Grüne & Volt: Zweifel an Umsetzbarkeit und Mehrwert

Kritik kommt von der Ratsfraktion GRÜNE & Volt. Aggressives Betteln sei bereits heute verboten und ordnungsrechtlich verfolgbar, heißt es in einem Statement der Fraktion – womit sich die Frage stelle, welchen konkreten Zusatznutzen die Fünf-Meter-Regelung tatsächlich bringe.

Die Sonne scheint und die Straßencafés füllen sich - das ruft auch Taschendiebe auf den Plan.
Die Sonne scheint und die Straßencafés füllen sich – das ruft auch Bettler:innen auf den Plan. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Praktische Umsetzungsprobleme sieht die Fraktion vor allem am Alten Markt, wo die Wege zwischen Außengastronomieflächen teils deutlich weniger als fünf Meter breit sind. Würde bereits ein Mensch, der schweigend und ohne jede Ansprache durch den Bereich läuft, gegen die Verordnung verstoßen? Die Fraktion erwartet dazu „klare und rechtssichere Antworten“.

Grundsätzlich pochen Grüne & Volt auf eine Unterscheidung zwischen aggressivem und stillem Betteln. Menschen, die ruhig mit Becher oder Schild an einem Eingang sitzen, ohne Gäste anzusprechen, dürften nicht pauschal verdrängt werden. „Armut und Obdachlosigkeit verschwinden nicht dadurch, dass man sie aus dem Blickfeld schiebt“, so die Fraktion.

Die Vorlage wirke vor diesem Hintergrund vor allem symbolpolitisch. Erst im Februar 2025 hatte eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken einen CDU-Antrag zur Prüfung von Bettelverbotszonen abgelehnt. An dieser Haltung habe sich nichts geändert. Die Fraktion verweist stattdessen auf bestehende politische Beschlüsse zur Einrichtung einer Sozialambulanz nach Züricher Vorbild sowie für eine „Ordnungspolitik mit Maß“. Die Bettelverbots-Vorlage werde man vertieft prüfen.


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Reaktionen

  1. Armut ist kein Verbrechen!!! Die Linke & Tierschutzpartei lehnt Bettelverbot und SPD-Pilotprojekt entschieden ab (PM)

    Nein zum geplanten Bettelverbot! Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund lehnt sowohl die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung als auch den Änderungsantrag der SPD entschieden ab. Mit der neuen Verordnung der Stadtverwaltung soll künftig auch stilles Betteln im Umkreis von fünf Metern um die Außengastronomie verboten werden.

    „Der SPD-Zusatzantrag macht diese Regelung aus unserer Sicht nicht besser. Er sieht lediglich vor, das Verbot zunächst für zwölf Monate als Pilotprojekt einzuführen und anschließend zu evaluieren. Das Grundproblem bleibt bestehen: Armut wird nicht bekämpft, sondern verdrängt“, kommentiert die Vorsitzende der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei, Fatma Karacakurtoğlu.

    Besonders irritierend sei dabei, dass die Verwaltung in ihrer eigenen Begründung ausdrücklich feststellt, dass stilles Betteln grundsätzlich weder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit noch für die öffentliche Ordnung darstelle und ein flächendeckendes Bettelverbot rechtlich unzulässig wäre. Dennoch soll eine neue Verbotszone geschaffen werden.
    Mit der geplanten Verordnung wird nach Auffassung der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei zudem ein Grundsatz infrage gestellt, den der Rat der Stadt Dortmund erst vor wenigen Wochen mit großer Mehrheit beschlossen hat: Im Zusammenhang mit dem „Zürcher Modell“ hat der Rat ausdrücklich festgelegt, dass sozialpolitische Maßnahmen Vorrang vor ordnungspolitischen Maßnahmen haben. Genau dieses Prinzip sollte den zukünftigen Umgang mit den Herausforderungen in der Innenstadt prägen.

    „Die jetzt vorgelegte Verordnung geht jedoch den entgegengesetzten Weg. Statt zunächst Hilfen auszubauen, soziale Angebote zu stärken und Menschen aus ihrer Not herauszuführen, wird auf Verbote und Verdrängung gesetzt“, sagt Fatma Karacakurtoğlu. Und sie ergänzt. „Es ist erschreckend, dass in Dortmund ernsthaft darüber diskutiert wird, wie Armut effektiver verdrängt werden kann, statt darüber, wie wir sie wirksam bekämpfen. Niemand sitzt freiwillig auf der Straße und bittet fremde Menschen um Hilfe. Hinter jedem bettelnden Menschen stehen Schicksale: Wohnungslosigkeit, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen oder existenzielle Armut. Diese Menschen brauchen Unterstützung und keine weiteren Verbote.“

    Auch der Änderungsantrag der SPD überzeugt die Fraktion nicht. „Ein Unrecht wird nicht dadurch besser, dass man es zunächst nur für ein Jahr ausprobiert. Wer weiß, dass eine Maßnahme die Schwächsten unserer Gesellschaft trifft und die Ursachen ihrer Not nicht beseitigt, darf sie nicht als Pilotprojekt testen. Armut ist kein Experiment“, erklärt Helmut Pruß, der – wie Fatma Karacakurtoğlu – ebenfalls für die Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste und öffentliche Ordnung sitzt
    Mit großer Sorge betrachtet die Fraktion Die Linke & Tierschutzparteo außerdem öffentliche Äußerungen des Dortmunder Ordnungsdezernenten, der die konsequente Verfolgung von Bettelnden als Erfolg darstellt. Dr. Petra Tautorat, Vorsitzende des Auschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit: „Eine Stadt sollte ihren Erfolg nicht daran messen, wie viele Menschen sie aus dem öffentlichen Raum verdrängt oder bestraft. Eine starke Stadt erkennt man daran, wie vielen Menschen sie den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.“

    Dortmund sendet das falsche Signal

    Die Linke & Tierschutzpartei warnt davor, dass Dortmund mit dieser Politik ein fatales Signal aussendet. Während viele Städte verstärkt auf Housing First, integrierte Suchthilfe, Streetwork und psychosoziale Unterstützung setzen, droht Dortmund den Eindruck zu erwecken, soziale Probleme zunehmend ordnungsrechtlich lösen zu wollen, kritisiert die Fraktion. Eine weltoffene und solidarische Stadt definiere sich nicht dadurch, wie konsequent sie Armut aus dem öffentlichen Raum verdränge. Sie zeige ihre Stärke dadurch, dass sie Menschen in Not unterstütze und ihnen Perspektiven eröffne.

    Fatma Karacakurtoğlu: „Wir fordern stattdessen:

    · die konsequente Umsetzung des vom Rat beschlossenen Zürcher Modells,

    · den Vorrang sozialpolitischer Maßnahmen vor ordnungspolitischen Eingriffen,
    · den Ausbau von Housing First,

    · mehr Streetwork und aufsuchende Sozialarbeit,

    · niedrigschwellige Suchthilfe und psychiatrische Versorgung,

    · mehr bezahlbaren Wohnraum,

    · eine enge Zusammenarbeit von Sozial-, Gesundheits- und Ordnungsbehörden.

    Unser Appell: Wir rufen alle demokratischen Fraktionen auf, die geplante Ordnungsverordnung sowie den Änderungsantrag der SPD abzulehnen und stattdessen den bereits beschlossenen Weg einer sozialpolitischen Strategie konsequent weiterzugehen.

    Ebenso appellieren wir an Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Gewerkschaften, die Gastronomie sowie alle Dortmunderinnen und Dortmunder, sich dem Bettelverbot entgegenzustellen. Denn Armut verschwindet nicht, weil man sie verbietet. Wohnungslosigkeit endet nicht durch Platzverweise. Suchterkrankungen werden nicht durch Strafen geheilt. Wer Armut mit Ordnungsrecht bekämpft, bekämpft nicht die Ursachen, sondern die Menschen. Armut ist kein Verbrechen. Menschlichkeit muss Leitlinie kommunalen Handelns bleiben.“

  2. Gemeinsame Pressemitteilung der Dortmunder Zivilgesellschaft zum Plan der Stadtverwaltung für ein allgemeines Bettelverbot (PM)

    Am 23.6. wurde das Vorhaben der Stadtverwaltung, vorangetrieben durch OB Kalouti und Ordnungsdezernent Dahmen, publik, in einem beträchtlichen Teil des öffentlichen Raums der Stadt Dortmund ein allgemeines Bettelverbot zu erlassen. Diesem Vorhaben stellen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen Kana Suppenküche, Planerladen, Face2Face, Train of Hope und Schlafen statt Strafen entschieden entgegen.

    Die Stadtverwaltung begründet ihren Vorstoß damit, dass sich Gastronom*innen am Alten Markt und deren Gäste in unzumutbarer Weise durch Betteln gestört fühlen würden. Da bisherige Maßnahmen wie das seit 2013 bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln nicht ausreichen würden, um die Problematik zu beheben, müsse nun ein allgemeines Bettelverbot, das explizit auch auf sog. „stilles“ Betteln abzielt, in allen Bereichen des öffentlichen Raums in Dortmund, in deren Umfeld sich Außengastronomie befindet, eingeführt werden. Die Verfasser*innen dieser Pressemitteilung weisen diesen Vorschlag zurück, da er erstens nicht zielführend ist, zweitens aller Wahrscheinlichkeit nach gegen die bestehende Rechtsordnung verstößt und drittens zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen und mittelbar zu mehr Gewalt gegen sie führen wird.

    Erstens: Die Stadt Dortmund begründet ihren Vorstoß mit dem Verhalten einzelner angeblich obdachloser und/oder drogengebrauchender Menschen, die sich übergriffig gegenüber Besucher*innen und Personal der Gastronomiebetriebe am Alten Markt gezeigt hätten. Die beschriebenen Szenen, die auch vielfach in der Lokalpresse verbreitet wurden, könnten aber auch jetzt schon durch das bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln oder in den besonders gravierenden Fällen durch Straftatbestände wie Nötigung verfolgt werden, sodass ein zusätzlicher Wert eines generellen Bettelverbots nicht ersichtlich ist und die Begründung daher vorgeschoben wirkt. Die eigentliche Motivation scheint hingegen zu sein, bisher legale Formen von „nicht-aggressivem“ Betteln zu kriminalisieren und somit einer bestimmten Gruppe von Menschen den generellen Aufenthalt in großen Teilen des Stadtgebietes zu verbieten.

    „Was hier passiert, ist eine absolut fadenscheinige Begründung“, so die Einschätzung von Chris Möbius, Pressesprecher*in des Bündnisses. „Wir wissen aus zahllosen Gesprächen mit bettelnden Menschen, dass die Stadt Dortmund und ihr Ordnungsdienst das bestehende Verbot von „aggressivem“ Betteln auch jetzt schon sehr großzügig auslegt und schon das reine Ansprechen von Menschen als „aggressiv“ ahndet. In einem Fall hat es sogar schon gereicht, dass eine Person auf dem Boden saß und nur ihren Münzbecher zaghaft in die Richtung von Passant*innen hob, um ein Knöllchen wegen angeblich „aggressiven“ Bettelns zu kassieren. Schon diese Praxis ist im Übrigen vermutlich rechtswidrig, aber leider gibt es dazu noch keine gerichtliche Einordnung. Wenn jetzt aber auch noch das rein passive Auf-dem-Boden-Sitzen verboten wird, dann hat das mit den beschriebenen extremen Szenen rein gar nichts zu tun, sondern soll pauschal bettelnde Menschen aus dem öffentlichen Raum drängen.“

    Zweitens: Nach Auffassung der Verfasser*innen ist die Regelung, die die Stadt Dortmund anstrebt, juristisch nicht haltbar, da Betteln ein Grundrecht darstellt, das nicht pauschal verboten werden kann. Dies ist beispielsweise die Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (Aktenzeichen WD 7 – 3000 – 157/16), und auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 347) bekräftigt den Schutz des Rechts auf Betteln mit klaren Worten: „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf. Unerheblich sind folglich Belästigungen Dritter, die darin liegen, dass diese mit ihnen unliebsamen Themen konfrontiert werden.“ Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass ein allgemeines Bettelverbot unzulässig sei (vgl. [https://www.srf.ch/news/international/klage-von-28-jaehriger-europaeischer-gerichtshof-kippt-bettelverbot-in-genf](https://www.srf.ch/news/international/klage-von-28-jaehriger-europaeischer-gerichtshof-kippt-bettelverbot-in-genf)), da es gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

    Der Stadt Dortmund ist diese Faktenlage durchaus bewusst, sie argumentiert aber mit der angeblich verhältnismäßig kleinen Fläche, die das Verbot beträfe. „Hier muss ganz klar entgegnet werden, dass es sich um einen ziemlich beträchtlichen Teil des öffentlichen Raums in unserer Stadt handelt“, entgegnet Pressesprecher*in Chris Möbius. „Da die Regelung das gesamte Stadtgebiet betrifft und nicht nur den Alten Markt, wird die Freiheit von bettelnden Menschen ziemlich entscheidend eingeschränkt. Und auch auf den Alten Markt bezogen, der wird dadurch für von Armut betroffene Menschen quasi zur Tabuzone. Aus einem öffentlichen Ort wird ein komplett durchkommerzialisierter Ort.“ Außerdem sehen die Verfasser*innen die Gefahr, dass eine Bettelverbotszone sukzessive ausgeweitet werden könnte, bis Betteln im kompletten Stadtgebiet verboten sein könnte. In diese Richtung gehen auch schon Vorstöße der Händler*innenvereinigung „Cityring“ und anderer Akteur*innen.

    Drittens: Es würde dadurch ein entscheidendes Merkmal des öffentlichen Raums beschränkt, nämlich dass hier Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten zusammenkommen und miteinander interagieren können. „Wenn jetzt pauschal bettelnde Menschen von diesen Orten verbannt werden, wie soll dann in der Gesamtgesellschaft noch ein Bewusstsein dafür entstehen, dass es soziale Probleme gibt?“, fragt sich Chris Möbius. „Wir beobachten doch alle schon seit Jahren, dass die gesellschaftlichen Konflikte zunehmen, weil wir uns immer mehr nur noch mit unseren eigenen Bubbles austauschen und andere Lebensrealitäten gar nicht mehr kennen.“ Die Verfasser*innen haben die Befürchtung, dass durch ein Bettelverbot der Druck auf obdachlose Menschen noch mehr zunehmen würde und sie noch weiter aus der Öffentlichkeit gedrängt würden. Außerdem würde ein Bettelverbot zur weiteren Stigmatisierung von obdachlosen Menschen führen.

    Die Verfasser*innen betonen zum Abschluss, dass soziale Probleme generell nicht durch Repression, sondern nur durch soziale Lösungen behoben werden können. „Wenn die Stadt Dortmund weniger obdachlose Menschen will, dann muss sie dafür sorgen, dass weniger Menschen ihre Wohnung verlieren, beispielsweise indem sie Zwangsräumungen durch ihre Wohnungsbaugesellschaften abschafft und endlich mehr bezahlbaren Wohnraum beschafft“, so der Vorschlag von Pressesprecher*in Chris Möbius. „Wenn die Stadt weniger drogengebrauchende Menschen auf den Straßen der Innenstadt haben möchte, dann muss sie die Suchthilfe ausbauen, anstatt sich in Scheindebatten über den Standort des Drogenkonsumraums zu verlieren. Wenn die Stadt nicht will, dass so viele Menschen ihr Überleben nur durch Betteln sichern können, dann soll sie doch bitte diesen Menschen auf anderem Weg ein würdiges Leben ermöglichen!“

    **Unterzeichnende Organisationen:**

    * Kana Suppenküche e.V.
    * Planerladen gGmbH
    * Face2Face
    * Train of Hope Dortmund e.V.
    * Schlafen statt Strafen

  3. Ordnungsbehördliche Verordnung – Bettelverbot GRÜNE & Volt legen einen eigenen Antrag vor (PM)

    Die Fraktion GRÜNE & Volt im Rat der Stadt Dortmund positioniert sich gegen die von Oberbürgermeister Kalouti und Ordnungsdezernent Dahmen vorgeschlagene Verschärfung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dortmund. Hintergrund ist die aktuelle Debatte um die Situation auf dem Alten Markt und in der City und zunehmende Belästigungen der dortigen Gäste.

    Die entsprechende Vorlage der Verwaltung schlägt eine 5-Meter-Abstandsregelung für bettelnde Menschen im Umfeld von Außengastronomie vor. Das betrifft erstmals auch das sogenannte „stille Betteln“, bei dem niemand angesprochen wird. Die Vorlage steht nach den Beratungen im Ausschuss für Bürgerdienste und öffentliche Ordnung abschließend auf der Tagesordnung der Sitzung des Rates am Donnerstag.

    Die Fraktion GRÜNE & Volt hat dazu nun einen eigenen Antrag vorgelegt. „Wir sehen, dass die Gastronomie spürbare Unterstützung braucht. Aufdringliches Betteln, eventuell sogar unter Drogeneinfluss, verträgt sich nicht mit den Ansprüchen einer Außengastronomie und ihrer Gäste. Den Vorschlag der Verwaltung halten wir aber aus verschiedenen Gründen für falsch. Eine 5-Meter-Abstandsregelung bedeutet faktisch auf dem Alten Markt und an anderen Plätzen ein absolutes Bettelverbot – und das auch für das sogenannte stille Betteln. Ein solches Bettelverbot ist erst vor wenigen Monaten im Rat mit Mehrheit abgelehnt worden. Und das aus gutem Grund: Betteln ist für viele Menschen in Dortmund die einzige verbleibende Form der Selbsthilfe bei Mittellosigkeit. Dazu kommt: Wer soll eigentlich die Einhaltung der Regeln kontrollieren und überprüfen? Das lässt die Vorlage offen”, bewertet Anna Flacke, Ratsmitglied für GRÜNE & Volt, den Vorschlag der Verwaltung.

    Die Fraktion verweist in ihren Antrag darauf, dass die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung bereits heute klare Eingriffsmöglichkeiten gegen aggressives Betteln bietet. Benjamin Beckmann, Ratsmitglied für GRÜNE & Volt: „Diese Regelungen ermöglichen dem Kommunalen Ordnungsdienst bereits jetzt konsequent gegen ansprechendes Betteln an der Außengastronomie vorzugehen. Eine – auch nur probeweise – Verschärfung der ordnungsbehördlichen Verordnung halten wir für rechtlich zweifelhaft und unverhältnismäßig. Wir schlagen stattdessen vor, dass kurzfristig bis Ende September die Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), insbesondere im Bereich Alter Markt und angrenzender Gastronomiestandorte, verstärkt ausgeweitet werden, um die Durchsetzung der bestehenden Regelungen zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind durch die bereits in die Innenstadt verlagerten Kräfte des KOD vorhanden.“

    Auf Dauer und schnellstmöglich notwendig ist allerdings die Erarbeitung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes, das sowohl die bisherigen sozialpolitischen Beschlüsse als auch die beschlossenen ordnungs- und sicherheitspolitischen Anträge der letzten Wochen beinhaltet und umsetzt.

    „Wir fordern den Oberbürgermeister auf, die Erarbeitung des bereits beschlossenen Gesamtkonzepts zur Situation drogen- und suchtkranker sowie wohnungs- und obdachloser Menschen vorrangig voranzutreiben. Das beinhaltet auch die bereits beschlossene Einrichtung einer Sozialambulanz nach Züricher Vorbild. Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister dazu nach den Sommerferien entsprechende Vorlagen vorlegt. Zusätzlich fordern wir den Oberbürgermeister auf, Vorschläge für zusätzliche konkrete Maßnahmen zu machen, die über reine Repression hinausgehen und möglichst schnell für spürbare Entlastung der Innenstadt sorgen. Unser Ziel ist dabei eine nachhaltige Entlastung der Innenstadt, die sowohl den Interessen von Handel, Gastronomie, Anwohner*innen und Besucher*innen als auch den Bedürfnissen besonders vulnerabler Gruppen gerecht wird“, so Anna Flacke abschließend.

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