Haushaltsentwurf von CDU und Grünen sieht keine zusätzlichen Mittel vor

Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus in NRW fordern mehr Geld vom Land

Der selbst erklärte „Nazi-Kiez“ steht sinnbildlich fürs Thema – doch das Problem reichen viel weiter in die Gesellschaft. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Seit 2008 unterstützen die fünf Teams der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW engagierte Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik und leisten kontinuierliche Arbeit gegen extrem rechte Entwicklungen und für ein demokratisches Gemeinwesen. Die Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte in den Regierungsbezirken haben sich in dieser Zeit stark erweitert und orientieren sich an den Bedarfen der Beratungsnehmenden und sich verändernden Herausforderungen im Themenfeld. Dafür bräuchten die Organisationen mehr Geld. Doch im Landeshaushalt für das kommende Jahr ist davon bisher nichts zu sehen.

 Stärkung der Zivilgesellschaft in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus

Das überrascht zumindest die Beratungsstellen – denn im Koalitionsvertrag war ein Ausbau vorgesehen: Die gesammelten Erfahrungen und fachliche Expertise der Teams aber auch behördliche Stellungnahmen zeigten, dass Phänomene wie Rassismus, Rechtsextremismus sowie andere menschenfeindliche Einstellungen zu fundamentalen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören und ihnen mit einer nachhaltigen und strukturellen Auseinandersetzung begegnet werden muss.

Diese Erkenntnisse wurden und werden durch wissenschaftliche Studien (z.B. Mitte-Studien), Berichte von Betroffenen, sowie durch eine umfassende Evaluation der Arbeit der Mobilen, Opfer- und Distanzierungsberatungen deutlich bestätigt. Die Mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus in NRW hatten sich daher schon während der Kolaitionsverhandlungen mit mehreren Forderungen an CDU und Grüne gewandt.

Sie forderten u.a. die Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamtes in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, eine differenzierte Bekämpfung von menschenfeindliche Einstellungen und der damit verbundenen Abkehr von extremismustheoretischem Fokus sowie Stärkung und Ausbau bestehender Beratungsstrukturen. Dazu zählen die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen sowie der zivilgesellschaftlichen Ausstiegsberatung.

Studie fordert eine Stärkung und Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen

Diese Angebote werden durch die Opferberatungsstellen BackUp und Opferberatung Rheinland, die Teams der Mobilen Beratungen in allen Regierungsbezirken, sowie die zivilgesellschaftliche Ausstiegsberatung NinA NRW bereitgestellt.

Die Nazi-Kiez-Parolen wurden übermalt - die Neonazis sind sauer.
Die Nazi-Kiez-Parolen wurden in Dorstfeld längst übermalt – die Neonazis waren sauer. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Ergebnisse einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation belegen eine zum Teil starke Zunahme von Anfragen und Inanspruchnahme von Beratungen, während gleichzeitig übergreifend die fachliche Expertise und breite Vernetzung der Beratungsstellen, sowie die hohe Zufriedenheit der Beratungsnehmenden betont werden.

In der Studie wird deswegen eine Stärkung und Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen empfohlen. Um eine nachhaltige und professionelle Beratung weiterhin gewährleisten zu können, forderten die fünf Beratungsstellen bereits im Mai einen Ausbau und die Verstetigung der genannten Beratungsangebote.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW fordert eine Ausweitung der Finanzierung der Angebote der Mobilen Beratungsteams um zwei Stellen pro Team sowie zwei weiteren Stellen für die teamübergreifende Organisationsstruktur bei Berücksichtigung dadurch steigender Sachkosten. Doch das findet sich in den Haushaltsberatungen für 2023 nicht wieder.

Aktuell beläuft sich die Fördersumme auf ca. 500.000 Euro jeweils für die Offene Beratung Rheinland und BackUp, d.h. insgesamt ca. eine Million Euro, die für die Opferberatungsstellen in NRW zur Verfügung stehen. Die Einrichtungen beziffern den Mehrbedarf auf 200.000 Euro, der aktuell hinsichtlich Aufstockung der bereits bestehenden Fördersumme pro Opferberatungsstelle gefordert wird. Daher wenden sie sich nun erneut an CDU und Grüne – mit einem offenen Brief. Der Haushaltsplan 2023 soll in der Haushaltssitzung des Landtags am 10.November in Düsseldorf diskutiert werden.


Wir veröffentlichen nachfolgend den Offenen Brief an die Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Fraktionen der Parteien CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wortlaut:

Koalitionsvertrag ernst nehmen – Arbeit gegen
Rechtsextremismus und Rassismus in NRW stärken!

Wir, die Mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus in NRW, die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Gewalt (kurz: rechte Gewalt) BackUp und Opferberatung Rheinland (OBR), sowie die zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung NinA NRW fordern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie die Fraktionsmitglieder der Parteien CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, ab 2023 zusätzliche Haushaltsmittel zur Stärkung der Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus und Rassismus bereit zu stellen.

Mit Bestürzung haben wir wahrgenommen, dass im Haushaltsplanentwurf 2023 des Landes NRW keine zusätzlichen Mittel für Beratungsleistungen gegen Rechtsextremismus und Rassismus (Titel 684 22) vorgesehen sind.

Zwischenergebnisse einer im Frühjahr 2022 im Hauptausschuss eingebrachten Evaluation für die Jahre 2014 bis 2020 belegen einen starken Anstieg von Beratungsfällen – im Bereich der Mobilen Beratung um etwa 100 Prozent und im Bereich der Opferberatungen um etwa 20 Prozent. Auch die Ausstiegsberatung arbeitet in einem zunehmend ausdifferenzierten Feld und sieht sich mit besonderen Herausforderungen aufgrund von Online-Radikalisierungen und extrem rechten Aktivitäten auch außerhalb von organisierten Strukturen konfrontiert.

In ihrem NRW-weiten Monitoring rechter Angriffe verzeichnen die Opferberatungen einen Anstieg rechter Gewalttaten von fast acht Prozent für das Jahr 2021. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt darüber hinaus in erschreckender Hinsicht die Anschlussfähigkeit von Verschwörungserzählungen sowie antisemitischen und sozialdarwinistischen Argumentationsmustern, die seit Anfang 2020 zunehmend und spürbar Verbreitung finden. 

Diese abstrakten Zahlen finden konkreten Ausdruck in einer enorm erhöhten Belastungssituation der beschäftigten Berater*innen und Teams. Der gestiegene Beratungsaufwand darf dabei nicht zu Lasten der Beratungsnehmenden gehen, sondern muss durch einen strukturellen und nachhaltig organisierten Aufwuchs von Personal- und Sachmitteln aufgefangen werden. 

Die regierende Koalition hat diese Herausforderungen erkannt und eine deutliche finanzielle Stärkung und dauerhafte Absicherung unserer „unverzichtbaren“ Beratungsstrukturen im Koalitionsvertrag (S. 93) beschlossen. Dabei verweist sie auch auf Herausforderungen etwa im Bereich von Hate Speech und Verschwörungserzählungen, zu denen unsere Einrichtungen seit Jahren umfassend beraten und die gegenwärtig eine stark gestiegene gesellschaftliche Relevanz aufzeigen.

Der politische Wille zur Unterstützung hat bereits vor den letzten Landtagswahlen Ausdruck gefunden. Mitglieder aller demokratischen Fraktionen im Landtag haben sich für eine Stärkung der Beratungsstrukturen ausgesprochen, so etwa im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP vom September 2021 (Drucksache 17/15185) und von Seiten der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Diskussion im Hauptausschuss im Februar 2022 (siehe Ausschussprotokoll 17/1732).

Daher ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie im Haushaltsjahr 2023 nicht umgesetzt werden soll. Wir sehen, dass gegenwärtige Krisen, etwa in den Bereichen Energie, Klima, Corona-Pandemie und mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, besondere Herausforderungen mit sich bringen und verstehen, dass Anstrengungen aller erforderlich sind, um diesen zu begegnen.

Gesellschaftliche Krisen bieten jedoch auch Nährboden und Anknüpfungspunkte für antidemokratische Kräfte, die in ihnen Gelegenheiten sehen, Ausgrenzung, Hass und Hetze voranzutreiben und das Vertrauen in demokratische Institutionen zu schwächen. Verschwörungserzählungen, Antisemitismus und eine Abkehr von demokratischen Institutionen gewinnen seit Jahren zunehmend an Bedeutung und Wirkmächtigkeit.

Diesen antidemokratischen Tendenzen zu begegnen, bedeutet auch immer diejenigen zu stärken, die sich als Teil aktiver Zivilgesellschaft rechter Hetze entgegen stellen und diejenigen zu unterstützen und zu begleiten, die als Konsequenz gesellschaftlicher Machtverhältnisse Opfer von rechter, rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Gewalt werden. Es bedeutet, Solidarisierungsprozesse mit Betroffenen mitzutragen und ihre Perspektiven sichtbarer zu machen. Zudem heißt dies, auch denjenigen Angebote zu machen, die sich von ihrer Ideologie distanzieren wollen und einen Ausstieg aus rechten Szenen suchen.

Das Land NRW muss dazu einen starken Beitrag leisten und die Finanzierung der Beratungsstellen ausbauen. 

  • Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus in NRW
  • Opferberatung Rheinland (OBR)
  • NinA NRW – Zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung
  • BackUp
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