Mutter des Grundgesetzes: Dortmund setzt Helene Wessel ein Denkmal – Ausschreibung für Künstler*innen läuft 

Die vier Mütter des Grundgesetzes v.l.: Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert. Foto: Erna Wagner-Hehmke; Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Helene Wessel ist eine der Mütter des Grundgesetzes: Die Dortmunderin gehörte zu den nur vier Frauen, die im Jahr 1949 als Mitglieder des Parlamentarischen Rates an unserem Grundgesetz mitgeschrieben haben. Nun möchte ihr die Stadt Dortmund ein Denkmal setzen. Die Initiative dafür geht zurück auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, das im Rahmen der Heimatförderung 80 Prozent der Kosten übernimmt. Das Denkmal soll an zentraler Stelle im Stadtgarten stehen, in unmittelbarer Umgebung des Dortmunder Rathauses. Künstler*innen können sich bis zum 15. Oktober mit einem Entwurf bewerben.

Stimme der Vernunft: Würdigung der historischen Leistung einer außergewöhnlichen Demokratin

Helene Wessel, geboren 1898 in Dortmund, war zeitlebens eine überzeugte Pazifistin und kämpferische Demokratin. „Sie war eine kritische Stimme der Vernunft in der noch jungen Bundesrepublik und ist daher noch heute Vorbild für unsere Gesellschaft in einer Zeit der Politikverdrossenheit und Demokratie-Gefährdung“, sagt Dr. Stefan Mühlhofer, Direktor des Stadtarchivs und der Kulturbetriebe Dortmund.

Das geplante Kunstwerk soll symbolhaft auf das Leben und Wirken von Helene Wessel hinweisen und in das bereits bestehende Arrangement des Stadtgartens integriert werden. Es soll an die historischen Leistungen einer beeindruckenden Frau erinnern, gleichzeitig aber auch Mahnung sein.

Eine Jury aus Kunst-Expert*innen, Politik und Verwaltung wird die Entwürfe sichten und den besten Entwurf mit 5000 Euro, den zweitbesten mit 2000 Euro und den drittbesten mit 500 Euro prämieren. Für das Kunstwerk selbst stehen maximal 120.000 Euro zur Verfügung. 

Die Ausschreibung, ein Bewerbungsbogen sowie weitere Details zum Standort sind online auf den Seiten des Stadtarchivs unter der Rubrik Service/Mütter des Grundgesetzes zu finden und stehen Interessierten im Anhang des Artikels zur Verfügung.

 

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Reaktionen

  1. Thomas Engel

    Die ganze Wahrheit zu Helene Wessel (1898 – 1969) ist das ja wohl nicht.

    Die aus Dortmund-Hörde stammende Vorsitzende der Nachkriegszentrumspartei und spätere SPD-Mitglied war im Parlamentarischen Rat als eine von nur vier Frauen an der Erarbeitung des Grundgesetzes beteiligt, ja. Von diesem beschlossen am 8. Mai 1949, mit einem Votum von 53 gegen 12. Eine Nein-Stimme stammte von Helene Wessel. Ihre Ablehnung begründete sie auch damit, dass im GG christliche Wertvorstellungen nicht zureichend berücksichtigt worden seien.

    Helene-Wessel war für mein Dafürhalten ein X zwischen Frauenrechtlerin und Eugenikerin. Lange Zeit blieb diese dunkle Seite in der Bundesrepublik verborgen. Und das scheint teils leider immer noch der Fall zu sein. Da war/ist nur ihre Fürsorge, das Bild einer nach dem Krieg hart kämpfenden Frau. Dafür zum Beispiel, dass in Art. 3 Abs. 2 GG festgeschrieben wird: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

    Im Bundestag aber fordert Helene Wessel 1951 wie viele ein „Bewahrungsgesetz“ – aber mit Worten aus dem Bermudadreieck zwischen Zwangsverwahrung, Fürsorge und Eugenik. Gestützt mit sozialhygienischen Argumenten („Bewahrung nicht Verwahrung: eine fürsorgerische und eugenische Notwendigkeit“), an deren Veröffentlichung 1934 das faschistische Deutschland bezeichnenderweise nichts auszusetzen hatte.

    Erst im vergangenen März wurde aus diesem Grunde im zwischen Köln und Bonn gelegenen Bornheim von einem Vorhaben Abstand genommen. Davon, in einer Neubausiedlung des Stadtteils Roisdorf eine Straße nach der Politikerin aus Dortmund zu benennen.

    Begründung: Wessel habe eugenisches Gedankengut vertreten. Und daran können leider keine Zweifel bestehen, nachweisbar in ihren Schriften, von Weimar bis in die Bundesrepublik.

    So zitiert etwa die promovierte Historikerin Angelika Ebbinghaus, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Attac, in ihrem Sammelband „Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien des Nationalsozialismus“ Helene Wessel aus einer ihrer Schriften von 1931:

    Niemand, der die Wohlfahrtspflege kenne, könne leugnen, „daß ihre Mittel […] zum großen Teil von Menschen in Anspruch genommen werden, die unter den biologischen und ethischen Begriff der Minderwertigkeit fallen“ (S. 202). Im Weiteren sprach sich Wessel für Zwangseinweisungen von Menschen mit geistiger Behinderung oder solchen, die in sozialer Deprivation leben, aus (S. 192ff.).

    Heißt: So ganz so einfach („eine der Mütter des Grundgesetzes“) liegen die Dinge – wie so häufig im Leben – nun auch wieder nicht.

  2. GRÜNE: Ausschreibung für Helene-Wessel-Denkmal umgehend stoppen (PM)

    GRÜNE: Ausschreibung für Helene-Wessel-Denkmal umgehend stoppen

    Vor dem Hintergrund der jetzt bekannt gewordenen Äußerungen Helene Wessels zur Eugenik muss das laufende Ausschreibungsverfahren der Stadt für das geplante Denkmal sofort gestoppt werden. Einen entsprechenden Antrag werden die GRÜNEN per Dringlichkeit in den Kulturausschuss einbringen.

    „Schon das Verfahren an sich hat bei uns zu Irritationen geführt. Da die Entscheidung über das Denkmal den politischen Gremien bisher nicht mal zur Kenntnis gegeben wurde, fehlt die inhaltliche und auch organisatorische Debatte, wie und für wen im öffentlichen Raum Denkmäler aufgestellt werden sollen.

    Aber nach den jetzt zusätzlich vorliegenden Informationen ist für uns klar, dass die Entscheidung grundsätzlich in Frage steht. Das Verfahren muss jetzt umgehend gestoppt werden. Dann muss geklärt werden, warum im Vorfeld der geplanten Ehrung einer Person nicht genauer recherchiert wird.

    Dabei ist für uns insbesondere die Arbeit des federführenden Heimatministeriums zu hinterfragen. Die Schriften Helene Wessels hätten dort bekannt sein müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass seitens des Landes ein solcher Vorschlag offenbar ungeprüft und schlecht recherchiert als Förderprojekt an die Kommunen geht.

    Auch ist zu klären, wie die Stadtverwaltung und das Stadtarchiv den Denkmalvorschlag des Landes geprüft haben“, so Matthias Dudde, GRÜNES Mitglied im Kulturausschuss.

  3. DIE LINKE+ zu Plänen für ein Denkmal für Helene Wessel – „Dieser Beschluss ist skandalös“ (PM)

    DIE LINKE+ zu Plänen für ein Denkmal für Helene Wessel – „Dieser Beschluss ist skandalös“

    „Diese Entscheidung ist skandalös und ein Schlag ins Gesicht der Stadtgesellschaft.“ Thomas Zweier, kulturpolitischer Sprecher der Dortmunder Ratsfraktion DIE LINKE+, ist mit der Entscheidung des Kulturausschusses vom Dienstag (24.8.) überhaupt nicht einverstanden. Dort stand das Ausschreibungsverfahren für ein Denkmal für Helene Wessel auf der Tagesordnung – ein Denkmal, gegen dessen Errichtung sich die Fraktion DIE LINKE+ ausspricht.

    „Wir hatten im Kulturausschuss aufgrund der bekannt gewordenen Haltung von Helene Wessel einen Abbruch des bereits laufenden Ausschreibungsverfahrens beantragt“, erläutert Thomas Zweier. Doch mit diesem Antrag stand seine Fraktion alleine da. SPD, CDU und AfD schlossen sich vielmehr einem Antrag der Grünen an. Damit wird das Ausschreibungsverfahren nur vorübergehend gestoppt. Die politische Konkurrenz will sich erst einmal in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses „das Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Vorschlägen für zu ehrende Personen und der Entscheidung zur Aufstellung von Denkmälern“ erläutern lassen.

    Diese Erläuterungen sind für DIE LINKE+ nicht mehr nötig. „Weiterhin darüber zu diskutieren, ob einer bekennenden Eugenikerin möglicherweise doch noch ein Denkmal gesetzt werden soll, ist für mich keine Option“, so Zweier.

    Die Dortmunderin Helene Wessel (1898-1969) hat als eine von nur vier Frauen vor über 70 Jahren am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mitgearbeitet. Als einer der „Mütter“ des Grundgesetzes sollte ihr – auf Vorschlag des NRW-Heimatministeriums – ein Denkmal im Stadtgarten gesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die Stadt Bornheim wegen der zweifelhaften politischen Haltung Wessels schon eine Straßenumbenennung zurückgenommen hatte. Wessel gilt als Eugenikerin. (Eugenik = edel geboren). Sie soll das Bewahrungsgesetz unterstützt haben. Ziel dieses Gesetzes war die Verbesserung des biologischen Erbguts der Menschen. So war für Menschen, die nicht der Norm entsprachen (z.B. Alkoholiker, Obdachlose, Prostituierte) eine Zwangseinweisung angedacht.

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