
Die Melde- und Dokumentationsstelle antimuslimischer Rassismus NRW (MEDAR NRW) hat ihren ersten Jahresbericht veröffentlicht. Zwischen dem März 2025 und Februar 2026 wurden insgesamt 181 Meldungen erfasst, wobei 140 als überprüfbare Vorfälle eingeordnet werden konnten. 104 dieser Vorfälle ereigneten sich im Jahr 2025. Besonders häufig betroffen waren Frauen und Menschen, die einen Hidschab oder eine Abaya trugen. Die meisten Vorfälle wurden im öffentlichen Raum, in der Arbeitswelt und im Bildungsbereich gemeldet.
MEDAR NRW: 181 Meldungen seit März 2025
MEDAR NRW wurde im Jahr 2022 ins Leben gerufen und wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Ziel der Meldestelle ist es, antimuslimische Diskriminierung in NRW zu dokumentieren um damit für Betroffene eine Möglichkeit schaffen, Vorfälle anonym zu melden.
Zwischen März 2025 und Februar 2026 gingen insgesamt 181 Meldungen ein. Davon ließen sich 140 als Vorfälle im Sinne der Meldestelle einordnen. 21 Meldungen wurden als Hass- und Angriffsmeldungen klassifiziert, zwölf verfügten über eine unzureichende Datengrundlage und bei acht handelte es sich um Falschmeldungen.
Von den 140 dokumentierten Vorfällen ereigneten sich 104 im Jahr 2025. Da es für die Meldung antimuslimischer Übergriffe keine zeitliche Beschränkung gab, liegen 36 der gemeldeten Vorfälle zum Teil deutlich länger zurück. Der früheste gemeldete Fall stammt aus dem Jahr 2003.
Die Formen der Diskriminierung sind vielfältig
Dabei wurden unterschiedliche Formen von antimuslimischem Rassismus erfasst. Bei rund 84 Prozent der Vorfälle wurde Belästigung gemeldet. 63 Prozent enthielten nach der Systematik von MEDAR sogenannte Mikroaggressionen. Dazu zählen unter anderem unfreundliches Verhalten, Stereotypisierungen oder andere subtile Formen der Ausgrenzung.

Darüber hinaus wurden in 29 Prozent der Fälle direkter Machtmissbrauch oder Schikanen dokumentiert. In 28 Prozent wurde Betroffenen der Zugang zu Rechten oder Leistungen verwehrt. Zwölf Prozent der dokumentierten Vorfälle wurden als Gewalttaten eingeordnet. Insgesamt konnte ein Vorfall in verschiedene Formen der Diskriminierung eingeordnet werden.
MEDAR erfasst allerdings nicht nur strafrechtlich relevante Fälle. So können auch Diskriminierungserfahrungen unterhalb der Strafbarkeit gemeldet werden. Die Meldestelle analysiert eingegangenen Meldungen nach eigenen Angaben mit einem zweistufigen Auswertungsprozess. Nicht jede eingegangene Meldung wird daher abschließend als Vorfall gewertet.
Frauen und Menschen mit Hidschab besonders häufig betroffen
Bei den dokumentierten Vorfällen gab es ein großes Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern. So waren rund 70 Prozent der Betroffenen weiblich. Nur etwa 26 Prozent waren männlich, weitere drei Prozent gaben eine diverse Geschlechtsidentität an. In mindestens jedem zehnten Fall war eine betroffene Person noch minderjährig.
Nach Angaben von MEDAR spielte die Auswahl von Kleidungsstücken eine besondere Rolle. In 52 Prozent aller dokumentierten Vorfälle trug die betroffene Person einen Hidschab und/oder eine Abaya. In diesem Zusammenhang wurden besonders häufig Ausgrenzungen sowie verbale und körperliche Angriffe gemeldet.
Auch Mehrfachdiskriminierungen wurden erfasst. 72 Prozent der Fälle richteten sich zugleich gegen Frauen und wurden als sexistisch eingeordnet. In 14 Prozent bestand nach der Auswertung zusätzlich ein Zusammenhang mit anti-schwarzem Rassismus. Jeweils sieben Prozent wurden auch mit anti-asiatischem Rassismus, Queerfeindlichkeit oder Antiziganismus in Verbindung gebracht.
Die meisten Vorfälle ereignen sich in der Öffentlichkeit
Am häufigsten wurden antimuslimische Vorfälle aus dem öffentlichen Raum gemeldet. Dort ereigneten sich 25 Prozent der dokumentierten Fälle. Es folgten die Arbeitswelt mit 15 Prozent und der Bildungsbereich mit 13 Prozent.

Bei den Fällen, die sich gegen einzelne Personen richteten, traf es zu rund einem Drittel Passant:innen auf der Straße. Jeder vierte Vorfall betraf Menschen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit, etwa als Bewerber:innen, Angestellte oder Kolleg:innen. In jedem zehnten Fall waren Schüler:innen betroffen. Ebenfalls betroffen waren Antragssteller:innen auf Ämtern oder Kund:innen beim Einkauf.
Die meisten Vorfälle wurden von unbekannten Personen verübt. Ihr Anteil lag bei rund 37 Prozent. Fast 70 Prozent der dokumentierten Vorfälle richteten sich gegen einzelne Personen, weitere 22 Prozent gegen Gruppen. In knapp acht Prozent der Fälle gab es keine direkten Adressat:innen, etwa bei Stickern oder Schmierereien, die sich allgemein gegen muslimische Menschen richteten.
Betroffene melden mehr als die Hälfte der Vorfälle selber
Die Meldungen stammen überwiegend von den betroffenen Personen selbst. So wurden mehr als die Hälfte der Vorfälle direkt von Betroffenen gemeldet. Weitere knapp 39 Prozent der Meldungen gingen durch Zeug:innen ein. Lediglich eine Meldung stammte von einer betroffenen Institution.
Gegenüber Nordstadtbloggern betont MEDAR, dass die Zahl der dokumentierten Fälle nicht das tatsächliche Ausmaß antimuslimischer Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen abbildet. In der Realität komme es zu deutlich mehr Vorfällen, als bei MEDAR gemeldet werden. Ein Grund dafür sei die kurze Laufzeit der Meldestelle. Andere Institutionen hätten selbst Jahre gebraucht, um sich zu etablieren und bekannter zu werden.
Laut MEDAR wurden in der Vergangenheit unter anderem Informationsstände durchgeführt, Flyer und Plakate verteilt sowie das Angebot bei Vereinen und anderen Organisationen vorgestellt. Dennoch sei davon auszugehen, dass ein großer Teil der Betroffenen die Meldestelle noch nicht kenne.
Anm.d.Red.: Haben Sie bis zum Ende gelesen? Nur zur Info: Die Nordstadtblogger arbeiten ehrenamtlich. Wir machen das gern, aber wir freuen uns auch über Unterstützung!

