
Bei dem tödlichen Raser-Unfall vor sieben Monaten in Scharnhorst-Hostedde wurde der 18-jährige Täter verurteilt. Die 31. Jugendstrafkammer am Landgericht Dortmund hat eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verhängt und dem Straßenverkehrsamt angewiesen dem Verurteilten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Anklage auf Totschlag wurde nicht gefolgt
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund lautete auf Totschlag. Ein Tötungsvorsatz lag nach Ermessen der Richter:innen jedoch nicht vor. Auch Staatsanwältin Maribel Andersson sah in ihrem Plädoyer von Totschlag ab. Bei tödlichen Autounfällen gilt die Entscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung als schwierig.
Der Täter war in der Unfallnacht am 9. August mit mindestens 141 Stundenkilometer innerorts auf der Flughafenstraße unterwegs gewesen, als er das Opfer, einen 36-jährigen Familienvater, von hinten getroffen und auf die Motorhaube aufgeladen hat. Durch den Aufprall war das Opfer sofort tot. ___STEADY_PAYWALL___
Der Urteilsspruch lautete bewusste fahrlässige Tötung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Eine bewusste Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn sich der Täter den Möglichkeiten eines Unfalls bewusst ist, aber darauf vertraut, dass nichts schief geht. So wie bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, á la „Da passiert schon nichts.“
18-Jähriger auf unbewusste fahrlässige Tötung verurteilt
Diesen Umstand sieht die Vorsitzende Richterin Britta Graja bei dem 18-jährigen Fahranfänger als erwiesen an. Der Angeklagte sagte am zweiten Verhandlungstag aus, er habe sich während des Fahrens sicher gefühlt und die nächtlichen Straßen als leer empfunden. Der Täter habe eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen. „Es ist gefährlich, geradezu wahnsinnig, mit diesem Tempo durch ein Wohngebiet zu fahren“, machte Graja deutlich.

Die Absicht einen Menschen dabei zu töten, hätte er nicht gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin. In seiner Aussage zeigte der 18-Jährige Reue und gestand die Tat. Notrufmitschnitte aus der Unfallnacht belegten zudem die Panik und Sorge um das Opfer des Unfallverursachers, so Graja.
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren muss zudem zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht entschieden werden. Die Richter:innen haben den zum Zeitpunkt der Tat gerade erst 18 gewordenen Täter eine Reifeverzögerung zugesprochen. Bedeutet: Für sie ist der Täter mehr jugendlich als erwachsen.
Angehörige des Opfers nicht mit Urteil einverstanden
Zudem soll er „anders“ sein als andere Straffällige, die vor dem Jugendgericht verurteilt werden, stellt Graja heraus. Er käme aus sicheren familiären und sozialen Verhältnissen, ist vor der Tat nicht auffällig geworden und befand sich in einer Ausbildung.
Das Urteil sorgte bei den Angehörigen des Opfers für Unverständnis. Für den Schwiegervater des Getöteten ist es „ein Witz“. Die Familie des Opfers hat sich seit dem Unfall stark zurückgezogen.
Mit der Verurteilung wurde der 18-Jährige aus Untersuchungshaft entlassen. Seine Strafe muss er noch nicht antreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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