
Nach einem Bericht der Ruhrnachrichten vom 6. Oktober hat das städtische Rechtsamt bereits vor der Ratsentscheidung im Juli erhebliche rechtliche Bedenken gegen das Dortmunder Bettelverbot geäußert. Ordnungs- und Rechtsdezernent Norbert Dahmen soll die Vorlage dennoch dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt haben. Oberbürgermeister Alexander Kalouti habe davon keine Kenntnis gehabt. Der Bericht löste Reaktionen aus SPD, Grünen & Volt, Die Linke & Tierschutzpartei und CDU aus.
Was das Rechtsamt festgestellt hatte
Das städtische Rechtsamt hatte sich laut Grünen & Volt mit der einschlägigen Rechtsprechung auseinandergesetzt und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Regelung vorgebracht. In der rechtlichen Einschätzung werde festgestellt, dass stilles beziehungsweise passives Betteln keine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen dürfte. Auch eine Gefährdung der Rechte Dritter durch stilles Betteln werde verneint.
Bemerkenswert sei zudem: Den der Prüfung zugrunde gelegten Angaben zufolge gab es in Dortmund Beschwerden von Einzelhandel, Gastronomie und Bürger:innen ausschließlich über aggressives Betteln. Eine Beschwerdelage zum stillen Betteln sei faktisch nicht vorhanden gewesen.___STEADY_PAYWALL___
Die SPD-Fraktion ergänzt, die Vorlage, die Dezernent Dahmen dem Rat zur Ratssitzung vorgelegt habe, spreche zwar in aller Klarheit an, dass es keine einschlägige Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Bettelverbots gebe. Von einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Einwänden des Rechtsamtes könne gleichwohl keine Rede sein.
Grüne & Volt: Dezernent muss erklären, warum Vorlage trotzdem kam
Für Anna Flacke, Ratsmitglied der Fraktion Grüne & Volt, bestätigen die bekannt gewordenen Vorgänge die Kritik, mit der die Fraktion die Verschärfung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Juli abgelehnt hatte. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass aggressives Betteln in Dortmund insbesondere im Umfeld der Außengastronomie bereits verboten sei und der Kommunale Ordnungsdienst auf Grundlage bestehender Regelungen einschreiten könne.

Die zusätzliche Fünf-Meter-Regelung sei insbesondere deshalb abgelehnt worden, weil sie im Umfeld dicht besetzter Außengastronomie mitunter faktisch zu großflächigen Bettelverbotszonen führe und dabei auch stilles Betteln erfasse. Stattdessen habe die Fraktion beantragt, zusätzliche Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes einzusetzen.
„Die jetzt bekannt gewordenen Vorgänge wiegen schwer“, sagt Flacke. „Warum die Vorlage trotzdem dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurde, muss Ordnungsdezernent Dahmen jetzt nachvollziehbar erklären.“
Ein Rechtsdezernent könne zwar eine andere Rechtsauffassung haben als sein Amt, so Flacke weiter. In so einer wichtigen Frage erwarte die Fraktion aber, dass er Stellungnahmen seines Rechtsamtes vor einer Entscheidung lese. „Sollte die Dortmunder Regelung vor Gericht keinen Bestand haben, wäre dies deshalb nicht lediglich eine abstrakte juristische Meinungsverschiedenheit.“
Dortmund habe mit den Bettelverbotszonen eine Debatte angestoßen, die weit über die Stadt hinaus Aufmerksamkeit erhalten habe. Andere Städte hätten inzwischen vergleichbare Regelungen übernommen. „Dortmund sollte bundesweit für eine soziale und zugleich handlungsfähige Großstadtpolitik stehen“, so Flacke, „und nicht als Vorbild dafür dienen, wie still bettelnde Menschen aus Teilen des öffentlichen Raums verdrängt werden.“
Verwaltung muss mit unbequemen Einschätzungen umgehen können
Die SPD-Fraktion sieht durch den Bericht erhebliche Fragen aufgeworfen – nicht allein zur Rechtmäßigkeit des Verbots, sondern zum Umgang des Dezernenten mit seiner eigenen Verwaltung.

„Ein Rechtsdezernent trägt eine besondere Verantwortung dafür, dass juristische Expertise innerhalb der Verwaltung ernst genommen und in politische Entscheidungen einbezogen wird“, sagt Dirk Goosmann, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Gerade wenn das eigene Rechtsamt auf erhebliche rechtliche Risiken hinweist, darf das nicht einfach beiseitegeschoben werden.“
Eine Verwaltung müsse auch mit unbequemen Einschätzungen aus den eigenen Reihen professionell umgehen, so Goosmann. Dazu gehöre, unterschiedliche rechtliche Bewertungen offen zu diskutieren und die politischen Entscheidungsträger umfassend zu informieren. „Wenn kritische Stimmen aus dem eigenen Haus nicht gehört werden, beschädigt das nicht nur das Vertrauen in die Verwaltung. Es beschädigt auch eine offene und sachorientierte Diskussionskultur.“
Die SPD-Fraktion fordert Aufklärung darüber, wann welche rechtlichen Bedenken vorlagen und wer darüber informiert wurde. „Gut, dass das Bettelverbot auf unsere Initiative hin zunächst nur für ein Jahr gilt“, so Goosmann. „Die weitere Geltung werden wir sorgfältig prüfen, nicht zuletzt unter Würdigung der Auffassung des Rechtsamts.“
Linke & Tierschutzpartei: Sofortige Aufhebung und Offenlegung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei geht weiter als SPD und Grüne und fordert die sofortige Aufhebung des Bettelverbots. Nach den bekannt gewordenen Vorgängen reiche es nicht mehr aus, lediglich über eine spätere Überprüfung der Regelung zu sprechen.

„Wenn eine solche Einschätzung der eigenen juristischen Fachverwaltung vorliegt, kann eine grundrechtsrelevante Regelung aus unserer Sicht nicht einfach weiter vollzogen werden“, erklärt Fraktionsvorsitzende Fatma Karacakurtoglu. Für sie könne die Konsequenz jetzt nur die sofortige Aufhebung sein. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die Menschen weiterhin von einer solchen Regelung betroffen sind, die ohnehin zu den Ärmsten unserer Stadt gehören.“
Helmut Pruß, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, ergänzt: „Armut darf nicht aus dem Stadtbild verdrängt werden. Wer soziale Not bekämpfen will, muss ihre Ursachen angehen und nicht die Menschen, die von ihr betroffen sind.“
Besonders schwer wiegt für die Fraktion die Frage, wie mit der Einschätzung des Rechtsamtes umgegangen wurde. Sollte Oberbürgermeister Kalouti tatsächlich nicht über die erheblichen rechtlichen Bedenken informiert worden sein, müsse geklärt werden, warum ihm eine für seine Entscheidung wesentliche Einschätzung der eigenen Verwaltung vorenthalten wurde. „Dann reden wir nicht mehr über ein Kommunikationsproblem. Dann reden wir über politische Verantwortung und über die Frage, ob das notwendige Vertrauen in die Führung eines Dezernats noch gegeben ist“, so Karacakurtoglu.
Die Fraktion fordert neben der Aufhebung des Verbots eine vollständige Offenlegung der Stellungnahme des Rechtsamtes sowie eine lückenlose Darstellung, wann welche Personen innerhalb der Verwaltung über die rechtlichen Bedenken informiert waren.
Laut CDU kein Skandal – Bezirksregierung sah keinen Grund zum Einschreiten
Die CDU-Fraktion sieht den Vorwurf anders. Fraktionsvorsitzender Dr. Jendrik Suck verweist darauf, dass die Vorlage, die Dahmen dem Rat zur Ratssitzung im Juli vorgelegt habe, ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass es keine einschlägige Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Bettelverbots gebe. Damit sei jedermann klar gewesen, dass juristisches Neuland betreten werde.

Suck verweist auf Aachen und München, wo es nach seiner Darstellung seit Längerem strengere Bettelverbote gebe, die Bestand hätten. Zudem habe die Bezirksregierung Arnsberg das Bettelverbot, das von der Linksfraktion beanstandet worden sei, einer Überprüfung unterzogen und als Kommunalaufsicht keinen Grund gesehen, gegen den Ratsbeschluss vorzugehen. Die entsprechende Stellungnahme der Bezirksregierung habe die Verwaltung allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Der RN-Bericht habe diese Stellungnahme nicht zum Inhalt gehabt.
„Dem Rechtsdezernenten vorzuwerfen, sich über rechtliche Bedenken des Rechtsamtes hinweggesetzt zu haben, ist hanebüchen“, sagt Jörg Tigges, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Nicht umsonst gebe es das Sprichwort von zwei Juristen und drei Meinungen. Tigges verweist auf Brandbriefe von Gastronomie und Handel und hält fest: „Die CDU-Fraktion ist froh, dass Rechtsdezernent Dahmen das Rückgrat hatte, im Interesse der Dortmunder Stadtgesellschaft das Bettelverbot auf den Weg zu bringen.“
Tigges unterscheidet zudem zwischen stillem Betteln in der Fußgängerzone und im Bereich der Außengastronomie: Auch das nur stille Betteln im Bereich der Außengastronomie übe einen stärkeren Druck auf die Gäste aus als auf Passanten des Westenhellwegs, die der Situation ausweichen könnten. Die CDU halte daher am Bettelverbot im engsten Radius um die Außengastronomie fest.
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