Weg aus den Schulden ist zu lang: Verbraucherzentrale in Dortmund wirbt für verkürzte, dreijährige Privatinsolvenz

Der Weg aus den Schulden ist zu lang. Die Verbraucherzentrale Dortmund wirbt für verkürzte Privatinsolvenz. Foto: NSB-Archiv
Der Weg aus den Schulden ist zu lang. Die Verbraucherzentrale Dortmund wirbt für die verkürzte, dreijährige Privatinsolvenz.

Wer mit Schulden kämpft, hat häufig einen langen und entbehrungsreichen Weg vor sich, um die drückende Last finanzieller Verbindlichkeiten komplett hinter sich zu lassen. Regulär sechs Jahre sind zum Durchlaufen des privaten Insolvenzverfahrens gesetzlich festgesetzt, um Schuldner durch Befolgen von festen Auflagen aus ihrer finanziellen Misere zu führen. „Das private Insolvenzverfahren muss auf drei Jahre reduziert werden“, fordert Uta Petzolt, Schuldnerberaterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund.

Nur jeder zehnte Schuldner schafft es, sein Insolvenzfahren innerhalb von fünf Jahren zu durchlaufen

Schuldnerberaterin Uta Petzolt hilft Betroffenen, schneller wieder Fuß zu fassen. Foto: VZ Dortmund
Schuldnerberaterin Uta Petzolt hilft Betroffenen, schneller wieder Fuß zu fassen. Foto: VZ Dortmund

Seit 2014 kann das Verfahren zwar auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden, wenn Betroffene einen Teil ihrer Schulden bzw. die Kosten des Verfahrens innerhalb der beiden Zeitspannen begleichen. „Eine Schuldenbefreiung in fünf Jahren packen wenige, eine Verkürzung auf drei Jahre schafft aber kaum jemand“, weiß Petzolt.

Dass dies so ist, belegt eine Auswertung der Verbraucherzentrale NRW. Hierzu wurden die rund 3.500 Beratungen in den 13 Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW von Juli 2014 bis Juni 2017 genauer unter die Lupe genommen: Demnach schafft nur jede/r zehnte SchuldnerIn sein/ihr Insolvenzfahren innerhalb von fünf Jahren zu durchlaufen und hierzu die erforderlichen Verfahrenskosten von 1.800 bis 2.000 Euro aufzubringen.

Eine Verkürzung auf drei Jahre unter Begleichung von 35 Prozent der Schuldenlast sowie des Schulterns der Verfahrenskosten kann jedoch so gut wie niemand mehr stemmen: Die Erfolgsquote liegt hier unter einem Prozent“, erläutert die Schuldnerberaterin.

Damit erfüllen die gesetzlichen Änderungen von 2014 nicht ihren Zweck. Das reale Schuldnerdasein muss nach Auffassung der Schulden- und Insolvenzberater der Verbraucherzentrale NRW anders berechnet werden: „Betroffene verharren in ihrer Schuldenfalle häufig mehrere Jahre, bis sie den Weg ins Insolvenzverfahren finden. Wartezeit, Beratung und ein außergerichtlicher Einigungsversuch können dann bis zu weiteren anderthalb Jahren verschlingen.

Verkürzte Insolvenz soll der beschleunigten Wiedereingliederung Betroffener in den Wirtschaftskreislauf dienen

Schulden können die Existenz bedrohen und verfolgen die Betroffenen oftmals über viele jähre hinweg.
Schulden können die Existenz bedrohen und verfolgen die Betroffenen oftmals über viele jähre hinweg.

Für einen erfolgreichen Durchlauf des Insolvenzverfahrens benötigen die meisten Ratsuchenden die vollen sechs Jahre. Abschließend gehen noch einmal bis zu vier Jahre ins Land, bis alle Einträge aus Auskunfteien gelöscht und sämtliche Verfahrenskosten erledigt sind“, erklärt die Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale in Dortmund.

„Eine Verkürzung dieser Leidenszeit ist dringend notwendig, um Betroffenen neue Perspektiven zur eigenen Lebensgestaltung zu eröffnen, bevor sie über einen langen Lebenszeitraum von bis zu 14 Jahren in einer ausweglosen Phase verharren müssen. Das gilt vor allem für diejenigen, die unverschuldet durch Krankheit, Trennung, Tod des Lebenspartners oder Arbeitsplatzverlust in eine finanzielle Schieflage geraten sind“, appelliert die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale NRW an den Gesetzgeber, das private Insolvenzverfahren verbindlich von sechs auf drei Jahre zu reduzieren.

„Die zügige Wiedereingliederung von Betroffenen in den Wirtschaftskreislauf kommt letztendlich allen in der Gesellschaft zu Gute, weil ehemals überschuldete Menschen volkswirtschaftlich nicht abgehängt bleiben und an Arbeitsleben und Verbraucheralltag wieder uneingeschränkt teilnehmen können.“

Weitere Informationen:

www.verbraucherzentrale/schuldnerberatung

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