Zur FIFA Weltmeisterschaft 2026 vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 gelten in Dortmund besondere Regelungen für das Public Viewing in der Außengastronomie. Die Stadt reagiert damit auf die späten Anstoßzeiten in den Austragungsländern Kanada, Mexiko und den USA. Gemeinsames Fußballschauen in Biergärten und Außenbereichen wird dabei unter Auflagen bis Mitternacht geduldet. Gleichzeitig gelten klare Vorgaben zum Lärmschutz und zur Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.
Regeln zu Technik, Lautstärke und Ablauf
Erlaubt sind ausschließlich Live-Übertragungen der WM-Spiele 2026. Ein zusätzliches musikalisches Rahmenprogramm ist nicht gestattet. Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen, Nachberichte sind nicht erlaubt.
Fernseher bzw. Beamer und Leinwände in üblicher Fernsehgröße sowie Lautsprecher sollen möglichst weit entfernt von Wohnhäusern aufgestellt werden. Größere Leinwände, die über den normalen Betrieb hinaus ein größeres Publikum ansprechen sollen, müssen weiterhin vorab mit der Stadt abgestimmt werden.
Die Stadt Dortmund appelliert an Gastronominnen und Gastronomen, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und die Lautstärke so gering wie möglich zu halten.
Zeitliche Begrenzung und mögliche Einschränkungen
Spätestens um 24 Uhr müssen alle Übertragungen beendet sein. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Spiele zu diesem Zeitpunkt noch laufen.
Die Stadt Dortmund bittet alle Bürgerinnen und Bürger während der Weltmeisterschaft um gegenseitige Rücksichtnahme. Vorübergehender Lärm rund um die Spiele lässt sich dabei nicht immer vermeiden. Mit Verständnis auf beiden Seiten sollen gemeinsames Fußballschauen und ein gutes Miteinander möglich bleiben.
Sollte es dennoch zu berechtigten Beschwerden aus der Nachbarschaft kommen, wird die Stadt Dortmund im Einzelfall eingreifen. Weitere Übertragungen können dann auch untersagt werden, da kein Anspruch auf Public Viewing im Außenbereich besteht. Für alle anderen Veranstaltungsformate ist weiterhin eine Einzelfallprüfung durch die Stadt Dortmund erforderlich.
Mehr Informationen:
- Fragen zum Thema Lärmschutz beantwortet das Umweltamt der Stadt Dortmund per E-Mail an: umweltamt.immissionsschutz@stadtdo.de.
- Die geltenden Vorgaben für Veranstaltungen müssen weiterhin eingehalten werden. Informationen dazu gibt es hier: Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement | dortmund.de.
- Das Veranstaltungsmanagement ist unter veranstaltungsanmeldung@stadtdo.de erreichbar.

