Mutmaßlicher Reichsbürger provoziert als Supermarkt-Kunde ohne Maske einen Polizeieinsatz und verletzt Beamte

Einzelhandel, Handel, Nahversorgung in der Nordstadt
Weil er keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollte und einen Mitarbeiter mit einem Einkaufswagen rammte, rief der Sicherheitsdienst die Polizei. Diese wurde dann von dem Mann attackiert. Archivbild: Klaus Hartmann

Weil ein vermeintlicher Kunde am Dienstag (11. August 2020) gegen 22 Uhr in einem Supermarkt an der Bornstraße keinen Mund-Nase-Schutz tragen wollte und einen Mitarbeiter mit einem Einkaufswagen rammte, verständigte der Supermarkt-Sicherheitsdienst die Polizei. Jetzt ermittelt der Staatsschutz der Dortmunder Kriminalpolizei. Offenbar war der Polizeieinsatz provoziert – der Mann soll der Reichsbürger-Szene zugehörig sein.

Die „Sonderkommission Rechts“ des Staatsschutzes übernimmt die Ermittlungen

Als ein Streifenteam am Tatort eintraf, beobachteten bereits zahlreiche weitere Kunden das Geschehen. Im Mittelpunkt: Ein 44-jähriger Mann ohne Mund-Nasen-Schutz, der die Situation filmte. Den Polizisten erklärte er, dass er nicht verpflichtet sei, eine Abdeckung zu tragen. Eine ärztliche Bescheinigung, die ihn vom Tragen einer Maske befreit, legte der Mann nicht vor. ___STEADY_PAYWALL___

Zudem listete er eine Reihe von Paragraphen auf, die jedoch nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen. Wie sich später herausstellte, gibt es Hinweise, dass der 44-Jährige dem Reichsbürger-Milieu zuzuordnen ist. Die „Sonderkommission Rechts“ des Staatsschutzes überprüft darüber hinaus Kontakte zur rechtsextremen Szene. 

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art, die mutmaßliche Reichsbürger in den vergangenen Monaten in Supermärkten provoziert hatten. Auch hier filmten sie ihre Aktionen und die vermeintlichen Übergriffe der „illegitimen Staatsmacht“. (Mehr zum Phänomen der Reichsbürger am Ende des Artikels.)

Der 44-Jährige attackierte die Polizeibeamten und verletzte zwei Polizisten

Reichsbürger sind bei der Polizei ein Thema - 141 wurden im Dortmunder Zuständigkeitsbereich entwaffnet.
Reichsbürger sind bei der Dortmunder Polizei kein neues Thema. Archivbild: Alex Völkel

Die Polizisten entschieden sich, den Mann aus dem Supermarkt herauszuführen. Dabei leistete der 44-Jährige massiv Widerstand und verletzte zwei Polizisten so schwer, dass sie später in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Sie konnten ihren Dienst wegen der Verletzungen nach ärztlicher Behandlung nicht mehr fortsetzen.

Weitere Einsatzkräfte unterstützten das Streifenteam bei der Festnahme und konnten den aggressiv auftretenden Mann schließlich überwältigen und fesseln. Auf der Fahrt zum Polizeigewahrsam versuchte er im Streifenwagen weiter, einen Polizisten anzugreifen. Da besondere Haftgründe nicht vorlagen, konnte der Tatverdächtige das Gewahrsam am Mittwochvormittag wieder verlassen.

Der Staatsschutz ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand, Hausfriedensbruch, der Verletzung des vertraulichen Wortes (das Filmen) und einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Tatverdächtige ist am Dienstagabend wiederholt durch einen Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung aufgefallen.


Hintergrund:

Was sind „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“?

  • „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.
  • „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind kein neues Phänomen, sondern in ständig neuen Ausprägungen schon seit Jahrzehnten aktiv. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ lassen sich dabei kaum unterscheiden. Sie alle bedienen sich meist nahezu identischer Argumentationsmuster: Während „Reichsbürger“ sich dabei auf die Fortexistenz eines wie auch immer gearteten „Deutschen Reiches“ fokussieren und deswegen die Bundesrepublik Deutschland ablehnen, verstehen sich „Selbstverwalter“ hingegen dem Staat als nicht zugehörig und erklären sich mitunter für unabhängig oder ausdrücklich ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik Deutschland. Oftmals berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich ermöglichen soll, sich zum „Selbstverwalter“ zu erklären. 
  • Gelegentlich markieren sie ihr Wohnanwesen durch „Grenzziehungen“, „Schilder“, „Wappen“ oder andere Kennzeichen, aus denen die „Selbstverwaltung“ hervorgehen soll. Mitunter wird der eigens erschaffene „Verwaltungsraum“ auch gewalttätig verteidigt. 

Quelle und mehr dazu: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/was-sind-reichsbuerger-und-selbstverwalter

 

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Reaktionen

  1. Mutmaßlicher Reichsbürger beleidigt Bundespolizisten (PM)

    Gestern Mittag (19.Oktober) haben Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen Mann ohne medizinischer Mundnasenbedeckung kontrolliert. Der 54-Jährige hat jegliche Legitimität der Einsatzkräfte bestritten und beleidigte dieses.

    Gegen 11:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen einen Dortmunder. Der Mann trug keine vorgeschriebene Maske. Auf die Aufforderung anzuhalten, reagierte der Mann zunächst nicht, so dass die Einsatzkräfte ihn festhielten. Darauf verhielt sich der 54-Jährige aggressiv und wollte erst einmal einen „Beamtenausweis“ sehen. Anschließend beleidigte er die Polizisten.

    Unter massivem Widerstand brachten die Bundespolizisten den Mann zur Wache. Dort wurde seine Fingerabdrücke genommen und seine Identität festgestellt. Wiederholend leugnete er die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland.

    Gegen den, bis dato nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.

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