Prozess um Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Raub: Mediziner sind geschockt vom Ausmaß der Gewalt

Der aus dem Kosovo stammende 33-jährige Angeklagte wird vor Gericht von einer Dolmetscherin begleitet. Links Verteidiger Pinner, rechts Verteidiger Dieter Kaufmann. Fotos (2): Sascha Fijneman/Archiv

Am zweiten Verhandlungstag im Fall Hysen T. wurden am Landgericht Dortmund die ersten Zeug*innen vernommen. Dem Angeklagten werden Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Raub in drei Fällen vorgeworfen (die genauen Tatvorwürfe können im angehängten Artikel nachgelesen werden). Während schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift von lebensbedrohlichen Situationen für alle drei Opfer gesprochen hatte, untermauerten dies gestern die ersten Zeug*innen in einem Fall (7. Dezember 2019) unumstößlich. Ein sichtlich geschockter Notarzt ließ keine Zweifel daran, dass es für das Opfer um Leben und Tod ging und dass die Taten selbst für jemandem, der tagtäglich mit Leid, Schmerz und Tod konfrontiert ist, nur äußerst schwer zu verdauen sind. Seine Darstellung wurde durch die Aussage einer Ärztin des Unfallklinikums in der Nordstadt bekräftigt.

Chaotischer Tatort erschwerte die Erstversorgung des Opfers

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Schuberth.

Der Notarzt berichtete, dass er in der Nacht des 7. Dezember 2019 gegen 2 Uhr am Tatort in der Nordstadt eingetroffen sei. Vor Ort seien bereits unzählige Beamte von Feuerwehr und Polizei damit beschäftigt gewesen, die Geschädigte notdürftig zu versorgen und sich ein Bild der Lage zu machen. ___STEADY_PAYWALL___

Bereits im Hausflur seien viele Blutspuren zu erkennen gewesen, eine große Blutlache und Schleifspuren auf dem Boden und der Kellertreppe, Handabdrücke an den Wänden. Als er die Geschädigte, am Fuße der Kellertreppe liegend, erblickt habe, sei ihr Gesicht massiv angeschwollen gewesen. Überall sei Blut und die junge Frau im unteren Körperbereich unbekleidet gewesen.

Man müsse von Glück sprechen, dass die Geschädigte nicht das Bewusstsein verloren habe und ansprechbar gewesen sei. Denn eine Beatmung mittels Intubation sei aufgrund der massiven Gesichtsschwellungen nicht möglich gewesen. Als Ultima Ratio hätte man im Extremfall einen Luftröhrenschnitt durchführen müssen, dessen Ausführung der Mediziner als äußerst schwierig und den letztlichen Ausgang eines solchen Eingriffs als fragwürdig bezeichnete.

Aufgewühlter Notarzt spricht von Hilflosigkeit und blankem Entsetzen

Emotional merklich aufgewühlt, berichtete der Mediziner, dass das Gesicht der Geschädigten durch die Schwellung das doppelte Volumen des Normalzustands angenommen hätte. Hinzu seien Schnittverletzungen und Frakturen im Gesicht erkennbar gewesen. Für ihn habe von Anfang an kein Zweifel daran bestanden, dass die Verletzungen des Opfers nur durch gezielte, massive Gewalteinwirkung entstanden sein konnten.

„Auch wenn wir in unserem Beruf vieles sehen, ist eine Gewalttat in dieser Form selten. Das hat mich sehr mitgenommen. Das Schlimmste war die Hilflosigkeit, aufgrund der Schwellungen vor Ort nicht viel für das Opfer tun zu können und ansonsten einfach blankes Entsetzen“, so der Zeuge. Er habe viel mit Kollegen über den Vorfall gesprochen, was ihm bei der Bewältigung des Erlebten helfen könnte, aber selbst wenn er versuchen würde, die Situation rational zu betrachten, ginge ihm das Geschehene auch heute noch sehr nahe.

Der Notarzt sprach von einer hochbedrohlichen Situation für das Opfer. „Hätte man sie nicht gefunden, hätte sie sterben können“, so seine Aussage. Das Opfer habe über Schmerzen in Kopf und Nacken geklagt. Da die Situation vor Ort, bei all den Menschen und den schlechten Lichtbedingungen im Keller, es nicht zugelassen habe, die Patientin angemessen zu versorgen, habe man alles daran gesetzt, sie so schnell wie möglich in den Rettungswagen zu verfrachten, um sie ins Klinikum Nord zu transportieren.

Fassungslosigkeit auch bei den Ärzten in der Unfallklinik Nord

Im Klinikum-Nord gibt es einer Isolierstationen für Conronafälle. Foto: Nordstadtblogger
Das Klinikum-Nord. Foto: Nordstadtblogger

Dort war die Unfallklinik bereits alarmiert worden und hatte in einem sogenannten Schockraum das nötige Personal und die nötigen technischen Gerätschaften bereitgestellt, um die Vitalfunktionen des Opfers zu stabilisieren und zu überwachen. Als man die Patientin in den Schockraum gebracht habe, hätte plötzlich Totenstille geherrscht, bis ein Anästhesist beim Anblick des Opfers nur fassungslos: „Ach du Scheiße“ gestammelt hätte, worauf sich die Schockstarre der beteiligten Mediziner*innen gelöst hätte. Eine Ärztin des Unfallklinikums Dortmund Nord bestätigte die Übernahme der Patientin.

Sie berichtete, man sei vom Notarzt auf ein schweres Schädelhirntrauma vorbereitet worden. Leichte Atembeschwerden der Patientin, hervorgerufen durch Blutungen in Mund und Nase, habe man lindern können und auch die Notfallärztin bestätigte eine „massivste Gesichtsschwellung“ des Opfers. Das gesamte Gesicht sei eine „ballonartige Masse“ gewesen mit einem tiefen Cut und ebenfalls massiv geschwollener Oberlippe und zu Schlitzen verengten Augen.

Hinzu kamen eine tiefe Wunde in einer Wange, ein Brillenhämatom sowie Frakturen der Schädelknochen, des Nasenbeins und der Kieferhöhle. CT-Untersuchungen hätten unerwartet keine inneren Blutungen feststellen können. Die Medizinerin betonte, dass sie fast erstaunt gewesen sei, dass keine Hirnblutungen oder andere Schäden diagnostiziert werden konnten.

Die Verteidiger des Angeklagten stoßen auf Widersprüche in Polizeibericht

Seit Anfang Juli wird in dem Fall vorm Dortmunder Landgericht verhandelt. Foto: Alex Völkel/Archiv

Während die Knochen keine weiteren Merkmale aufgewiesen hätten, seien die Weichteilblessuren umso gravierender gewesen. Man habe die Patientin beruhigt, ihr Schmerzmittel verabreicht und nach der Computertomographie ihre Wunden versorgt. Nachdem man sie im Klinikum Dortmund Mitte gynäkologisch untersucht hatte, sei sie für 24 Stunden in der Intensivstation des Kinikums Nord zur Beobachtung einquartiert worden.

Insgesamt sei die Geschädigte vom 7. bis zum 16. Dezember 2019 im Klinikum Nord behandelt worden. Auch die Unfallärztin bestätigte, dass es sich um einen äußerst drastischen Fall gehandelt habe. „Man kann sich das kaum vorstellen. Dass war eine ganz knappe Sache. Hätte die Patientin ein manifestes Atemproblem bekommen, wäre dies wahrscheinlich tödlich gewesen“, so die Ärztin.

Die Verteidiger des Angeklagten wollten wissen, ob einzelne Verletzungen, insbesondere die Frakturen, nicht auch durch einen Treppensturz entstanden sein könnten, ob man hier klar zwischen Schlägen oder Sturz differenzieren könnte. Die Medizinerin erwiderte, dass sie häufig mit Treppensturzverletzungen konfrontiert werde. „Die Verletzungen des Opfers sind definitiv nicht durch einen Treppensturz entstanden. Eine tätliche Auseinandersetzung ist hier offensichtlich“, so die Zeugin.

Weitere Verhandlungstermine sind bis Mitte September geplant

Außerdem konfrontierte die Verteidigung die Zeugin mit einem Polizeibericht vom 7. Dezember 2019, in dem davon die Rede sei, dass das Opfer laut ärztlicher Aussage nicht in Lebensgefahr geschwebt habe. Auch dies verneinte die Ärztin. Man könne zwar retrospektiv sagen, dass keine Lebensgefahr bestanden habe. In der akuten Situation jedoch habe hiervon nicht die Rede sein können und sie wehrte sich gegen die Vermutung, der Akteneintrag würde sich auf ihre Aussage beziehen. 

Auf welchen Mediziner sich die Beamt*innen der Polizei in ihrem Bericht bezogen, konnte am gestrigen Verhandlungstag noch nicht weiter geklärt werden. Auch über das Rechtsgespräch, das die Verfahrensbeteiligten am ersten Verhandlungstag beschlossen, wurden der Öffentlichkeit keine weiteren Informationen mitgeteilt. Der Angeklagte äußert sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 13. August 2020, fortgesetzt. Es werden noch mindestens fünf weitere Termine folgen.

 

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Reaktionen

  1. Joana

    Das was ihr im Foto weiter oben als Schöffengericht bezeichnet, ist in wirklichkeit eine Große Strafkammer am Landgericht mit zwei Richtern und zwei Schöffen. Sie kann je nach Umfang des Falles auch mit 3 Richtern und 2 Schöffen besetzt sein.

    Geht es bei Prozessen um ein Tötungsdelikt, eine Versuchte Tötung oder um Taten mit Todesfolge zb. Körperverletzung mit Todesfolge usw. tagt die Große Strafkamer immer mit 3 Richtern und 2 Schöffen als Schwurgericht.

    Das Schöffengericht besetzt mit einem Richter und zwei Schöffen tagt nur beim Amtsgericht und hat eine Strafgewalt von maximal 4 Jahren Freiheitsstrafe.

    Dann gibt es noch dem Einzelrichter veim Amtsgericht der Verfahren führt wo eine Strafe von Max.2 Jahren zu Erwarten ist.

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