Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub: 32-Jähriger für brutale Verbrechen vorm Landgericht Dortmund angeklagt

Der 32-jährige Hysen T. muss sich wegen schwerer Verbrechen vorm Landgericht Dortmund verantworten. Links neben ihm seine Dolmetscherin, rechts Wahlverteidiger Dieter Kaufmann. Fotos: Sascha Fijneman

Für drei äußerst brutale Verbrechen muss sich derzeit ein 32-jähriger aus dem Kosovo stammender Angeklagter am Landgericht Dortmund behaupten. Ihm werden Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Raub in drei unterschiedlichen Fällen vorgeworfen. Zwei der Tathergänge spielten sich in der Dortmunder Nordstadt ab. In einem Fall soll Hysen T. das Opfer mit einer abgebrochenen Glasflasche verletzt haben. Zu Prozessbeginn will sich der Angeklagte weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen äußern.

Drei brutale Tathergänge, zwei davon in der Nordstadt im letzten Jahr

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Schuberth.

In der Nacht vom 7. Dezember 2019 soll der Angeklagte gegen Mitternacht eine Frau bis zu ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Schützenstraße verfolgt haben. Während die Zeugin auf den Aufzug wartete, soll er sie überfallen und sogleich mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt haben. Die Gegenwehr habe er gebrochen, indem er dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, bis dieses bewusstlos zu Boden gegangen sei. ___STEADY_PAYWALL___

Anschließend habe er die bewusstlose Frau die Kellertreppen hinunter gezogen und sich sexuell an ihr vergangen. Daraufhin soll er mit dem Rucksack des Opfers, in dem sich das Handy der Geschädigten befand, die Flucht ergriffen haben. Sein Opfer soll er schwer verletzt einfach im Keller liegen gelassen haben. Die Frau erlitt unter anderem eine Fraktur der Kieferhöhle und eine Nasenbeinfraktur sowie diverse Weichteilhämatome durch den Würgeangriff.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass ärztliche Gutachten von einer akut lebensbedrohlichen Situation für das Opfer sprechen. In diesem Fall muss sich Hysen T. für Raub in Tateinheit mit Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten. Nur eine Woche später, in der Nacht des 14. Dezember 2019, soll er einer weiteren Frau vom Hauptbahnhof aus zu ihrer Wohnung ebenfalls in der Schützenstraße in der Nordstadt gefolgt sein.

Täter verletzte Opfer mit abgebrochener Glasflasche

Dort angekommen soll er ihr unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben, bis sie zu Boden gegangen sei. In diesem Fall soll der Angeklagte sogar mit einer abgebrochenen Glasflasche gegen das Opfer vorgegangen sein. Hilferufe der Geschädigten hätten einen Zeugen alarmiert, dessen Eingreifen es wohl zu verdanken sei, dass der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen und die Flucht ergriffen habe. Die Anklage in diesem Fall lautet gefährliche Körperverletzung.

Die Verhandlung wird öffentlich geführt. Foto: Alex Völkel/Archiv

Die Frau erlitt unter anderem diverse Schnittwunden durch die Glasflasche und starke Würgemale. Auch hier würden ärztliche Untersuchungen laut Staatsanwaltschaft eine potentielle Lebensgefahr für das Opfer attestieren.

Der dritte Tathergang liegt bereits einige Jahre zurück und soll sich in der Nacht vom 27. April 2016 vorm Karstadthaus in der Dortmunder Innenstadt ereignet haben. Auch hier sei T. einer Frau vom Hauptbahnhof aus gefolgt und habe sie in Höhe des Karstadthauses von hinten attackiert und ihr Mund und Nase zugehalten. Trotzdem sich das Opfer heftig gewehrt habe, sei es dem Angeklagten gelungen, das Opfer zu Boden zu bringen und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen auszuführen.

Auch diesem Opfer soll T. mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Schließlich sei es der Frau gelungen, sich loszureißen und wegzulaufen. Zuvor soll der Angeklagte ihr jedoch ihre Handtasche entrissen haben, in der sich ihr Handy befunden haben soll. In diesem Fall wird Hysen T. Vergewaltigung in Tateinheit mit Raub und Körperverletzung vorgeworfen.

Am ersten Verhandlungstag wurden noch keine Zeug*innen angehört

Das Gebäude des Landgerichts in der Kaiserstrasse in Dortmund
Das Gebäude des Landgerichts in der Kaiserstrasse in Dortmund.

Vor Gericht wird Hysen T. von Wahlverteidiger Kaufmann und Pflichtverteidiger Pinner vertreten. Außerdem wird er von einer Dolmetscherin begleitet. Der Prozess findet vor der 43. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Dr. Schuberth statt. 

Die Opfer der Verbrechen begleiten die Verhandlung als Nebenkläger*innen, wurden jedoch zum Beginn von Rechtsbeiständen vertreten. Nach der Verlesung der Klage durch die Staatsanwaltschaft passierte am ersten Verhandlungstag nicht viel, es wurden noch keine Zeug*innen angehört.

Verteidiger Dieter Kaufmann gab zu verstehen, dass sein Mandant sich derzeit noch nicht zu den Vorwürfen äußern möchte. Auch Angaben zu seiner Person wolle man noch nicht machen. Kaufmann schlug vor, zunächst ein Rechtsgespräch unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger*innen bzw. ihrer Vertretungen und der Verteidigung zu führen, denn es habe im Vorfeld des Prozesses keinerlei Verständigungsgespräche gegeben. 

Gericht entscheidet bis Donnerstag über mögliches Rechtsgespräch

Die Anklagen umfassten zahlreiche Akten. weitere Verfahren sind anhängig.
Es werden weitere Verhandlungstage folgen. Foto: Alex Völkel/Archiv

Vielleicht könne man auf diesem Weg eine Einigung finden, die es den Opfern ersparen könnte als Zeug*innen vor Gericht über intime Details der Tathergänge zu berichten. Nachdem das Gericht zunächst keinen Sinn in einem solchen Gespräch sah, wenn der Angeklagte sich nicht zu den Vorwürfen äußern würde, erbaten sie sich letztlich doch einen Tag Bedenkzeit, um über das Angebot zu entscheiden.

Kaufmann erklärte, dass der Angeklagte jedoch im Rahmen des Rechtsgesprächs durchaus bereit sei, Angaben zu machen. Selbiges gelte für ein Gespräch mit Dr. Roggenwallner, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der dem Prozess als Gutachter beiwohnt. Man habe ihm im Vorfeld der Verhandlungen jedoch hiervon abgeraten.

Nachdem das Gericht sich die Bedenkzeit erbeten hatte, um über das Rechtsgespräch zu entscheiden, unterbrach die Vorsitzende Richterin Schuberth den ersten Prozesstag und verwies auf den Folgetermin am Donnerstag, den 9. Juli 2020, um ihre Entscheidung zu verkünden.

 

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