Zwei Todesfälle in der JVA Dortmund binnen von zehn Tagen – ein Häftling soll Rechtsterror-Unterstützer gewesen sein

Die Justizvollzugsanstalt Dortmund in der Lübecker Straße wird oft als „Lübecker Hof“ bezeichnet. Archivbild: Alex Völkel
Die Justizvollzugsanstalt Dortmund wird im Volksmund als „Lübecker Hof“ bezeichnet. Archivbilder: Alex Völkel

Binnen von zehn Tagen hat es zwei Selbsttötungen* Todesfälle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dortmund gegeben. Einen politischen Hintergrund der Inhaftierung gibt es beim zweiten Todesfall am heutigen Donnerstag nicht. In der vergangenen Woche hatte sich ein mutmaßlicher Rechtsterrorismus-Unterstützer der „Gruppe S.“ in der Untersuchungshaft in Dortmund das Leben genommen.

Der 41-Jährige starb offenbar an einer natürlichen Todesursache 

Im „Lübecker Hof“ war im Rahmen der Frühkostausgabe der 41-jährige Gefangene leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden. Sofort eingeleitete Wiederbelebungsversuche des anwesenden Personals sowie des unmittelbar herbeigerufenen Notarztes blieben erfolglos. ___STEADY_PAYWALL___

Die Polizei war vor Ort und hat – wie in diesen Fällen üblich – Todesermittlungen aufgenommen.  Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen handelt es sich um eine natürliche Todesursache. Der Untersuchungsgefangene hat sich seit dem 11. Juni 2020 in Haft befunden.

„Die Justizvollzugsanstalt Dortmund bittet um Verständnis, dass mit Rücksicht auf die Angehörigen des Verstorbenen Einzelheiten zum Delikt oder zur Identifizierung zurzeit nicht veröffentlicht werden“, heißt es in der in solchen Fällen üblichen Pressemitteilung der JVA. „Anders als in der vergangenen Woche gibt keinen uns bekannten rechtsextremen Hintergrund“, teilt Anstaltsleiter Ralf Bothge auf Nachfrage von Nordstadtblogger mit. 

46-Jähriger mutmaßlicher Unterstützer einer rechtsterroristischen Gruppierung vollzieht Selbsttötung

Die Justizvollzugsanstalt Dortmund in der Lübecker Straße wird oft als „Lübecker Hof“ bezeichnet. Archivbild: Alex Völkel
Die beiden Untersuchungshäftlinge wurden jeweils tot in ihren Zellen aufgefunden.

Beim ersten Todesfall in der vergangenen Woche hatte dies noch anders ausgesehen. Der 46-Jährige wurde am 13. Juli 2020 gegen 11.45 Uhr in seiner Einzelzelle leblos aufgefunden.

Auch hier blieben die Wiederbelebungsversuche von Mitarbeitern der JVA und des Notarztes erfolglos. Die Polizei war ebenfalls vor Ort und hat Ermittlungen zur Todesursache aufgenommen. Hier lag ein Suizid vor. Der aus Ostwestfalen stammende Untersuchungsgefangene hatte sich seit dem 14. Februar 2020 in Haft befunden.

Die Inhaftierung und Unterbringung in einer Einzelzelle hatte einen rechtsterroristischen Hintergrund: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass ein mutmaßlicher Unterstützer der ,Gruppe S.’ in der Untersuchungshaft verstorben ist“, teilt Markus Schmitt, Pressesprecher der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, auf Nachfrage von Nordstadtblogger mit.

Die Generalbundesanwaltschaft hatte am 14. Februar 2020 gegen insgesamt zwölf Personen aus sechs Bundesländern der „Gruppe S.“ Haftbefehle erlassen und diese auch öffentlich gemacht. Sie sollen online wie auch bei persönlichen „konspriativen Treffen“ Anschläge auf Politiker*innen sowie Moscheen geplant haben.

Beschuldigte waren teils Mitglieder von rechtsextremen Organisationen oder Reichsbürger 

Als Vorlagen dienten hier offenbar die rechtsterroristischen Attentate in Christchurch (Neuseeland) und in Halle an der Saale. Bei den Männern wurden selbst gebaute Waffen sowie Handgranaten sichergestellt. Teils waren die Beschuldigten bereits als Mitglieder von rechtsextremen Organisationen oder als Reichsbürger im Visier der Behörden.

Die „Gruppe S.“ soll laut Generalbundesanwaltschaft zum Ziel gehabt haben „die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden“.

Wegen der Schwere des Vorwurfs und der hohen Zahl von Beschuldigten wurden diese bundesweit auf Haftanstalten verteilt, um den Kontakt untereinander zu verhindern. Lediglich der Inhaftierte in Dortmund hat Suizid begangen. „Weitere Todesfälle von Beschuldigten in diesem Ermittlungskomplex sind hier nicht bekannt“, heißt es dazu aus Karlsruhe.


Redaktioneller Hinweis zum Umgang mit Suiziden: 

  • Normalerweise berichten wir nicht über Suizide oder Suizidversuche, um keine Nachahmer*innen auf den Plan zu rufen. Wir berichten nur, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfordern oder erlangen.
  • Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter Tel. 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Berater*innen, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

* In einer ersten Version des Artikels hatten wir von zwei Suiziden berichtet. Der zweite Fall vom Donnerstag war jedoch eine natürliche Todesursache. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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