Sturmwarnung für Dortmund - Orkanböen erwartet

Zoo und Westfalenpark, Außensportanlagen und Kultureinrichtungen bleiben morgen geschlossen

Foto: depositphotos.com

Aufgrund des angekündigten schweren Sturms mit Orkanböen hat das Ministerium für Schule und Bildung für morgen, Donnerstag, den 17. Februar 2022, einen landesweiten Unterrichtsausfall angeordnet. Der Sturm zieht auch in Dortmund eine Reihe von Schließungen nach sich.

Geschlossen bleiben morgen:

  • die Außensportanlagen der Stadt,
  • die Kultureinrichtungen: die städtischen Museen und das Dortmunder U, die Stadt- und Landesbibliothek samt ihrer Zweigstellen, das Keuninghaus, VHS und Musikschule sowie das Stadtarchiv
  • das Theater Dortmund,
  • der Zoo Dortmund und der Westfalenpark,
  • die Abenteuerspielplätze Scharnhorst und Rahm sowie die Erlebniswelt am Fredenbaum

Wegen der Schließung des Keuninghauses fallen leider auch die für morgen geplante und angekündigte Sprechstunde und das Erzählcafé des Seniorenbeirates aus. Gleiches gilt für eine morgen geplante Filmvorführung im Roxy-Kino. Die Filmpremiere des Kurzfilmes ‚Hey‘, der unter Beteiligung von Mädchen der tagesstrukturierenden Maßnahme „Lernwerkstatt Multimedia“ der dobeq GmbH zum Thema digitale Gewalt entstanden ist, wird auf den 3. März 2022 um 14.30 Uhr verschoben.

Auch Friedhöfe, Parks und Wälder sollten morgen nicht betreten werden, denn die Stürme könnten Bäume zu Fall bringen. Vorsicht ist auch noch nach Abebben des Sturms geboten: Durch die extreme Belastung der Bäume können auch an noch stehenden Exemplaren nicht sichtbare Schäden entstanden sein, die sich erst später auswirken.

Grünflächenamt und Tiefbauamt beobachten die Lage und haben im Vorfeld bereits ihre Notdienste und Bereitschaften personell verstärkt, um die Feuerwehr bei Einsätzen im Stadtgebiet unterstützen zu können. Während eines Sturms ist auch im Verkehr erhöhte Vorsicht geboten. In Bereichen von Baustellen ist damit zu rechnen, dass Absperrbaken oder Umleitungsschilder umkippen und nicht umgehend wieder aufgestellt werden können.

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Reaktionen

  1. Sturmwarnung für NRW – Schäden sollten schnell der Versicherung gemeldet werden (PM)

    Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer Unwetterlage in NRW. Schwere Sturmböen mit bis zu 100 Stundenkilometer können Dachziegel lösen und Bäume und Äste zu Fall bringen. „Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden”, erläutert Rafael Lech, Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und was Betroffene beachten müssen, erklären nachfolgende Tipps:

    Eine Police reicht nicht: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach den Bedingungen
    der Versicherer ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.

    Nachweis nicht erforderlich: Dass der Wind bei Sturm Ziegel undDachpappe mitgehen ließ , müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es, wenn eine Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.

    Gebäude- und Hausratversicherung: Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer:innen vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.

    Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert werden auch Schäden an Antennen und
    Markisen, die einer Mietpartei gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner:innen der versicherten Wohnung genutzt werden.

    Kfz-Versicherung: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft haben Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Teuer wird es, wenn Betroffene eine Mitschuld tragen, etwa weil sie bei der Durchfahrt einer überfluteten Straße stecken geblieben sind.

    Baumschäden: Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Baumbesitzer:innen bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und Eigentümer:innen haften nicht für den Schaden.

    Weiterführende Infos und Links:
    Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwetter gibt es im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/unwetter

    Über die Rechte von Zugreisenden, wenn wegen Unwetter die Bahn ausfällt, informiert die Verbraucherzentrale NRW unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/node/17705

  2. Industriedenkmalstiftung schließt Kokerei Hansa und stellt Führungsbetrieb an ihren Denkmalstandorten in NRW bis zum 21.02.2022 ein (PM)

    Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung für NRW stellt die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur die Führungen bzw. Öffnungszeiten an ihren Denkmalstandorten in NRW bis einschließlich zum 21.02.2022 ein.

    Folgende Standorte mit Führungsbetrieb bzw. Öffnungszeiten sind davon betroffen: Der Ahe-Hammer in Herscheid, das Koepchenwerk in Herdecke, die Kokerei Hansa in Dortmund, die Zeche Consolidation in Gelsenkirchen, die Zeche Fürst Leopold in Dorsten, die Zeche Monopol in Kamen, die Zeche Prosper II in Bottrop, die Zeche Radbod in Hamm, die Zeche Schlägel & Eisen in Herten, die Zeche Sophia-Jacoba in Hückelhoven, die Zeche Sterkrade in Oberhausen, die Zeche Zweckel in Gladbeck.

  3. Sprechstunde und Erzählcafé am 17. März 2022 im Dietrich-Keuning-Haus (PM)

    Nachdem in den letzten Monaten wegen der Corona-Bestimmungen des DKH und im Februar wegen des Sturms das Erzählcafé ausfallen musste, ist es jetzt wieder möglich, dass die Sprechstunde und das Erzählcafé des Seniorenbeirats jeden dritten Donnerstag im Monat stattfinden können.

    Am Donnerstag, den 17. März 2022 stehen zunächst Kristina Kalamajka und Franz-Josef Ingenmey vom Seniorenbeirat Innenstadt-Nord für Fragen und Anregungen in der Sprechstunde von 13.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr lädt das Erzählcafé wieder ein zum Austausch und zum Klönen in gemütlicher Runde. Unter anderem erwartet die Besucherinnen und Besucher ein Reisebericht von Franz-Josef Ingenmey zum Trekking in Nepal.

    Die beiden Angebote finden statt im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-59, Raum 204.
    Alle Teilnehmenden werden gebeten, die 2G-Regel (geimpft/genesen) zu beachten und die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

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