Agentur für Arbeit Dortmund

Ab September ist die persönliche Arbeitslosmeldung wieder verpflichtend

An der Steinstraße in der Nordstadt in ist die Zentrale von Agentur für Arbeit und Jobcenter in Dortmund.
An der Steinstraße in der Nordstadt ist die Zentrale von Agentur für Arbeit und Jobcenter in Dortmund. Archivfoto: Alex Völkel

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürger*innen sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ab dem 1. September 2021 wieder ein Muss – in der Bundesagentur für Arbeit (BA). Arbeitslos ist man ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die Meldung muss spätestens dann erfolgen. Sie ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

„Persönliche Arbeitslosmeldung“ – Ab 1. September wieder ein „Muss“

Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung muss man sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Schließlich sollen mögliche negative Folgen einer verspäteten Meldung vermieden werden. Wenn der Bezug von Arbeitslosengeld später beginnt, kann schnell ein finanzieller Engpass entstehen.

Für die Arbeitslosmeldung ist der Personalausweis mit aktueller Meldeadresse (alternativ: Pass oder Ersatzdokument und aktuelle Meldebescheinigung) nötig.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist im Prinzip ohne Terminvereinbarung möglich. Jedoch auch wegen der andauernden Pandemie sollten längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen beim Amt vermieden werden. Die Agentur für Arbeit Dortmund empfiehlt, vorher über die lokale Rufnummer 0231 842 2288 einen Termin für die persönliche Meldung zu vereinbaren.

Rechtzeitig „Arbeitssuchend“ melden, um eventuelle Sperrzeiten zu vermeiden

Auch „Arbeitssuchend“ sollte man sich umgehend melden – spätestens 3 Monate, bevor ein Arbeitsverhältnis endet. Auch wenn die Info über den Stellenverlust kurzfristig kommt: Spätestens drei Tage danach arbeitsuchend melden.

Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Nur so können die Berater der Arbeitsagentur bei der Suche nach einer neuen Stelle bestmöglich helfen. Bei einer nachweislich verspäteten Meldung, kann es sein, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst ruht. Das heißt, dass man eine sog. Sperrzeit von in der Regel einer Woche bekommt.

Das bedeutet, dass der oder die Arbeitslose in dieser Zeit kein Geld bezieht. Übrigens, um Chaos, unnötigen Ärger und Stress von Anfang an zu vermeiden, sollte die Meldung unbedingt nur auf einem Weg erfolgen. Zu bedenken ist auch: Der Versicherungsschutz bleibt so lückenlos bestehen.

Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Selfie-Ident läuft aus – Digitale Angebote bleiben

Kundinnen und Kunden konnten sich ab Mitte vergangenen Jahres online identifizieren. Sie mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.

Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren ist für Kunden mit dem neuem Personalausweis ab dem 1. Januar 2022 geplant. Viele andere Anliegen lassen sich wie bisher auch über die digitalen e-Services der BA erledigen (siehe Link im Anhang).

Falls sich die Pandemie-Lage wieder verschlechtern sollte?

Über Änderungen beim Verfahren der Arbeitslos- bzw. Arbeitssuchend-Meldung würde die Agentur für Arbeit Dortmund rechtzeitig informieren.

 

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