Gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes in NRW: Dortmunder Bündnis ruft für Samstag zu Kundgebung auf

Nazidemo in Hörde: Blockade von GegendemonstrantInnen auf der Rainer van Daelen-Straße. Foto: Klaus Hartmann
Selbst das Trainieren von solchen Blockaden ist nach dem schwarz-gelben Gesetzesentwurf demnächst strafbar – die Nazis dürften sich freuen. Doch es regt sich Widerstand, auch in Dortmund. Foto (2): Klaus Hartmann

Auch in Dortmund formiert sich Widerstand gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz. Der Entwurf „ist aus einer polizeilichen, nicht aus einer freiheitlichen Logik heraus entstanden. Versammlungen werden als Störungen begriffen, nicht als wichtiges Mittel eines lebendigen, öffentlichen Meinungsaustauschs, das es zu schützen und zu unterstützen gilt“, sagt Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in einem gestern (24. März 2021) veröffentlichten Interview mit der jungen Welt. Am kommenden Samstag, 27. März, findet um 17:10 Uhr an der Reinoldikirche eine Kundgebung des neuen Bündnisses #NoVersGDo gegen die Pläne der Landesregierung statt.

Kritik: Versammlungen werden im Gesetzesentwurf lediglich als Gefahr gesehen

Bislang wurden Versammlungen in NRW durch das Versammlungsgesetz des Bundes geregelt, das die vom Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit einschränkt (entsprechend Art. 8 Abs. 2 GG: mögliche Beschränkung von Versammlungen unter freiem Himmel). Seit der Föderalismusreform 2006 kann dieses Bundesgesetz durch eigene Versammlungsgesetze der Länder ersetzt werden. ___STEADY_PAYWALL___

Dies ist in einigen Bundesländern bereits geschehen, jetzt möchte NRW nachziehen. Doch der von der schwarz-gelben Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf, bemängeln kritische Stimmen, begrenze das Recht auf Versammlungen erheblich, während die Polizei mehr Spielräume erhielte. Auch in Dortmund hat sich nun ein Bündnis gegen das vorgesehene Gesetz gegründet, das für den kommenden Samstag um 17 Uhr zu einer Kundgebung in der Innenstadt an der Reinoldikirche aufruft.

„Das geplante Gesetz stellt einen unverhältnismäßigen Einschnitt in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und somit einen Angriff auf die Demokratie dar“, kritisiert Elisabeth Mayer, Pressesprecherin von #NoVersGDo (Dortmunder Bündnis gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes). „Beim Lesen des Entwurfs wird klar: der Gesetzgeber sieht in Versammlungen lediglich eine Gefahr, die es zu verhindern gelte. Das ist ein erschreckendes Signal“, stellt die Aktivistin fest.

Proteste in Hör- und Sichtweite gegen die notorische Raumnahme von Nazis werden kriminalisiert

Foto: Alex Völkel

Zahlreiche Anti-Nazi-Gruppen und linke Bündnisse befürchten, dass die aktuelle politische Praxis außerparlamentarischer Aktivist*innen durch das Gesetz teilweise verhindert werden könnte. So würden in dem NRW-Entwurf Proteste in Hör- und Sichtweite gegen die Raumnahme bei Nazi-Aufmärschen durch ein sehr weitgehendes Störungsverbot kriminalisiert (vgl. die (§§ 7, 27, 28).

„Das Störungsverbot birgt die Gefahr, dass jeglicher Protest gegen Nazis unterbunden werden könnte. Selbst die Trillerpfeifen am Rand einer rechten Kundgebung könnten damit Geschichte sein“, erklärt Elisabeth Mayer.

Mit dem neuen Gesetz sei das gezielte Anmelden einer Gegenkundgebung am Ort einer geplanten Kundgebung verboten. „Die Regierung möchte offensichtlich das Blockieren von Aufmärschen verhindern, obwohl es in der Vergangenheit vom Verfassungsgericht als zulässig anerkannt wurde.“

Kriminalisierung von sogenannten „Blockadetrainings“ in dem Gesetzesentwurf

Im Begründungsteil des Entwurfs wird mit Blick auf das Störungsverbot ausdrücklich ausgeführt, woran den Macher*innen aus Düsseldorf unter anderem gelegen ist: sie wollen bereits das Training von Blockaden (bei Nazi-Aufmärschen) verhindern und unter Strafe stellen. Dort heißt es im Wortlaut:

„Ziffer 2 soll mit Blick auf das Vorfeld von Versammlungen einem verkürzten Verständnis des Störungsverbotes entgegenwirken. Die Norm zielt vor allem auf sogenannte „Probeblockaden“ (bzw. „Blockadetrainings“). Deren Rechtswidrigkeit wurde nach bisheriger Gesetzeslage in Rechtsprechung und Literatur vielfach bejaht, zum Teil aber auch verneint.“ (S. 59) Diese Unklarheit wollen die schwarz-gelben Law-and-Order-Freaks offenbar in ihrem Sinne nachdrücklich beseitigen.

Zwar behauptete der innenpolitische Sprecher der CDU und Landtagsabgeordnete Christos Katzidis kürzlich in einem Interview mit dem General-Anzeiger, der Entwurf richte sich gegen rechte Aufmärsche. Eine Erklärung hingegen, weshalb von rechtsextremer Seite gegen das geplante Versammlungsgesetz keinerlei Protest zu vernehmen ist, hatte er bezeichnenderweise nicht zu bieten. In dem Gesetzesvorhaben zielt lediglich ein Passus auf Umtriebe von Rechts. Das Erschweren von Versammlungen an Orten des Erinnerns an das NS-Terrorregime und des Gedenkens seiner Opfer soll auf Gedenktage ausgeweitet werden (§ 19).

Anonyme Teilnahme an Versammlungen in Gefahr – Überwachung von Strukturen befürchtet

Viel zu wenig für Antifaschist*innen wie Gegner*innen des Gesetzesentwurfs. Die befürchten ihrerseits, dass auch Kontrollstellen auf dem Weg zu Demonstrationen bald zur Normalität gehören könnten.

Kundgebung zur Erinnerung der Toten von Hanau: demnächst vielleicht mit Personalienfeststellung?

„Der Hinweis, dass man trotzdem anonym an einer Versammlung teilnehmen könne, klingt wie ein schlechter Witz. Es muss weiter möglich sein, ohne Personalienfeststellung an politischen Veranstaltungen teilzunehmen und darf nicht von der Laune der Polizei abhängig sein“, kritisiert Mayer scharf.

„Genauso wenig kann es sein, dass die Polizei in Zukunft Namenslisten von Ordner*innen haben möchte. Nicht nur, dass es ein Instrument zur Überwachung von Strukturen sein kann, es wird Menschen abschrecken, sich an der Organisation von Versammlungen zu beteiligen – und zielt vermutlich auch genau darauf ab. Und was passiert, wenn die Namen auf der Liste der Polizei nicht gefallen?“

Ebenso sehen Kritiker*innen die Gefahr, dass die Überwachung von Versammlungen mit Bild- und Tonaufnahmen zukünftig für die Polizei leichter sein könnte (vgl. dazu die entsprechenden §§ 16 und 26).

Kampf gegen Rechts? – Ein Vorwand, denn Gesetz zielt primär auf linke und klimaaktivistische Aktionsformen

„Die Regierung bringt unter dem Deckmantel des Kampfs gegen Rechts die Versammlungsfreiheit in Gefahr. Dabei geht es gezielt um linke und klimaaktivistische Aktionsformen, wie die vom Klimabündnis Ende Gelände“, resümiert Elisabeth Mayer.

„Das Gesetz, insbesondere das sogenannte ,Militanzverbot‘ öffnet Tür und Tor für polizeiliche Willkür, die es eigentlich einzuschränken gilt. Es geht hierbei nicht nur um die Demonstrationsmöglichkeit für die radikale Linke, sondern um die Versammlungsfreiheit im Ganzen.“

Auch in anderen Bundesländern sind eigene Versammlungsgesetze in Vorbereitung. In NRW gab es bereits eine erste Lesung des Entwurfes im Landtag. Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann, braucht es derer drei. Die Intention der Kritiker*innen, die sich am Samstag vor der Reinoldikirche in Dortmund versammeln werden, ist unzweifelhaft die: politischen Druck über Straße und Medien auszuüben, um die Realisierung des Vorhabens – zumindest in seiner bestehenden Form – noch zu verhindern.

Denn eins ist klar: Das geplante NRW-Versammlungsgesetz ist kein Einzelfall, sondern fügt sich nahtlos in eine Sequenz von Maßnahmen und gesetzlichen Neuregelungen, die sukzessive eine Vielzahl von bürgerlichen Grundrechten zugunsten eines immer autoritärer und kontrollwütiger werdenden Staates beschneiden, s. etwa die hier verlinkten Beiträge dazu.

Weitere Informationen:

  • Versammlungsgesetz Bundesrepublik sowie der Länder; hier:
  • Geplantes Versammlungsgesetz NRW, Übersicht; hier:
  • Das geplante Gesetz im Wortlaut, einschließlich Begründungsteil; hier:
  • »Kaum möglich, noch autoritärer zu formulieren«, Gespräch mit Michèle Winkler in der jungen Welt zum NRW-Versammlungsgesetz, 24.3.2021; hier:
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