Bei dem tödlichen Raser-Unfall vor sieben Monaten in Scharnhorst-Hostedde wurde der 18-jährige Täter verurteilt. Die 31. Jugendstrafkammer am Landgericht Dortmund hat eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verhängt und dem Straßenverkehrsamt angewiesen dem Verurteilten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Anklage auf Totschlag wurde nicht gefolgt …
