COVID-19 bei Kindern: Wie schütze ich den Nachwuchs? Experte des Westfälischen Kinderzentrums gibt Tipps

Der Coronavirus scheint für Kinder weniger gefährlich zu sein – sicher ist das aber nicht. Foto (2): Thomas Engel

Derzeit kursieren in den Medien viele Tipps rund um das richtige Verhalten bei Covid-19 . Um Eltern Sicherheit zurückzugeben, berichtet Prof. Dr. Dominik Schneider, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie, was im Fall von erkrankten Kindern zu tun ist, was man bei Schwangerschaft und Geburt beachten sollte und worauf es bei schweren Vorerkrankungen ankommt.

Corona-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen: Epidemiologie, mögliche Erklärungen und Prophylaxe

Prof. Dominik Schneider, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie an der Beurhausstraße. Foto: Klinikum Do

Kinder kommen nach bisherigem Kenntnisstand besser mit dem neuen Coronavirus klar als Erwachsene. Das sind für Prof. Dr. Dominik Schneider, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Klinikum Dortmund, ermutigende Nachrichten.

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„Kinder sind ja sonst für Virusinfekte empfänglicher als Erwachsene. Infektionen mit dem neuen Coronavirus hingegen sind bei ihnen nicht häufiger als bei Erwachsenen, denn für dieses neue Virus sind alle Menschen immunologisch wie Kinder. Vor allem bewältigen sie die Infektion aber besser als Erwachsene und erkranken nur selten schwer“, sagt der Experte des Westf. Kinderzentrums.

Die Zahlen der ersten Wochen der Epidemie zeigen bislang, dass in Deutschland vergleichsweise wenige erkrankte Kinder und Jugendliche gemeldet worden sind. Mögliche Ursachen könnten sein, dass weniger Kinder infiziert sind oder dass sie häufiger keine Symptome zeigen und daher nicht getestet worden sind.

Denn eine Corona-Infektion könne bei mildem Verlauf in der Regel gut zu Hause auskuriert werden; auch Abstriche seien da nicht nötig. „So ein Abstrich hat keine Konsequenzen auf die Therapie, nämlich ausruhen und Symptome wie Fieber behandeln.“ Woran diese geringe Infektionsrate bei Kindern liegt, wird man erst im Rückblick beurteilen können, wenn in Studien Antikörperuntersuchungen durchgeführt werden.

Bezüglich der Regelimpfungen bei Babies empfiehlt Prof. Schneider keine Unterbrechung. „Nur weil jetzt Corona da ist, machen ja die anderen Erreger keine Pause. Die Impfungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, gerade in den ersten beiden Lebensjahren, werden in Dortmund von den Kinderärzten auch weiter angeboten“, so der Mediziner.

Corona in der Schwangerschaft und nach der Geburt: wie steht es mit dem Stillen?

Corona in der Schwangerschaft führt nicht zu Fehlbildungen des Kindes. „Die Infektion geht nicht über die Blutbahn, sondern spielt sich in den Atemwegen ab. Das bedeutet, dass das Kind über den Mutterkuchen geschützt ist“, erklärt Prof. Schneider. In verschiedenen neuen Studien konnte gezeigt werden, dass das Virus nicht vor der Geburt auf das Neugeborene übertragen wird.

Mit der Geburt ist dieser Schutz dann aber vorbei. Die Frage ist daher, wie bei einer Infektion der Eltern vorgegangen werden soll. Hier sind die Empfehlungen noch nicht eindeutig. Wer infiziert ist und stillt, kann natürlich versuchen, dass das Stillen unter reinlichsten Bedingungen erfolgt.

Das Virus scheint nicht in die Muttermilch überzutreten. „Wenn das Kind aber zu Hause bei frisch infizierten Eltern lebt, wird eine Abschottung schwer und ist eigentlich unmöglich“, sagt Prof. Schneider. Bisherige Daten zeigen aber, dass auch Säuglinge diese Infektion gut überstehen, allerdings sind dann schon schwere Verläufe häufiger als bei älteren Kindern.

Im Falle schwere Vorerkrankungen bei Kindern: ein Schutzring muss um die Familie gelegt werden

Bei Kindern mit Vorerkrankungen (z.B. Leukämie, Tumor) sind die Daten allerdings noch recht unsicher. Auf alle Fälle sollten sie dringend geschützt werden – gemeinsam mit der ganzen Familie.

„Man darf diese schwer vorerkrankten Kinder nie isoliert betrachten. Kinder leben in ihrer Familie – und deshalb müssen wir den Schutzring um die Familie legen. Das bedeutet: null physischer Kontakt, aber gerne soziale Kontakte, aber nur über die Medien“, so Prof. Schneider.

Konkret gehe es bei diesen Familien deshalb darum, dass sie nun viel vorab organisieren müssen: Wer kann uns unterstützen, wer kauft für uns ein usw.

Bei Asthma sind die Daten noch widersprüchlich. Doch der Mediziner sieht oft, dass Kinder, die ein gut kontrolliertes Asthma haben, generell gut durch Virus-Infektionen kommen. „Das dürfte bei Corona nicht anders sein. Also, bitte keine notwendige Therapie aussetzen“, empfiehlt der Experte. Und: Kinder dürfen auch weiterhin an die frische Luft, aber immer mit den gleichen Menschen – also mit der Familie. „Wir sollten eine Durchmischung vermeiden, so wie es jetzt auch die Politik beschlossen hat.“

Prof. Schneider weist jedoch bei alledem auch darauf hin, dass die Medizin gerade am Anfang der Erkenntnis in Sachen Covid-19 steht und der Wissensstand sich Tag für Tag ändern kann. Wir müssen daher ständig lesen, lernen und unsere Empfehlungen immer wieder überprüfen.

 

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Reaktionen

  1. AOK NordWest (Pressemitteilung)

    Telefonische Krankschreibungen durch den Arzt jetzt auch bis zu 14 Tagen möglich

    Arbeitnehmer in Dortmund dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun bis zu 14 Tagen am Telefon von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Wegen der Corona-Krise bestand diese Möglichkeit bereits für sieben Tage. Das teilte heute die AOK NordWest mit. Die neue Regelung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.

    „Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Voraussetzung ist jedoch immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. „Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus so reduziert werden“, so Kock. Wenn in diesen Fällen ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Arzt dem Patienten, wo sich dieser testen lassen kann. Wird dafür eine Überweisung benötigt, schickt die Praxis diese per Post.

    Die neue Regelung sieht vor, dass bei einer telefonischen Krankschreibung die Arztpraxis die AU-Bescheinigung direkt an den Versicherten sendet. Die elektronische Gesundheitskarte muss der Versicherte nicht vorlegen. Es reicht, der Arztpraxis die Versichertendaten per Telefon und die Krankenkassen-Mitgliedschaft mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Arztpraxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte.

    Schnell, sicher und einfach geht es auch online: Viele Versicherte nutzen inzwischen die Angebote des Online-ServiceCenters http://www.nordwest.meine.aok.de. Das Portal bietet ein persönliches digitales Postfach, über das die Nutzer mit ihrer AOK NordWest sicher kommunizieren können. Außerdem können sie ganz bequem von zu Hause aus zum Beispiel Formulare herunterladen, eine neue elektronische Gesundheitskarte anfordern, AU-Bescheinigungen übermitteln, Rechnungen einreichen, Versicherungszeiten abfragen, persönliche Daten ändern und Unterlagen elektronisch anfordern. Mobil geht es mit der ‚Meine AOK-App‘. Mit der integrierten Scan-Funktion werden Papierdokumente mit der Smartphone-Kamera einfach und schnell digitalisiert und hochgeladen.

  2. Verbraucherzentrale Dortmund (Pressemitteilung)

    Rezeptausstellung und Verordnungen ab 1. April – Vorlage der Gesundheitskarte vorerst nicht mehr nötig

    Am 1. April beginnt ein neues Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Durch diese Maßnahme will der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in der Zeit der Kontaktsperre gewährleisten, dass Patienten nicht persönlich in die Praxis kommen müssen…

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