Jeden Tag ein anderer Dienstbeginn – Um 3.30 Uhr fahren bereits die ersten Busse in Dortmund vom Betriebshof

Laura Spranke ist Busfahrerin, Thomas Spranke arbeitet als Disponent für die DSW21 und ist Vertrauensmann der Busfahrer*innen am Betriebshof Brünninghausen. Fotos: Susanne Schulte

Von Susanne Schulte

Laura Spranke ist gerne Busfahrerin. Sie mag die Verantwortung, die Fahrgäste sicher auf allen Dortmunder Strecken an deren Ziel zu chauffieren. Bei der DSW21 hat sie in der hauseigenen Fahrschule eine gute Ausbildung bekommen und anschließend einen sicheren Arbeitsplatz. Aber als sie und ihre Kolleg*innen von ver.di zum Warnstreik aufgerufen worden waren, stand sie vor dem Betriebshof: In Sachen Arbeitsbedingungen und Bezahlung gibt es auch für sie einiges zu verbessern. Dass die Verhandlungen um den Manteltarif heute oder spätestens morgen ein gutes Ergebnis bringen, hoffen alle Beschäftigte des Nahverkehrs in NRW.

Nach der Pause wechseln die Busfahrer*innen üblicherweise auf eine andere Strecke

DSW21-Busfahrerin Laura Spranke.

Ihr Tag im Bus beginnt jeden Tag zu einer anderen Zeit. Zehn Minuten bevor sie losfährt, so erzählt sie, empfiehlt es sich im Betriebshof Brünninghausen zu sein, um Beleuchtung, Reifen und das Äußere des Busses zu kontrollieren. Nur fünf Minuten davon gelten als Arbeitszeit. Sie holt sich sich ihr Buch ab, in dem auch die Kurskarte liegt: ___STEADY_PAYWALL___

„Es ist so, dass man selten an einem Tag nur eine Strecke fährt“, sagt sie. Hat sie viereinhalb Stunden hinterm Steuer gesessen, muss sie eine Pause machen. Dafür hat die DSW21 in Brünninghausen und Hörde, Aplerbeck und am Stadtgarten Pausenräume eingerichtet.

Nach der Pause ist es üblich, dass sie den zweiten Teil ihrer Schicht an einer anderen Ecke von Dortmund beginnt. Mit der Stadtbahn macht sie sich dann auf den Weg zum nächsten Einsatzort.

Beschäftigte im Nahverkehr fordern eine Wechselschichtzulage und geregelte Wendezeiten

Mit mehreren Warnstreiks hatten die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe ihren Forderungen in den letzten Wochen Nachdruck verliehen. Foto: Claus Stille

Hat sie eine Frühwoche, kann ihr Arbeitstag bereits um 3.30 Uhr beginnen. Hat sie eine Spätwoche, stellt sie den Bus häufig um 2.20 Uhr wieder im Betriebshof ab. Das sind die Zeiten von montags bis donnerstags:

„Am Wochenende fahren wir durch.“ So übernehmen Laura Spranke und ihre Kolleg*innen Schichten, erhalten aber in Nordrhein-Westfalen keine Wechselschicht-Zulagen. 

Dies zu ändern, ist eine Forderung von ver.di für den zurzeit verhandelten Tarifvertrag. Eine weitere ist: die Wendezeiten. Die wollen die Busfahrer*innen auch geregelt haben. Von 0 bis 18 Minuten haben sie an den jeweiligen Endhaltestellen Zeit, zur Toilette zu gehen und einen schnellen Kaffee zu trinken. Je nachdem, wo die nächste Toilette ist, schafft man es kaum pünktlich zurück zum Bus.

„Die niedrigste Lohngruppe, die Lohngruppe 5a, muss abgeschafft werden“

Foto: Jörg Schimmel/DSW21

Zudem ist die Bezahlung von langjährigen Mitarbeiter*innen und denen, die noch nicht so lange dabei sind, sehr unterschiedlich.

„Die niedrigste Lohngruppe, die nur wir in NRW haben, die Lohngruppe 5a, muss abgeschafft werden“, ergänzt Thomas Spranke, Vertrauensmann der Busfahrer*innen am Betriebshof Brünninghausen und Vater von Laura Spranke.

„Es kann nicht sein, dass die, die 5a verdienen, noch Hilfe vom Amt kriegen müssen, um Miete und Essen für die Familie bezahlen zu können.“ Auch erhalten nicht alle Frauen und Männer, die im öffentlichen Nahverkehr beschäftigt sind das gleiche Gehalt.

Wer schon sehr lange dabei ist, bekommt noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld; wer später eingestellt wurde, nur eine Zahlung, die 80 Prozent eines Monatsgehalts beträgt. „Wir wollen, dass zumindest allen ein 13. Gehalt zusteht.“ Und die Wendezeiten, die wollen die Busfahrer*innen auch geregelt haben.

Busfahrer*innen sind immer im Einsatz – sowohl an Heiligabend wie in Nächten der Industriekultur

Thomas Spranke ist zuversichtlich, dass die Tarifparteien eine konstruktive Einigung erzielen werden.

Neun Stunden dauert eine Schicht, „mit Zufahrten auch mal zehn“, so Laura Spranke. Sie muss die Übersicht im Bus behalten und auf der Straße, muss bei einem Unfall oder Wasserrohrbruch spontan eine Umleitung kennen, ist freundlich zu den Fahrgästen, auch wenn diese wegen einer Verspätung meckern. 

„Da ist häufig wenig Verständnis dafür, dass man sich bereits vier Stunden durch den Verkehr gequält hat.“ Bei Wind und Wetter, Umleitungen und Baustellen, Weihnachten und Sonntagen, Borussia-Heimspielen und Nächten der Industriekultur – Laura Spranke und alle ihre Kolleg*innen sind stets im Einsatz.

So ist Thomas Spranke auch sicher, dass dieser Einsatz von den Tarifpartner*innen gewürdigt wird: „Heute oder am Wochenende gibt es sicher eine Einigung.“

 

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  1. Einigung im ÖPNV-Tarifkonflikt – Gehaltssteigerungen und weitere Verbesserungen durchgesetzt: Entgeltgruppe 5a wird abgeschafft (ver.di PM)

    Einigung im ÖPNV-Tarifkonflikt – Gehaltssteigerungen und weitere Verbesserungen durchgesetzt: Entgeltgruppe 5a wird abgeschafft

    Nach zweitägigen Verhandlungen ist heute Nachmittag in Dortmund ein Tarifabschluss für den kommunalen Nahverkehr TV-N in Nordrhein-Westfalen erreicht worden. ver.di und der kommunale Arbeitgeberverband (KAV NW) einigten sich auf die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, inklusive der Corona-Prämie sowie weiterer Verbesserungen, wie einer Anhebung der Jahressonderzahlung und der Abschaffung der umstrittenen Entgeltgruppe 5a zum 1. Februar 2021. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Ergebnis mehrheitlich zugestimmt.

    Die Tabellenentgelte sollen demnach:

    ab dem 1.4.2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro,
    sowie ab dem 1.4.2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben werden.
    Steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro / Verhältnis Arbeitszeit.
    Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft. Er ist zum 31. Dezember 2023 erstmalig kündbar.
    Peter Büddicker, Landesfachbereichsleiter Verkehr: „Wir befinden uns mitten in der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation. Vor diesem Hintergrund haben wir für den kommunalen Nahverkehr einen annehmbaren Tarifabschluss erzielt. Die Erfolge für die Beschäftigten liegen ganz klar in der Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifrunde im öffentlichen Dienst, der Anhebung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent sowie der Abschaffung der Entgeltgruppe 5a. Damit erhalten alle Beschäftigten noch dieses Jahr die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung. Außerdem haben wir uns darauf geeinigt, bereits im Jahr 2022 nötige Anpassungen in der Entgeltordnung gemeinsam anzugehen. Dass weitere Verbesserungen im Manteltarifvertrag, wie die Anpassungen der Ruhe- und Pausenzeiten, mit Blick auf die Entlastung der Beschäftigten jetzt nicht durchsetzbar waren, ist schmerzhaft, für deren Durchsetzung wären aber wohl weitere intensive Streikmaßnahmen notwendig gewesen. Wir werden spätestens 2023 das Thema der Entlastung weiter angehen.“

    In Nordrhein-Westfalen gilt der TV-N für rund 30.000 Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Dual Studierende fallen nicht unter den Tarifvertrag des Nahverkehrs.

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